KINDER- UND JUGEND- LEITBILD BURGDOR F UND OBERBURG
VISION Wenn du für ein Jahr planst, dann pflanze Reis. Wenn du für ein Jahrzehnt planst, dann setze Bäume. Wenn du für ein Jahrhundert planst, so bilde Menschen. Zhuangzi Die jungen Menschen von Burgdorf und Oberburg sind ein wichtiger Teil unserer Gemeinden. Wir wertschätzen die Kinder und Jugendlichen in ihrer Vielfalt und Verschiedenheit. Wir wollen, dass es ihnen gut geht und sie sich wohlfühlen. Wir nehmen sie mit ihren verschiedenen Bedürfnissen und Anliegen wahr. Wir anerkennen ihr Mitwirken und fördern ihre Partizipation wo immer möglich. Wir achten ihre Würde und schützen ihre physische und psychische Gesundheit. Wir fördern die Kinder und Jugendlichen und stellen auch Anforderungen an sie. Wir unterstützten sie in ihrer individuellen Entwicklung und Entfaltung. Wir begleiten sie auf dem Weg zu eigen-, sozial- und umweltverantwortlichen Menschen. Wir schaffen Räume und Rahmenbedingungen, die ihnen entsprechen und sie ansprechen. Wir ermutigen sie, eigene Wege zu gehen und bieten ihnen dabei Orientierung. Wir beteiligen sie in den Belangen, die sie direkt und indirekt betreffen. Wir trauen ihnen viel zu und stehen ihnen, wo sie es nötig haben, zur Seite. Gemeinderat Burgdorf und Gemeinderat Oberburg
Inhaltsverzeichnis Handlungsfelder, Leitsätze und Massnahmen 3 Würde und Respekt 5 Gesundheit und Schutz 7 Gemeinschaft und Zusammenleben 9 Quartiere und Lebensräume 11 Bildung und Betreuung 13 Mitwirkung und Mitbestimmung 15 Zur Entstehung des Leitbildes 17 Begleitworte 18 3 HANDLUNGSFELDER, LEITSÄTZE UND MASSNAHMEN Kinder und Jugendliche sind aktive Mitglieder unserer Gesellschaft: Sie haben Rechte, Bedürfnisse und Interessen. Die Stadt Burgdorf und die Gemeinde Oberburg wollen kinderfreundliche, jugendfreundliche und familienfreundliche Gemeinden sein. Durch ihre Kinder- und Jugendpolitik wollen sie die Bedürfnisse der jungen Menschen berücksichtigen, sie schützen und stärken, ihre aktive Mitwirkung ermöglichen und ihnen eine Umgebung bieten, die sie fördert und in der sie ihr volles Potenzial entfalten können. Es ist klar: Wenn es den Kindern und Jugendlichen in Burgdorf und Oberburg gut geht und sie sich wohl fühlen, dann fühlen sich auch die Erwachsenen in unseren Gemeinden wohl. Deshalb geht es in diesem Leitbild nicht nur um die Kinder und Jugendlichen, sondern um die Gemeinschaft als Ganzes. Das Leitbild umfasst sechs Handlungsfelder, ergänzt mit Leitsätzen und Massnahmen. Die Massnahmen weisen die Richtung. Sie werden schrittweise konkretisiert und umgesetzt.
