Lockerungen im Kulturbereich ab 19. April 2021
Gerne orientiere ich Sie über die heute Mittwoch, 14. April 2021, vom Bundesrat gefassten Beschlüsse, welche den Kultursektor betreffen.
Folgende Lockerungen treten ab dem 19. April in Kraft:
- Kulturelle Veranstaltungen bis 100 Personen draussen und 50 Personen drinnen mit Sitz- und Maskenpflicht – mit Beschränkung auf max. ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts – sind erlaubt. Konsumation sitzend bis zu vier Personen pro Tisch ist nur im Freien erlaubt.
- Diskotheken und Tanzlokale bleiben geschlossen.
- Führungen in Museen, Treffen von Vereinsmitgliedern oder andere Veranstaltungen im Unterhaltungs- und Freizeitbereich bis 15 Personen sind erlaubt.
Beachten Sie die Medienmitteilung und die FAQ des Bundesrates. Die FAQ geben Präzisierungen auch zum Kulturbereich. Insbesondere zu
beachten sind folgende Nummern: Einleitung, Nr. 10, 11, 12, 13, 24, 31
und 32.
Die kantonale Kulturförderung führt auf Zoom regelmässig Informationsveranstaltungen zu den neuen Finanzhilfen durch. Die Termine werden laufend auf der Website der kantonalen Kulturförderung publiziert. Nächster Termin: Dienstag, 4. Mai 2021, 12.15 bis 13.15 Uhr
Der Link zum Zoom-Meeting wird nach der Anmeldung an kulturfoerderung@be.ch zugestellt.