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Abfuhr von Hauskehricht und Kleinsperrgut

Hauskehricht und Kleinsperrgut werden von den Angestellten des Werkhofs der Stadt Burgdorf einmal wöchentlich abgeholt: Im Kreis A am Montag, im Kreis B am Dienstag ; am Stichtag muss das Abfuhrgut jeweils um 7 Uhr bereit gestellt sein. Zum Hauskehricht und Kleinsperrgut zählen alle brennbaren Abfälle, insbesondere Küchenabfälle.




Kleinsperrgut darf maximal 50 Kilo wiegen und als Einzelgut die Masse von einem Meter Länge und 50 Zentimeter Durchmesser nicht überschreiten. Bis zu 30 Kilo genügt eine Sperrgutmarke zu 7.60 Franken. Bei höherem Gewicht sind zwei Sperrgutmarken vorgeschrieben. Grobsperrgut muss vom Entsorger selbst an die Hauptsammelstelle transportiert werden.


 Weiterführende Informationen

 Kehricht-Montagsroute, pdf-file

 Kehricht-Dienstagsroute, pdf-file


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