Ich bin wichtig, werde geschätzt und in meiner Entwicklung gefördert. Meine Meinung zählt, ich werde gehört und ernst genommen. « » 1 Beispiele für entsprechende Massnahmen finden sich jeweils in den Fussnoten. 2 MuKi-Deutsch, KiTas, … 3 Tagesschule, … 4 JuBU, Vereine, … 4 HANDLUNGSFELD
Kinder und Jugendliche benötigen ein gutes Umfeld, damit ihr Selbstbewusstsein gestärkt wird und sie positiv aufwachsen können. Erwachsene nehmen Kinder und Jugendliche mit ihren unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen ernst. Sie begegnen ihnen offen und ohne Vorurteile. Trotz Verschiedenheiten bezüglich Hautfarbe, Herkunft, Geschlechtsidentität, Geschlecht, Religion, sozialer Stand, finanzielle, körperliche oder geistige Möglichkeiten sowie Bildungshintergrund sind alle Kinder und Jugendlichen gleich wertvoll. Alle werden respektvoll behandelt, niemand wird benachteiligt. WÜRDE UND RESPEKT LEITSÄTZE Jeder Mensch – ob jung oder alt – ist gleich viel wert und hat ein Recht auf einen respektvollen Umgang. Es gelten die gleichen Rechte für alle Kinder und Jugendliche. Die Verschiedenartigkeit von Kindern und Jugendlichen wird anerkannt und wertgeschätzt. Kinder und Jugendliche werden in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit gestärkt. MASSNAHMEN (1) • Die Gemeinde führt Angebote zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit ein oder macht diese bekannt und fördert den Zugang zu ihnen. (2) • Die Gemeinde fördert Angebote, die beständig, verlässlich und vielfältig sind. (3) • Die Gemeinde unterstützt Angebote, welche die Identitätsfindung fördern. (4) 5
Ich fühle mich in meinem persönlichen Umfeld und in der Gemeinde wohl, geborgen, geliebt und sicher. Wenn es mir nicht gut geht, erhalte ich Schutz und Rat. « » 6 HANDLUNGSFELD
Damit sich Kinder und Jugendliche gesund entwickeln können, brauchen sie von ihren Bezugspersonen Zuwendung, Zuverlässigkeit, Vertrauen und Schutz. Wichtig hierbei sind angepasste Kleidung, ausgewogene Ernährung, regelmässige körperliche Aktivität (auch draussen), gute Körperhygiene, ausreichend Schlaf, klare/verbindliche Strukturen und Grenzen, ein bewusster Umgang mit Medien, mentale Gesundheit, offenes Sprechen über Gefühle und gegenseitige Unterstützung. Die Kinder und Jugendlichen benötigen eine sichere und ansprechende Umgebung, die es ihnen ermöglicht, ihre Freizeit ihren Interessen entsprechend aktiv zu gestalten. Kinder oder Jugendliche werden vor physischer oder psychischer Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung geschützt. LEITSÄTZE Kinder und Jugendliche sollen sich wohlfühlen. Die körperliche und geistige Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wird gefördert und geschützt. Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung werden in keiner Form geduldet. MASSNAHMEN • Die Gemeinde fördert Angebote, welche die physische und psychische Gesundheit stärken. (5) • Die Gemeinde fördert den einfachen Zugang zu Beratung sowie zu, Freizeit- und Sportangeboten. (6) • Die Gemeinde begleitet und unterstützt belastete Familien. (7) • Die Gemeinde berät und schützt gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche. (8) 5 Selbsthilfegruppen, Präventionsangebote, Vereine, Ärztenetzwerk, … 6 Peer-Angebote, Einkommensabhängige Kosten, … 7 HB+, Mütter- / Väterberatung, Eltern- / Kind-Café, … 8 Schulsozialarbeit, 147, Berateria, … 7 GESUNDHEIT UND SCHUTZ
Wir spielen, lernen und lachen zusammen. Wenn es Konflikte gibt, finden wir Lösungen. Ich gehöre in meiner Einzigartigkeit zu unserer Gemeinschaft dazu und darf meine Gefühle offen zeigen. « » 9 Treffs, Ferienpass, Sommerferienlager, … 10 JuBU, Offene Turnhalle, … 11 Leitbilder oder gemeinsame Verhaltensgrundsätze an Schulen, … 12 FC Blauweiss Oberburg, … 8 HANDLUNGSFELD
