Gemeindeabstimmung 9. Juni 2024

Protokollauszug SRB 2024-725 Seite 19 Beschluss Der Stadtrat genehmigt grossmehrheitlich den Antrag der FDP, SVP, EDU, GLP, Die Mitte. Abstimmung Genehmigung Artikel 20f Beschluss Der Stadtrat genehmigt einstimmig den Artikel 20f. Abstimmung Artikel 30 Absatz 1 bis 3 1 unverändert 2 unverändert 2a Eine politische Gruppierung die bei den letzten Wahlen mindestens einen Sitz im Stadtrat erhalten hat, muss keine Unterschriften einreichen. In diesem Fall muss der Wahlvorschlag eine zur Vertretung ermächtigte Person sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter bezeichnen. 3 unverändert Beschluss Der Stadtrat genehmigt einstimmig den Artikel 30 Absatz 1 bis 3. Schlussabstimmung 2. Die Änderung von Artikel 20a - Art. 20g und Art. 30 Abs. 2a des Reglements über die Urnenwahlen und Abstimmungen vom 2. Dezember 2001 wird genehmigt. Beschluss Der Stadtrat genehmigt mit 24 Ja und 14 Nein Stimmen den Antrag. Schlussabstimmung 3. Die Änderungen der beiden Reglemente unterliegen dem obligatorischen Referendum. 4. Der Gemeinderat wird mit der Ausarbeitung der Abstimmungsbotschaft sowie der Durchführung der Volksabstimmung beauftragt. 5. Der Gemeinderat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Beschluss Der Stadtrat genehmigt mit 33 Ja Stimmen bei 5 Enthaltungen die Anträge.

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