Gemeindeabstimmung 9. Juni 2024

1 Gemeindeordnung der Stadt Burgdorf (GO) Erstes Kapitel: Allgemeines Erster Abschnitt: Funktion, Aufgaben und Organe Art. 1 1. Einwohnerge- meinde, Funktion 1Die Einwohnergemeinde Burgdorf umfasst das ihr überlieferte oder durch Beschluss des Grossen Rates zugeteilte Gebiet und dessen Wohnbevölkerung. 2Sie nimmt als eigenständige Regionalstadt die Funktionen der politischen Gemeinde wahr und arbeitet mit den Gemeinden der Agglomeration und in der Region zusammen, soweit dies für die gemeinsame Erfüllung der öffentlichen Aufgaben zweckmässig erscheint. Art. 2 2. Ziele Die Einwohnergemeinde beachtet die Bundesverfassung und die Verfassung des Kantons Bern. Sie setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung auf umwelt-, wirtschafts- und sozialpolitischer Ebene ein. Die Einwohnergemeinde strebt gleichzeitig nach sachgerechter und wirtschaftlicher Aufgabenerfüllung. Art. 3 3. Aufgaben, Arten, Erfüllung und Übertragung 1Die Einwohnergemeinde erfüllt die ihr übertragenen und von ihr selbstgewählten Aufgaben. 2Gemeindeaufgaben können alle Angelegenheiten sein, die nicht ausschliesslich vom Bund, vom Kanton oder von anderen Trägern öffentlicher Aufgaben wahrgenommen werden. Grundlage für die Übernahme selbstgewählter Aufgaben ist ein Erlass oder Beschluss des zuständigen Gemeindeorgans. 3Die Einwohnergemeinde kann sich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben an Organisationen des öffentlichen und privaten Rechts beteiligen und solche gründen. Grundlage für Beteiligungen ist ein Erlass oder Beschluss des zuständigen Gemeindeorgans. Gründungen von Organisationen des öffentlichen und privaten Rechts und von Gemeindeunternehmungen bedürfen der Grundlage in einem Reglement (vgl. Art. 38 Ziff. 2).

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