Gastgewerbe; Bewilligungen 
Die Eröffnung oder die Übernahme eines Gastgewerbebetriebes, der Handel mit alkoholischen Getränken oder die Durchführung von Anlässen sind bewilligungspflichtig.
Um die rechtzeitige Erteilung einer Bewilligung zu gewährleisten, sind die folgenden Einreichungsfristen einzuhalten:
- Gastgewerbliche Einzelbewilligung: mind. 30 Tage vor dem Anlass
- Gastgewerbliche Betriebsbewilligung: mind. 30 Tage vor der Übernahme
- Handel mit alkoholischen Getränken: mind. 60 Tage vor Beginn
Gesuchsformular bestellen:
Gesuchsformulare können bei der Stadtverwaltung Burgdorf bezogen werden.
Kontaktstelle:
Ordnungs- und Sicherheitsdienste
Kirchbühl 23, 3402 Burgdorf
Telefon: 034 429 92 98
E-Mail: karin.niederhauser@burgdorf.ch
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