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Einschulung

Gemäss Volksschulgesetz vom 19. März 1992 wird die obligatorische Schulzeit in zwei Schulstufen aufgeteilt. Die Primarstufe umfasst das 1. bis 6. Schuljahr, die Sekundarstufe I umfasst die Real- und Sekundarklassen des 7. bis 9. Schuljahres.

 

Die Klassen der Primarstufe werden in der Regel vom 1. bis 6. Schuljahr im gleichen Schulhaus (Gsteighof, Schlossmatt, Pestalozzi-Gotthelf, Lindenfeld, Neumatt) unterrichtet.  Die Klassen der Sekundarstufe I werden in Oberstufenschulhäusern geführt (Pestalozzi-Gotthelf und Gsteighof).

 

Seit dem 1. August 1998 gilt für die Oberstufen Burgdorf das Schulmodell 3, das heisst, die Fächer Deutsch, Französisch und Mathematik werden in drei Niveaus (Real-, Sekundar- und spezielles Sekundarniveau) unterrichtet. Die übrigen Fächer können gemeinsam unterrichtet werden.

 

Die Schwerpunkte und Zielsetzungen des Unterrichts sind im kantonalen Lehrplan festgelegt.

  

Beginn der Schulpflicht:

1. August 2011 für Kinder, welche geboren sind zwischen 1. Mai 2004 und 30. April 2005

1. August 2012 für Kinder, welche geboren sind zwischen 1. Mai 2005 und 30. April 2006

1. August 2013 für Kinder, welche geboren sind zwischen 1. Mai 2006 und 30. April 2007

1. August 2014 für Kinder, welche geboren sind zwischen 1. Mai 2007 und 30. April 2008

1. August 2015 für Kinder, welche geboren sind zwischen 1. Mai 2008 und 31. Mai 2009

1. August 2016 für Kinder, welche geboren sind zwischen 1. Juni 2009 und 30. Juni 2010

1. August 2017 für Kinder, welche geboren sind zwischen 1. Juli 2010 und 31. Juli 2011

1. August 2018 für Kinder, welche geboren sind zwischen 1. August 2011 und 31. Juli 2012

1. August 2019 für Kinder, welche geboren sind zwischen 1. August 2012 und 31. Juli 2013

 

Einschulung:

Für die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder bei Zuzug nach Burgdorf, wenden Sie sich bitte an die Bildungsdirektion, Kronenhalde 3, 3402 Burgdorf, Telefon: 034 429 92 83

E-Mail: bildungsdirektion@burgdorf.ch.

 

Die Eltern von einzuschulenden Kindern werden automatisch angeschrieben. Jeweils Mitte Mai wird die definitive Einteilung schriftlich bekannt gegeben.

 

Die Aufsichtsbehörden für die Primar- und die Oberstufe sind der Gemeinderat und die Volksschulkommisson. Die Volksschulkommission übt die direkte Aufsicht über die Schule aus und hilft mit, dass die Gemeinde die nötigen Schulanlagen und finanziellen Mittel zur Verfügung stellt.

 

Kontaktstelle:

Bildungsdirektion

Kronenhalde 3, 3402 Burgdorf

Telefon: 034 429 92 83

Fax: 034 429 92 04

E-Mail: bildungsdirektion@burgdorf.ch


 Weiterführende Informationen

 Bildungsdirektion

 Fit für die Schule (pdf-Datei)

 Erziehungsdirektion

 


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