02.03.2023
Abbruch der bestehenden acht Gebäude in zwei Etappen; Erstellen von drei Wohngebäuden mit insgesamt 176 Wohnungen mit differenziertem Wohnungsangebot
Baupublikation/Nachpublikation
Bauherrschaft
Previs Vorsorge, Stefan Wagner, Brückfeldstrasse 16, Postfach, 3001 Bern; vertreten durch lafranchi meyer Anwälte, Steinerstrasse 34, Postfach, 3000 Bern 16
Projektverfassende
Ernst Gerber Architekten + Planer AG, Waldeggstrasse 40B, 3097 Liebefeld
Bauvorhaben
Abbruch der bestehenden acht Gebäude mit insgesamt 133 Wohnungen am Uferweg (ehemals Überbauung Schachen) in zwei Etappen; Erstellen von drei Wohngebäuden - Nord-Südbau, West-Ostbau, Punktbau - mit insgesamt 176 Wohnungen mit differenziertem Wohnungsangebot; Neubau einer Einstellhalle mit 100 Parkplätzen; Erstellen 12 oberirdische Parkplätze und Fahrradabstellplätze; Erstellen Aufenthalts- und Spielflächen; die Dachflächen des Nord-Südbaus und des Punktbaus werden mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet; Realisierung einer grossen Spielfläche auf der Parzelle Nr. 3079.
Standort
Uferweg, Parzellen Nrn. 2682, 2683, 2684, 3762, 3761, 3121, 2997, "Überbauungsordnung (UeO) zur Zone mit Planungspflicht (ZPP) 34 Uferweg", Parzelle Nr. 3079 UeO Nr. 1 "Gyrischachen".
Koordinaten
2’614’227 / 1’212’539; 2'614'305 / 1'212'527; 2'614'372 / 1'212'503; 2'614'311 / 1'212'487; 2'614'406 / 1'212'488; 2'614'301 / 1'212'496; 2'614'397 / 1'212'511; 2'614'467 / 1'212'434
Gewässerschutzmassnahmen
Das Schmutzwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet und in der ARA gereinigt; das Regenabwasser wird versickert (neue, begrünte Versickerungsmulden / Regenwasserrückhaltebecken)
Inventar
Gewässerschutzbereich Au; Wander- und Veloweg
Konzession
Konzessionsgesuch für den Betrieb einer Wärmepumpe mit öffentlichem Wasser
Ausnahme
Bauen im Wald (Art. 35 KWaV)
Hinweise
Die Nachpublikation dient ausschliesslich der Bekanntmachung der benötigten Ausnahme für das Bauen im Wald (Art. 35 KWaV). Beantragte Ausnahmen sind gemäss Art. 26 Abs. 3 Bst. e BewD öffentlich zu publizieren.
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3401 Burgdorf
Auflage- und Einsprachefrist
2. März bis 3. April 2023
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Das Profil A3 ist um rund drei Meter versetzt aufgestellt (Zufahrt).
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungs-statthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Langnau i.E., 27. Februar 2023
Regierungsstatthalteramt Emmental