Stipendien und Ausbildungsfinanzierung 
Der Besuch von Kindergarten sowie der Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I ist unentgeltlich.
Die Stadt Burgdorf gewährt keine Stipendien und Ausbildungsbeiträge.
Das Gesetz über die Ausbildungsbeiträge beruht auf dem Grundsatz, dass die Ausbildungsfinanzierung in erster Linie Sache der Eltern und der Auszubildenden selber ist. Reichen die finanziellen Mittel nicht aus, so deckt der Kanton Bern den anerkannten Fehlbetrag mit Stipendien oder Darlehen. Stipendien sind einmalige oder wiederkehrende Beiträge, welch bei normalen Verlauf der Ausbildung nicht zurückzuzahlen sind. Darlehen sind einmalige oder wiederkehrende Beiträge, welche nach Abschluss der Ausbildung zurückzahlen müssen.
Gesuchsverfahren: Das Gesuch um einen Ausbildungsbeitrag muss innerhalb von vier Monaten nach Beginn des Ausbildungsjahres eingereicht werden.
Kontaktstelle:
Bildungsdirektion
Kronenhalde 3, 3402 Burgdorf
Telefon: 034 429 92 83
Fax: 034 429 92 04
E-Mail: bildungsdirektion@burgdorf.ch 
| Weiterführende Informationen |

Bildungsdirektion
Gesuche um einen Ausbildungsbeitrag können bestellt werden:
Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Abteilung Ausbildungsbeiträge, Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern, Tel. 031 633 83 40, Fax 031 633 83 55.
Private Stiftungen und Fonds: Das Stipendienbuch der Pro Juventute orientiert über die entsprechenden Möglichkeiten. Das Handbuch kann bezogen werden unter Fax 062 209 49 09.
Bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale ist ein Stiftungsverzeichnis erhältlich. Das Verzeichnis kann bezogen werden: Fax 031 325 50 58 oder bei der
Vertriebsstelle für Bundespublikationen.
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