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#KulturBurgdorf


Informationen für Kulturschaffende:

Neue Covid 19-Verordnung Kultur ist in Kraft

Der Bundesrat hat gestern die geänderte Covid-19-Verordnung Kultur in Kraft gesetzt. Folgende Änderungen sind insbesondere für Kulturschaffende von Interesse:

  • Neu sind rückwirkend auf den 1. November auch Kulturschaffende mit befristeten Arbeitsverhältnissen und häufig wechselnden Arbeitgebern (sog. Freischaffende) für Ausfallentschädigungen zugelassen.
  • Die Nachreichefrist für Gesuche von Kulturschaffenden wurde auf den 31. Mai 2021 festgelegt (bisher 28. Februar 2021).
  • Die Bedingungen für den Bezug von Nothilfe bei SuisseCulture Sociale wurden gelockert.

Beachten Sie die Medienmitteilung des Bundesrates. 


Gesuche von Freischaffenden können ab dem 9. April 2021 auf dem elektronischen Eingabeportal der kantonalen Kulturförderung eingereicht werden. Die detaillierten Informationen werden dort im Verlauf der nächsten Woche aufgeschaltet.

Die kantonale Kulturförderung führt auf Zoom regelmässig Informationsveranstaltungen zu den neuen Finanzhilfen durch. Die Termine werden laufend auf der Website der kantonalen Kulturförderung publiziert. Nächster Termin:
Dienstag, 4. Mai 2021, 12.15 bis 13.15 Uhr: Informationsveranstaltung für selbstständige Kulturschaffende und neu auch Freischaffende (deutsch)
Der Link zum Zoom-Meeting wird nach der Anmeldung an kulturfoerderung@be.ch zugestellt.


Freundliche Grüsse

Dagmar Kopše, Kulturbeauftragte

Stadt Burgdorf


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