
Der Gemeinderat wird im Majorz-Verfahren gewählt durch das relative Mehr in 1 Wahlgang. Die Amtsdauer der Gemeinderatsmitglieder beträgt 4 Jahre und kann maximal über 3 Amtsperioden dauern.
Der Gemeinderat betreut 7 Ressorts und hält wöchentlich Sitzungen ab. Er stellt die Ortspolizeibehörde dar und ist Führungs-, Planungs- und Koordinationsorgan. Er ist zudem verantwortlich für die Überwachung der Stadtverwaltung und den Gemeindefinanzhaushalt.
Der Gemeinderat verfügt über eine Finanzkompetenz von 500000.- Franken.
Der Gemeinderat ist grundsätzlich zuständig für alles, was nicht einem anderen Gemeindeorgan übertragen ist. Die Regelung der Kompetenzen ist in der Gemeindeordnung festgehalten.
Details zum Ratsbetrieb finden Sie in der Geschäftsordnung des Gemeinderates. 
| Weiterführende Informationen |

Geschäftsordnung Gemeinderat, pdf-file
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