Umzug innerhalb der Gemeinde 
Den Umzug innerhalb der Gemeinde haben Schweizer BürgerInnen und ausländische Staatsangehörige den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen persönlich oder schriftlich (nur bei SchweizerbürgerInnen) zu melden.
Bei ausländischen Staatsangehörigen ist eine persönliche Vorsprache zwingend, da die Gebühr für die Bewilligung bereits im Voraus bezahlt werden muss.
Mitbringen:
Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis (Schweizer) oder Ausländerausweis und Mietvertrag (Ausländer).
Nur für SchweizerbürgerInnen Das Formular für die Meldung des Wohnungswechsels innerhalb der Gemeinde kann via untenstehendem Link online ausgefüllt und den Einwohnerdiensten zugestellt werden.
Kontaktstelle:
Einwohnerdienste
Kirchbühl 23, 3402 Burgdorf
Telefon: 034 429 99 44
Fax: 034 422 94 26
E-Mail: einwohnerdienste@burgdorf.ch 
| Weiterführende Informationen |

Online-Schalter / Wohnungswechsel
Abteilung Einwohnerdienste der Stadtverwaltung
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