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Umzug innerhalb der Gemeinde

Den Umzug innerhalb der Gemeinde haben Schweizer BürgerInnen und ausländische Staatsangehörige den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen persönlich oder schriftlich (nur bei SchweizerbürgerInnen) zu melden.

 

Bei ausländischen Staatsangehörigen ist eine persönliche Vorsprache zwingend, da die Gebühr für die Bewilligung bereits im Voraus bezahlt werden muss.

 

Mitbringen:

Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis (Schweizer) oder Ausländerausweis und Mietvertrag (Ausländer).

 

Nur für SchweizerbürgerInnen
Das Formular für die Meldung des Wohnungswechsels innerhalb der Gemeinde kann via untenstehendem Link online ausgefüllt und den Einwohnerdiensten zugestellt werden.

   

Kontaktstelle:

Einwohnerdienste

Kirchbühl 23, 3402 Burgdorf

Telefon: 034 429 99 44

Fax: 034 422 94 26

E-Mail: einwohnerdienste@burgdorf.ch


 Weiterführende Informationen

 Online-Schalter / Wohnungswechsel

 Abteilung Einwohnerdienste der Stadtverwaltung


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