25.05.2023
Stehenlassen eines bis am 20. März 2023 befristeten Folientunnels für die Gärtnerei
Baupublikation
Gesuchstellende
Stiftung Lerchenbühl, Lerchenbühlweg 9, 3400 Burgdorf
Projektverfassende
Rolf Mühlethaler Architekten AG, Simon Wiederkehr, Altenbergstrasse 42a, 3013 Bern
Bauvorhaben
Stehenlassen eines bis am 20. März 2023 befristeten Folientunnels für die Gärtnerei
Projektstandort
Lerchenbühlweg 11c, Burgdorf, Parzelle Nr. 1678, ZöN 1.1
Gewässerschutz
Gewässerschutzbereich Au
Das Regenwasser wird zur Versickerung gebracht.
Ausnahme
Nach Art. 33 BR für das Unterschreiten des Gebäudeabstandes
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3401 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 26. Juni 2023
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.