BURGDORF.CH     HOME     SITEMAP     STADTPLAN     SUCHE     KONTAKT     MYBURGDORF     LINKS  
  STADTVERWALTUNG     ONLINE-SCHALTER     RATGEBER     POLITIK     PROJEKTE     NEWS     REGLEMENTE     STADTMARKETING     DATENSCHUTZ  
In finanzieller Not

Muss ich Sozialhilfeleistungen zurückzahlen?

Sozialhilfeleistungen sind nach dem Sozialhilfegesetz des Kantons Bern unter bestimmten Voraussetzungen rückzahlbar. Diese Bedingungen erklären wir Ihnen vor der Ausrichtung der Leistungen und Sie müssen eine entsprechende Rückerstattungsverpflichtung unterschreiben. Rückerstattungspflichtig werden Sie vor allem dann, wenn Sie zu Vermögen gekommen sind oder wenn Sie Geld aufgrund falscher Angaben erhalten haben. Wenn wir Ihnen Sozialversicherungsansprüche, Stipendien oder andere Leistungen bevorschussen, verlangen wir von Ihnen eine Abtretung dieser Leistungen. Sie werden bei Eintreffen mit den gewährten Unterstützungs- leistungen verrechnet.

 

Ist meine Verwandtschaft unterstützungspflichtig?

Das Zivilgesetzbuch sieht Verwandtenbeiträge vor. Diese machen wir dann geltend, wenn Ihre Eltern oder Kinder in aussergewöhnlich guten finanziellen Verhältnissen leben (was wir abklären). Dies geschieht nicht ohne Absprache mit Ihnen.

 

Wie kann ich mich beschweren?

Wenn Sie mit Hilfeleistungen Ihrer Sozialarbeiterin oder Ihres Sozialarbeiters nicht einverstanden sind, erhalten Sie auf Verlangen einen schriftlichen Vorentscheid, in welchem die strittige Angelegenheit mit den zugehörigen Bedingungen / Weisungen / Sanktionen klar dargestellt wird. Können die Differenzen aufgrund des schriftlichen Vorentscheids nicht geklärt werden, erhalten Sie auf Verlangen eine beschwerdefähige Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung. Darin steht, wie Sie sich gegen die Verfügung wehren können.


Schalter

Zu den angegebenen Zeiten sind wir für kurze Kontakte ohne Besprechungscharakter erreichbar (z. B. Abgabe von Unterlagen, einfache Auskünfte usw.)

Beratungen / Besprechungen müssen immer vorgängig vereinbart werden. Eine telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen. So kann die nötige Zeit zur Besprechung Ihres Anliegens reserviert werden.

 

Erstmeldung

Telefon 034 429 92 40 oder Anmeldung bei der Kanzlei Fürsorgeverwaltung, 2. Stock. Hier erhalten Sie einen Besprechungstermin bei einer Sozialarbeiterin oder einem Sozialarbeiter in den nächsten darauf folgenden Tagen. Melden Sie sich deshalb frühzeitig an.

 

Was macht die Sozialdirektion?

Zu der Sozialdirektion der Stadt Burgdorf gehören das Team Sozialberatung, die Fürsorgeverwaltung, die Vormundschaftsverwaltung und das Arbeitsamt. Wenn Sie sich mit einem Anliegen an die Sozialdirektion wenden, wird Ihnen ein Beratungsgespräch mit einem Mitglied des Teams Sozialberatung vermittelt. Diese Beratung umfasst je nach Bedarf sämtliche Bereiche der Sozialhilfe (früher Fürsorge) und der Vormundschaft. In diesem Infoblatt stellen wir Ihnen die Sozialhilfe vor.

 

Wer kann die Hilfe der Sozialdirektion beanspruchen?

Alle Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Burgdorf können sich an die Sozialdirektion wenden. Beratungen, Informationen und Vermittlungen erfolgen ohne weitere Bedingungen; Geldhilfen nur, wenn sich jemand in einer finanziellen Notlage befindet, welche nicht durch andere Mittel und Massnahmen behoben werden kann.

 

Was ist Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe im engeren Sinn ist die finanzielle Unterstützung bei Notlagen und die dazugehörige Beratung. Es ist jedoch auch möglich, dass Sie keine finanzielle Unterstützung brauchen, jedoch Hilfe im Umgang mit Ihrem Geld oder für die Lösung persönlicher und rechtlicher Schwierigkeiten brauchen. Ziel der Sozialhilfe ist es, in Zusammenarbeit mit Ihnen die Ursachen Ihrer Schwierigkeiten zu beheben. Unsere Grundhaltung ist die „Hilfe zur Selbsthilfe“. Diese soll Ihrer persönlichen und familiären Situation entsprechen und Ihre Eigenständigkeit fördern.

Das Hilfsangebot kann deshalb umfassen:

- Beratung in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen

- Hilfe beim Umgang mit anderen Behörden (Ausgleichskasse, Steuerverwaltung usw.)

- Informationen über die Hilfsangebote anderer Institutionen und Beratungsstellen und die Vermittlung solcher Hilfsangebote

- finanzielle Unterstützung

Sie werden durch Dipl. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter HFS kostenlos beraten. Wir stehen unter Schweigepflicht und werden Ihre Angaben vertraulich behandeln. Sie haben nach Voranmeldung ein Akteneinsichtsrecht.

 

Wieviel Geld bekomme ich?

Die Höhe der finanziellen Hilfe hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Unsere Ansätze, welche von der Fürsorgekommission der Stadt Burgdorf festgesetzt werden, orientieren sich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Die zuständige Sozialarbeiterin oder der zuständige Sozialarbeiter erstellt für Sie ein verbindliches Budget nach den geltenden Ansätzen. Anspruch auf Sozialhilfe haben Sie, wenn Ihr Einkommen ungenügend, erschöpft, oder noch nicht verfügbar ist. Gemeinsam mit Ihnen klären wir deshalb ab, ob zum Beispiel Ansprüche auf Sozialversicherungsleistungen bestehen. Bei der Geltendmachung helfen wir Ihnen.

Während der Abklärungszeit bevorschussen wir Ihren Lebensbedarf nach unseren Richtlinien. Um Sozialhilfe zu erhalten, sind Sie verpflichtet, wahrheitsgetreu Auskunft zu erteilen und mit Ihrer Sozialarbeiterin oder ihrem Sozialarbeiter zusammenzuarbeiten. Die Gewährung von Unterstützungsleistungen kann mit Weisungen / Auflagen verbunden werden. Bei unkooperativem Verhalten können die Unterstützungsleistungen gekürzt werden. Sie müssen Ihre Notlage dokumentieren. Dazu benötigen wir schriftliche Unterlagen, welche Ihre finanzielle Situation aufzeigen (Lohnabrechnung, Mietvertrag, Krankenkassenausweis, Unterhaltsvertrag usw.).

 

Kontaktstelle:

Sozialdirektion

Kirchbühl 17, 3402 Burgdorf

Telefon: 034 429 92 40

Fax: 034 429 92 07

E-Mail: soziales@burgdorf.ch


 Weiterführende Informationen

 Informationsblatt Sozialdirektion

 Abteilung Sozialdienst und Vormundschaft der Stadtverwaltung

 


   Weitere Themen:
  Stadtleben
  Tourismus
  Wirtschaft
  Umwelt
  Suche über die Websites

  

  Name, Stichwort
  
  suchen 
  Wichtige Hinweise
  
  © by Stadtmarketing Burgdorf