23.02.2023
Sanierung und Ersatz von Fenstern und Balkonfronten, Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung vom 17. April 2020
Baupublikation
Gesuchstellende
Gyri 40 AG, Seestrasse 93, 4009 Basel
Projektverfassende
amavis Ernst Flückiger, amavis Ernst Flückiger, Dunantstrasse 4, 3400 Burgdorf
Bauvorhaben
Sanierung und Ersatz von Fenstern und Balkonfronen, Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung vom 17. April 2020
Projektstandort
Gyrischachenstrasse 40, Burgdorf, Parzelle Nr. 2992
Überbauungsordnung
Nr. I Gyrischachen
Schutzgebiet
Strukturgebiet S VIII Gyrischachen
Schutzobjekt
erhaltenswert, Strukturgruppe
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 27. März 2023
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen. Einsprachen können sich nur gegen die Verlängerung richten (Art. 41 BewD).
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.