Kinder und Jugendliche brauchen ein Umfeld, in dem sie zusammen lachen, spielen und sich erholen, Freundschaften schliessen und pflegen sowie Verbundenheit erleben und sich einbringen können. Gefühle dürfen offen gezeigt werden. Hilfsbereitschaft, Toleranz, Offenheit, Rücksicht und Nachsicht werden durch das Zusammenleben in der Gemeinschaft gefördert. Der Umgang mit Konfrontationen, Spannungen, Streit und herausforderndem Verhalten ist wichtig für eine lebendige Gemeinschaft. Provokationen und Widerstand von Kindern und Jugendlichen gehören selbstverständlich zu deren Entwicklung. Sie lernen, Regeln zu beachten und sich in Gruppen einzufügen. Kinder und Jugendliche gestalten das Zusammenleben mit. Vielfältige kulturelle und sportliche Angebote bereichern ihren Alltag. Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen sind Teil unserer Gemeinschaft. LEITSÄTZE Kinder und Jugendliche fühlen sich als Teil der Gemeinschaft und nehmen aktiv am Zusammenleben teil. Alle Generationen gehören zur Gemeinschaft, begegnen einander offen und respektvoll und schauen gut zueinander. Der Austausch zwischen den vielfältigen Menschen macht die Gemeinschaft aus. MASSNAHMEN • Die Gemeinde stellt Kindern und Jugendlichen vielfältige Begegnungsmöglichkeiten zur Verfügung. (9) • Die Gemeinde fördert die Teilnahme an Aktivitäten mit anderen Kindern und Jugendlichen. (10) • Die Gemeinde unterstützt aktiv freundliches und rücksichtsvolles Verhalten. (11) • Die Gemeinde fördert die Integration von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. (12) 9 GEMEINSCHAFT UND ZUSAMMENLEBEN
Ich habe in der Gemeinde öffentliche Räume die mich ansprechen, die für mich zugänglich sind, die ich nutzen und aktiv mitgestalten kann. « » 10 HANDLUNGSFELD
Kinder und Jugendliche brauchen familienfreundliche und sozial durchmischte Quartiere als wesentliche Voraussetzung für das gesunde Aufwachsen. Vielfältige Quartiere fördern den Austausch und die Auseinandersetzung und tragen dazu bei, gemeinsame Regeln und angebrachtes Verhalten einzufordern, zu bestätigen oder neu auszuhandeln. Gemeinschaftsplätze und öffentliche Spiel- und Grünräume bieten die Möglichkeit, die Natur zu erleben und mit der Mitwelt in Kontakt zu sein. Sie werden von den Kindern und Jugendlichen aktiv mitgestaltet: Dadurch sind sie bereit, Verantwortung dafür zu übernehmen. Die öffentlichen Orte und Räume sind gut zugänglich und sicher verbunden. Dank attraktiven Fuss- und gut beschilderten Radwegen sowie einem gut ausgebauten und barrierefrei zugänglichen öffentlichen Verkehrsnetz können sich alle frei bewegen. LEITSÄTZE Kinder und Jugendliche fühlen sich im gemeinschaftlichen Lebensraum wohl und sicher. Kindern und Jugendlichen stehen vielfältige öffentliche Räume mit Angeboten in den Bereichen Spiel, Begegnung, Natur, Kultur, Sport, Bildung und Unterhaltung zur Verfügung. Bei der Gestaltung der öffentlichen Räume werden auch Kinder und Jugendliche aktiv miteinbezogen. Kinder lernen, sich im gemeinschaftlichen Lebensraum rücksichtsvoll und sorgfältig zu verhalten. MASSNAHMEN • Die Gemeinde zieht Kinder und Jugendliche in die Gestaltung von öffentlichen Räumen mit ein. (13) • Die Gemeinde gestaltet Räume und Zugänge hürdenfrei und sicher. • Die Gemeinde signalisiert den öffentlichen Raum so, dass sich Kinder und Jugendliche selbständig darin bewegen können. (14) • Die Gemeinde stellt Ressourcen bereit, um Kinder und Jugendliche bei der Gestaltung von Aussenräumen anzuleiten und zu begleiten. (15) • Die Gemeinde gestaltet attraktive Räume und Wege für alle Generationen. (16) • Die Gemeinde unterstützt Kinder- und Jugend- angebote. (17) • Die Gemeinde fördert zahlbaren Wohnraum in familienfreundlicher Umgebung. (18) 13 Spielplatzerneuerungen, Mitmachbaustellen, … 14 Fussabdrücke, kindgerechte Beschilderungen, … 15 Private-Public-Partnerships zur Finanzierung und Gestaltung öffentlicher Spielräume, … 16 Interaktive Gehwege, Sitz- und Erkundungsflächen, … 17 Budget für Projektunterstützung durch die Gemeinden oder lokale Wirtschaft, … 18 Uferweg, … 11 QUARTIERE UND LEBENSRÄUME
