Gemeindeabstimmung 9. Juni 2024

Protokollauszug SRB 2024-725 Seite 16 Artikel 20f Absatz 1 Antrag GR (keine Formulierung): 0 Stimmen Antrag FDP, SVP, EDU, GLP, Die Mitte: einstimmig 1 Als Spenden gelten freiwillige Geldzuwendungen an politische Parteien, Listen und Kandidierende sowie für Abstimmungs- und Wahlkampagnen. Beschluss Der Stadtrat genehmigt einstimmig den Antrag der FDP, SVP, EDU, GLP, Die Mitte. Abstimmung Genehmigung Artikel 20f Absatz 1 Beschluss Der Stadtrat genehmigt grossmehrheitlich den Artikel 20f Absatz 1. Abstimmung Genehmigung Artikel 20e Absatz 2 Beschluss Der Stadtrat genehmigt mit 32 Ja und 5 Nein Stimmen bei 1 Enthaltung den Artikel 20e Absatz 2. Stadtratspräsidentin Vogt Anette teilt mit, dass der Artikel 20f in der Stadtratsvorlage aufgrund des neuen genehmigten Artikels betreffend Offenlegung von Spenden neu zu Artikel 20g wird. Um keine Verwirrung zu verursachen, wird wie in der Vorlage vom Artikel 20f gesprochen. Artikel 20f Stadtrat Maier Elias, namens der FDP-Fraktion, teilt mit, dass beim Artikel 20f nur die Kandidierenden und die bezeichneten Personen bestraft werden. Wen bezeichnet man als Person und wer stellt sich da noch zu Verfügung? Bei den Kandidierenden braucht es Augenmass. Man hat einen Kompromissvorschlag gemacht. Es gibt nur Bussen, wenn vorsätzlich und grobfahrlässig gehandelt wird. Bei erstmaligen Übertretungen und vor allem bei leichten Widerhandlungen soll der GR Verwarnungen aussprechen. Stadtrat Dür Hermann, namens der SVP-EDU-Fraktion, möchte anhand eines Beispiels den Antrag präzisieren. Bei der jetzigen Formulierung wird eine Busse ausgesprochen unabhängig davon, ob derjenige, der eine falsche Angabe gemacht hat, ein Verschulden trifft oder nicht. Mit Verschulden meint man normalerweise fahrlässig, grobfahrlässig oder vorsätzlich. Der Teil mit grobfahrlässig und vorsätzlich wurde aufgenommen, weil man sich folgendes Szenario vorstellen muss. Ein Kassier ist zuständig dafür als Ansprechperson die Meldungen zu machen. Jetzt bekommt dieser von jemandem, böswillig oder nicht, falsche Angaben und meldet dies nach bestem Wissen und Gewissen. Dann zeigt sich aber, dass es falsch war, weil er eine falsche Angabe bekommen hat. Man ist deshalb der Meinung, Sanktionen ja, wenn es Vorschriften gibt, aber es kann nicht sein, wenn jemanden nach bestem Wissen und Gewissen handelt, dann eine Busse bekommt, unabhängig davon ob ihn eine Schuld trifft oder nicht. Wenn das so eingeführt wird, würde ein Kassier sich nur noch zur Verfügung

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