Teilrevision baurechtliche Grundordnung, 2. Etappe, Zonenplan 3 (Teil 1)
Vierte öffentliche Auflage mit geringfügigen Änderungen nach Art. 60 BauG vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV). Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die teilrevidierte baurechtliche Grundordnung der Stadt Burgdorf wurde am 21. September 2021 beschlossen. Im Zuge der Planung zur Erweiterung des Fernwärmenetzes wurde festgestellt, dass der Gewässerverlauf des eingedolten Allmändbachs im Bereich der Dammstrasse nicht korrekt eingetragen ist. Der Gewässerverlauf und der Gewässerraum werden in diesem Bereich an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst. Einsprachen sind nur gegen die aufliegende Änderung möglich.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 9. März – 10. April 2023 in der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92,
3401 Burgdorf öffentlich auf und können auch auf der Website der Stadt Burgdorf eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die aufliegende Änderung sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Baudirektion Burgdorf einzureichen.
Burgdorf, 6. März 2023
Der Gemeinderat