12 Obwohl ich noch jung bin, weiss ich schon viel, aber ich möchte noch viel mehr lernen. Ich werde gefördert und gefordert und fühle mich ermutigt, mein Wissen und meine Fähigkeiten einzubringen. « » 19 Schulen und Tagesschulen mit genügend Arbeits-, Gruppen-, Sport- und Aufenthaltsräumen … 21 Im Hinblick auf Standorte, Barrierefreiheit, Nutzbarkeit, Information, … 22 Institutionalisierte Netzwerktreffen … HANDLUNGSFELD
Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf gute Bildung und Betreuung. Gute Bildung schafft die Grundlage für einen gelungenen Umgang mit den Anforderungen des Alltags, fördert das Verständnis für Vielfalt und ermutigt dazu, sich in der Gesellschaft einzubringen. Gute Betreuung bietet einen sicheren Raum, in dem Kinder und Jugendliche lernen, mit ihren Gefühlen und ihrem Verhalten umzugehen. Bildung findet überall und in allen Lebenssituationen statt – in einer Weise, welche die Kinder und Jugendlichen befähigt, lebenslang zu lernen, Wissen zu erlangen (Sach- und Methodenkompetenz), mit anderen zusammenzuarbeiten sowie kritisch und lösungsorientiert zu denken (Sozial- und Selbstkompetenz). Wer umfassend gebildet ist, kann sowohl heute wie auch in Zukunft gut für sich, für die anderen und für die Umwelt sorgen. 13 MASSNAHMEN • Die Gemeinde schafft in den Bereichen Bildung und Betreuung gute finanzielle, räumliche und personelle Rahmenbedingungen. (19) • Die Gemeinde ermöglicht allen einen leichten Zugang zu den Bildungs- und Betreuungsangeboten. (20) • Die Gemeinde passt Bildungs- und Betreuungs- angebote den Bedürfnissen entsprechend an und verbessert diese laufend qualitativ. • Die Gemeinde unterstützt Bildungsanbietende dabei, sich zu vernetzen und zusammenzuarbeiten. (21) LEITSÄTZE Kinder und Jugendliche werden bestmöglich betreut und ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten entsprechend gezielt gefördert. Kinder und Jugendliche werden in einer Umgebung gefördert und betreut, die verlässlich ist und klare Strukturen und Rahmenbedingungen bietet. Die Qualität der Bildungs- und Betreuungsangebote ist hoch. BILDUNG UND BETREUUNG
Ich kann Einfluss auf Entscheidungen nehmen, die mich betreffen, und meinen Beitrag dazu leisten. Ich habe die Freiheit, neue Dinge auszuprobieren, Erfahrungen zu sammeln und anderen davon zu erzählen. « » 14 HANDLUNGSFELD
Kinder und Jugendliche entwickeln sich optimal in einem Umfeld, in dem sie sich einbringen und zur Gestaltung des Zusammenlebens und des gemeinschaftlichen Lebensraumes beitragen können. Die Kinder und Jugendlichen setzen sich wie die Erwachsenen wechselseitig mit ihren Ideen, Werten und Normen auseinander. Dies fördert den Umgang mit anderen Meinungen. Werden ihre Beiträge anerkannt, fühlen sich Kinder und Jugendliche wertgeschätzt und wahrgenommen. Selbstwertgefühl und Motivation werden gefördert. Unsere Gemeinschaft ermöglicht Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am sozialen, kulturellen und politischen Leben. Bei Entscheidungen werden Kinder und Jugendliche altersgerecht mit einbezogen. LEITSATZ Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Information, Anhörung, Mitwirkung und Mitbestimmung. MASSNAHMEN • Die Gemeinde informiert Kinder und Jugendliche über Themen, die sie betreffen. (22) • Die Gemeinde ermöglicht Kindern und Jugendlichen die politische Mitwirkung. (23) • Die Gemeinde schafft einfache und leicht zugängliche Mitwirkungsmöglichkeiten. (24) 22 Via Schulrat, Klassenrat, Plakate, Flyer, Aushänge, Klassenbesuche, … 23 Jugendantrag, Jugendmotion, Schulrat, Klassenrat, … 24 Klassenrat, Schulrat, Workshops, Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, … 15 MITWIRKUNG UND MITBESTIMMUNG
