Gemeindeabstimmung 9. Juni 2024

Protokollauszug SRB Seite 4 einer Vorprüfung". Wenn man diesen Satz liest und man sagt, es bedarf keine Vorprüfung durch den Kanton, dann ist dieser Absatz nicht gültig, das heisst man muss nicht 15 Monate warten. Ist das richtig so? Stadtratspräsident Greisler Yves teilt mit, dass dies so richtig ist. Stadtrat Gerber Thomas, namens der GPK, teilt mit, dass rechts im Kommentar ersichtlich ist, dass von der Frist Änderungen an Reglementen ausgenommen sind, welche einer Vorprüfung durch den Kanton erfordern. Dieser Kommentar erscheint nicht im gültigen Reglement. Im Reglement erscheinen nur die Artikel. Aus diesem Grund möchte man es ergänzt haben, so ist es im Artikel klar aufgeführt. Stadtrat Hedinger Christian, namens der Grüne-Fraktion, teilt mit, dass dies konkret bedeutet, wenn es keine Vorprüfung braucht, kann die Frist über 15 Monate dauern. Jetzt steht "oder bedarf es einer Vorprüfung, dann ist es innerhalb von 15 Monaten einzureichen". Wenn es keine Vorprüfung braucht, gilt dieser Absatz überhaupt nicht, was bedeutet, man kann es irgendwann einreichen. Im ersten Absatz geht es nur darum, dass der SR über die gültige Initiative beschliesst. Im zweiten Absatz geht es darum, wann die Abstimmung stattfindet. Wenn es keine Vorprüfung durch den Kanton bedarf, bedeutet das, man kann es auch nach 20 Monaten zur Abstimmung bringen. Die Formulierung funktioniert so nicht. Stadtpräsident Berger Stefan teilt mit, dass der Antrag klar ist. Ohne den Einschub der GPK ist es klar, wie es gemeint ist. Der Antrag wurde so geprüft. Der GR hält an seinem Antrag fest. Die Frage von Stadtrat Hedinger Christian ist verständlich und muss juristisch beantwortet werden. Stadtschreiber Ghioldi Stefan teilt mit, dass keine Ergänzungen nötig sind, weil es nicht juristisch ist, sondern was versteht man darunter beziehungsweise ist es wörtlich zu verstehen. Der Absatz 1 ist etwas anderes als der Absatz 2. Stadträtin Blume Tanja, namens der SP-Fraktion, teilt mit, dass an der Fraktionssitzung diskutiert wurde, dass die Stimmberechtigten nicht über alle Initiativen abstimmen müssen. Es ist nicht wie auf nationaler Ebene, wo jede Initiative vors Volk muss. Wenn es im Zuständigkeitsbereich des SR ist, entscheidet der SR innerhalt von neun Monaten gemäss Absatz 1. Stadtrat Käsermann Fabian, namens der GPK, teilt mit, dass die GPK nur übersetzt hat was der GR in der Kommentarspalte aufgeführt hat. Schlussendlich entscheidet der SR über die Anträge. Stadtrat Hedinger Christian, namens der Grüne-Fraktion, teilt mit, dass der Vorschlag der GPK nicht verständlich ist. So wie dieser formuliert ist, bedeutet das, wenn es keine Vorprüfung durch den Kanton nötig ist, kann die Initiative hinausgeschoben werden bis zum Sankt-Nimmerleinstag. Das ist wahrscheinlich nicht die Absicht der GPK. Deshalb ist unklar, wie man jetzt vorgehen will. Wenn man etwas nicht versteht, muss es abgelehnt werden. Man muss etwas machen, das man auch versteht. Stadtrat Käsermann Fabian, namens der GPK, teilt mit, dass es sich im Absatz 2 um eine Aufzählung handelt. Stadtrat Dür Hermann, namens der SVP-EDU-Fraktion, teilt mit, dass Unklarheiten vorhanden sind. Wäre es eine Möglichkeit es zurückzuweisen, damit es präzisiert werden kann und somit für alle verständlich ist?

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