BURGDORF.CH     HOME     SITEMAP     STADTPLAN     SUCHE     KONTAKT     MYBURGDORF     LINKS  
  STADTVERWALTUNG     ONLINE-SCHALTER     RATGEBER     POLITIK     PROJEKTE     NEWS     REGLEMENTE     STADTMARKETING     DATENSCHUTZ  
Gastgewerbe; Bewilligungen

Die Eröffnung oder die Übernahme eines Gastgewerbebetriebes, der Handel mit alkoholischen Getränken oder die Durchführung von Anlässen sind bewilligungspflichtig.

 

Um die rechtzeitige Erteilung einer Bewilligung zu gewährleisten, sind die folgenden Einreichungsfristen einzuhalten:

 

- Gastgewerbliche Einzelbewilligung: mind. 30 Tage vor dem Anlass

- Gastgewerbliche Betriebsbewilligung: mind. 30 Tage vor der Übernahme

- Handel mit alkoholischen Getränken: mind. 60 Tage vor Beginn

 

Gesuchsformular bestellen:

Gesuchsformulare können bei der Stadtverwaltung Burgdorf bezogen werden.

 

Kontaktstelle: 

Ordnungs- und Sicherheitsdienste

Kirchbühl 23, 3402 Burgdorf

Telefon: 034 429 92 98

E-Mail: karin.niederhauser@burgdorf.ch

 


   Weitere Themen:
  Stadtleben
  Tourismus
  Wirtschaft
  Umwelt
  Suche über die Websites

  

  Name, Stichwort
  
  suchen 
  Wichtige Hinweise
  
  © by Stadtmarketing Burgdorf