Gemeindeabstimmung 9. Juni 2024

Stadtrat Protokollauszug Datum: 29. Januar 2024 Direktion: Präsidialdirektion Ressort: Präsidiales Verfasser: Brigitte Henzi SRB: 2024-725 | Registratur-Nr. 3.12.3 Teilrevision GO und Abstimmungsreglement Verhandlung Stadtratspräsidentin Vogt Anette teilt mit, dass man heute in der zweiten Lesung ist. Einen Teil des Traktandums wurde bereits fast an der Dezember-Sitzung abgeschlossen. Der SR hat die Artikel der Gemeindeordnung bereits an der Dezember-Sitzung bereinigt. Deshalb werden die Änderungen zur Gemeindeordnung, Ziffer 1 des Antrages, zuerst formell verabschiedet. Abstimmung 1. Die Änderung von Artikel 20 Abs. 3, Art. 22a, Art. 26 und Art. 34a der Gemeindeordnung vom 26. November 2000 wird genehmigt. Beschluss Der Stadtrat genehmigt einstimmig den Antrag. Die Vorsitzende teilt mit, dass nun die Diskussion zum Abstimmungsreglement folgt und informiert über das weitere Vorgehen. Es sind einige Abänderungsanträge eingegangen. Zuerst wird der Unterabänderungsantrag dem Abänderungsantrag gegenübergestellt. Der übriggebliebene Antrag wird dem Antrag des GR gegenübergestellt. Am Schluss erfolgt die Genehmigung. Seitens der GPK erfolgen keine Bemerkungen. Stadtpräsident Berger Stefan verweist auf die Erläuterungen vom 11. Dezember 2023. Im Abstimmungsreglement ist ein Passus betreffend Transparenz der Parteifinanzierung aufgenommen und einen Vorschlag gemacht worden. Die eingereichten Abänderungen sind politische Änderungen, über die der SR entscheiden muss. Der GR hält an seinen Anträgen fest. Stadtrat Maier Elias, namens der FDP-Fraktion, teilt mit, dass man froh ist, heute über das Abstimmungsreglement ausführlich zu debattieren. 750 Jahre nach der Handfeste Burgdorf muss jedoch festgestellt werden, dass nicht mehr so viel Handfestes und Sinnvolles geregelt wird. Deshalb hat man überparteilich diverse Anträge eingereicht. Man wünscht punkteweise Abstimmung, wie es auch geplant ist. Man ist sich bewusst, dass die Anträge an der Dezember-Sitzung sehr kurzfristig eingereicht wurden aufgrund der Absprache mit den fünf miteinreichenden Parteien. Mit der zweiten Le-

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