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Wegzug und Abmeldung

Den Wegzug aus der Gemeinde haben SchweizerInnen und ausländische Staatsangehörige den Einwohnerdiensten spätestens am Tage des Wegzuges zu melden.

 

Mitbringen:

Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis (Schweizer) oder Pass und fremdenpolizeiliche Bewilligung (Ausländer).

 

Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen.

 

Kontaktstelle:

Einwohnerdienste

Kirchbühl 23, 3402 Burgdorf

Telefon: 034 429 99 44

Fax: 034 422 94 26

E-Mail: einwohnerdienste@burgdorf.ch


 Weiterführende Informationen

 Abteilung Einwohnerdienste der Stadtverwaltung


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