Wegzug und Abmeldung 
Den Wegzug aus der Gemeinde haben SchweizerInnen und ausländische Staatsangehörige den Einwohnerdiensten spätestens am Tage des Wegzuges zu melden.
Mitbringen:
Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis (Schweizer) oder Pass und fremdenpolizeiliche Bewilligung (Ausländer).
Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen.
Kontaktstelle:
Einwohnerdienste
Kirchbühl 23, 3402 Burgdorf
Telefon: 034 429 99 44
Fax: 034 422 94 26
E-Mail: einwohnerdienste@burgdorf.ch 
| Weiterführende Informationen |

Abteilung Einwohnerdienste der Stadtverwaltung
|