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Burgergasse 48a und 48b

09.03.2023

Einbau Lukarne und Dachflächenfenster, Ersatz Garage durch Anbaute für Fahrzeuge und Abstellräume

Baupublikation

Gesuchstellende
Claudia und Dominik Wyler-Blatter, Burgergasse 48B, 3400 Burgdorf

Projektverfassende
WYLERBLATTER ARCHITEKTEN GMBH, Hohengasse 43, 3400 Burgdorf

Bauvorhaben
Einbau Lukarne und Dachflächenfenster; Ersatz Garage durch Anbaute für Fahrzeuge und Abstellräume

Projektstandort
Burgergasse 48A und 48B, Burgdorf, Parzelle Nrn. 2379 und 2261, Wohnzone 2

Gewässerschutz
Gewässerschutzbereich Au; das Regenwasser des Carports wird zur Versickerung gebracht

Ausnahmen
Nach Art. 80 und 81 SG für das Bauen im Strassenabstand (Bauverbotszone)

Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3401 Burgdorf, und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances

Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 11. April 2023

Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.

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