ZUR ENTSTEHUNG DES LEITBILDES Die Stadt Burgdorf verfügte seit 2002 über ein Kinder- und Jugendleitbild, das in einem umfangreichen partizipativen Prozess erarbeitet wurde. Es diente in den letzten zwei Jahrzehnten als Wegweiser hin zu einer kinder- und vor allem jugendfreundlicheren Stadt. Oberburg besass bisher kein eigenes Kinder- und Jugendleitbild. Jetzt ist es an der Zeit für ein neues, gemeinsames Leitbild, das die Entwicklungen der letzten zwanzig Jahren im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik aufgreift. Denn auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene sind neue Gesetze, Verordnungen, Leitlinien und Vorgaben entstanden. Die lokale Kinder- und Jugendpolitik trägt eine grosse Verantwortung, denn sie gestaltet die heutige und künftige Gesellschaft massgeblich mit. In keiner Lebensphase ist die geistige und körperliche Entwicklung sowie das Lernen so ausgeprägt wie in der Zeit vom Säugling bis zum jungen Erwachsenen. Die Erfahrungen, die junge Menschen in unseren Gemeinden machen, legen den Grundstein für ihr zukünftiges Engagement für ein lebenswertes Burgdorf und Oberburg. Aus diesen Gründen dient das Kinder- und Jugendleitbild als Orientierung für die Politik und Verwaltung. Es soll sicherstellen, dass strategische Entscheidungen und Handlungen im Einklang mit den Interessen der nachfolgenden Generationen stehen. Konkrete Umsetzungsmassnahmen sollen daraus abgeleitet werden. HINTERGRUND Fokus: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre.25 Demografie: 2021 waren in Burgdorf 18.3% und in Oberburg 22.1% der Bevölkerung unter 19 Jahre alt.26 Der schweizerische Anteil der unter 19-Jährigen lag 2022 bei 19.9 %.27 Gemäss Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung der Schweiz und der Kantone beträgt der Anteil der Kinder und Jugendlichen bis 2050 knapp 18 bis 21%. Kinder und Jugendliche machen somit heute wie auch künftig rund einen Fünftel der Gesamtbevölkerung aus. Rechtsgrundlagen: Bundesverfassung Art. 11, 41, 67; Eidgenössisches Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG); UN-Kinderrechtskonvention; Sozialhilfegesetz (SHG); Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG); Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV). Konzepte: Entwicklungsleitbild der Stadt Burgdorf; Capability Approach28; Capacity Building29 16 25 Das Eidgenössische Kinder- und Jugendfördergesetz (KJFG) gilt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab dem Kindergartenalter bis zum vollendeten 25. Altersjahr (Art. 4 KJFG). Volljährigkeit wird gemäss Zivilgesetzbuch (ZGB), Strafgesetzbuch (StGB) und UN-Kinderrechtskonvention mit dem 18. Lebensjahr erreicht. Das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) sowie die Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (Art. 77 FKJV) gilt bis zum vollendeten 19. Lebensjahr. Auf dieser Grundlage haben sich Burgdorf und Oberburg für die Altersspanne von 0 bis 25 Jahre als Geltungsbereich dieses Leitbildes entschieden. 26 Daten des Bundesamtes für Statistik. Die vom Bundesamt festgelegte statistische Altersgruppeneinteilung reicht von 0 bis 19 Jahre. Online unter: Gemeindeporträts – Aktuelle statistische Kennzahlen der Schweizer Gemeinden | Bundesamt für Statistik, abgerufen am 30.06.2023. 27 Bundesamt für Statistik, online unter: Alter | Bundesamt für Statistik. Anmerkung: Das Bundesamt für Statistik aktualisierte 2022 die Gemeindeporträts nicht, da diese in Revision sind. Daten und Erläuterungen | Bundesamt für Statistik, abgerufen am 23.05.2023. 28 Capability-Ansatz: Konzeption des menschlichen Wohlergehens, die auf dem Begriff «Befähigung» beruht, um allen Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Martha Nussbaum schlägt innerhalb des Ansatzes zehn zentrale Fähigkeiten vor. Quelle: P. Schink: Capability Approach, in: Staatslexikon online: Capability Approach – Staatslexikon, abgerufen am 30.06.2023, sowie C. Spiess: «Martha C. Nussbaums Capabilities approach, Zusammenfassung», online unter: Capabilities approach – Zusammenfassung Spiess, abgerufen am 30.06.2023. 29 «Capacity ist die Fähigkeit von Menschen, Organisationen und Gesellschaften, ihre eigene Entwicklung nachhaltig zu gestalten und an sich verändernde Rahmenbedingungen anzupassen.» Quelle: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Unterstützung von Capacity Development. Ein Orientierungsrahmen für die Praxis, online unter: giz2018-de-orientierungsrahmen-capacity-development.pdf, abgerufen am 23.05.2023.
