08.07.2020
Der Gemeinderat der Stadt Burgdorf brachte gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung, 2. Etappe der Stadt Burgdorf zur öffentlichen Auflage.
Gegenstand der Teilrevision sind die Umsetzung der Verordnung über die Begriffe und Messweisen (BMBV) sowie die Umsetzung der eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung. Neu sind die Gewässerräume nicht mehr mittels Abstand im Baureglement zu regeln, sondern im Zonenplan 3 als Korridor auszuweisen. Verzichtet wird im Baureglement auf eine Ausnützungsziffer (AZ) in der Wohnzone 2 (W2) und Wohnzone 3 (W3).
Bereits im Sommer 2017 hatte die Bevölkerung die Möglichkeit, im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung ihre Anliegen zu den angepassten Dokumenten mittels Eingabe anzubringen. Die Eingaben wurden im Mitwirkungsbericht zusammengefasst und dazu Stellung genommen.
Unterlagen
Berichte
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