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Gyrischachenstrasse 40

23.02.2023

Sanierung und Ersatz von Fenstern und Balkonfronten, Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung vom 17. April 2020

Baupublikation

Gesuchstellende
Gyri 40 AG, Seestrasse 93, 4009 Basel

Projektverfassende
amavis Ernst Flückiger, amavis Ernst Flückiger, Dunantstrasse 4, 3400 Burgdorf

Bauvorhaben
Sanierung und Ersatz von Fenstern und Balkonfronen, Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung vom 17. April 2020

Projektstandort
Gyrischachenstrasse 40, Burgdorf, Parzelle Nr. 2992

Überbauungsordnung
Nr. I Gyrischachen

Schutzgebiet
Strukturgebiet S VIII Gyrischachen

Schutzobjekt
erhaltenswert, Strukturgruppe

Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances

Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 27. März 2023

Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen. Einsprachen können sich nur gegen die Verlängerung richten (Art. 41 BewD).

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.

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