Referendum und fakultative Volksabstimmung 
Mit dem Referendum kann eine fakultative Volksabstimmung verlangt werden über bestimmte Geschäfte, für die der Stadtrat zuständig ist.
Die Zuständigkeitsordnung zählt die der fakultativen Volksabstimmung unterstellten Geschäfte abschliessend auf.
Der Gemeinderat gibt diejenigen Beschlüsse des Stadtrats, welche der fakultativen Volksabstimmung unterstehen, im Amtsanzeiger bekannt, unter Hinweis auf die Referendumsmöglichkeit, die Referendumsfrist und die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften. Unterschriftenbogen können bei der Präsidialabteilung, Kirchbühl 19, bezogen werden.
Das Referendum ist zustande gekommen, wenn es mit mindestens 300 Unterschriften der Stimmberechtigten innert 60 Tagen seit der Veröffentlichung des Beschlusses beim Gemeinderat hinterlegt wird.
Kontaktstelle:
Präsidialdirektion
Kirchbühl 19, 3402 Burgdorf
Telefon: 034 429 91 11
E-Mail: praesidial@burgdorf.ch 
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