17 ERARBEITUNG DES KINDER- UND JUGENDLEITBILDES Der Prozess zur Erarbeitung des Kinder- und Jugendleitbildes startete 2021. In einem ersten Schritt wurden alle wichtigen rechtlichen und konzeptionellen Grundlagen zusammengestellt und gebündelt. Davon ausgehend entstand in einer mehrstufigen Auseinandersetzung innerhalb der Bildungsdirektion und in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen der Sozialkommission Oberburg ein erster Wurf. Dieser Entwurf wurde im Verlauf eines Jahres mit Kindern und Jugendlichen der 1. bis 9. Klasse sowie einer Gymnasiumsklasse besprochen. Dabei wurde vieles bestätigt, einiges sprachlich vereinfacht und gewisse Themen ergänzt oder verändert. Zuletzt wurde das Leitbild von Vertreterinnen und Vertretern aus den Gemeindeverwaltungen, Kommissionen und lokalen Institutionen geprüft. Ein konsolidierender Workshop am 18. Oktober 2023 mit Vertretungen aller Institutionen bildete den Abschluss des Prozesses. AUSBLICK In unserer Zeit erleben wir viele faszinierende und zugleich herausfordernde Veränderungen. Kinder und Jugendliche müssen lernen, damit umzugehen, um die Zukunft nach ihren Vorstellungen mitzugestalten. Dazu gehört, dass sie sich mit wichtigen Themen auseinandersetzen, wie Digitalisierung, Umweltschutz, Nachhaltigkeit, globale Vernetzung, Völkerwanderungen, kulturelle Vielfalt, steigende Komplexität, Innovation und lebenslanges Lernen. Gleichzeitig werden sich auch Burgdorf und Oberburg verändern, sei es städtebaulich, in der Bevölkerungszusammensetzung oder hinsichtlich des Klimas. Um unseren Kindern und Jugendlichen die Bewältigung dieser Herausforderungen zu ermöglichen, ist es entscheidend, ihre grundlegenden Entwicklungsbedürfnisse zu erfüllen. Wir behalten diese jederzeit im Blick und setzen auf aktive Jugendbeteiligung, soziale Unterstützung, kulturelle Vielfalt und ein ausgeprägtes Umweltbewusstsein als zentrale Elemente unserer verwaltungspolitischen Arbeit. Unsere Kinder und Jugendlichen sollen in einer inklusiven und anregenden Umgebung aufwachsen, die ihre Bedürfnisse und Rechte respektiert und sie als wertvolle Mitglieder unserer Gesellschaft wahrnimmt. Unsere Gemeinde ist ein Ort, an dem die nächste Generation in ihrer ganzen Vielfalt erblüht.
ZUR ENTSTEHUNG DES LEITBILDES BEGLEITWORTE Eine aktive, kritische und selbstbewusste Jugend ist unsere Zukunft. Sie verdient unsere Aufmerksamkeit und Unterstützung auf ihrem Weg ins Erwachsenenleben. Der Gemeinderat legt mit dem neuen Leitbild den Grundstein dazu, dass sich Kinder und Jugendliche in Burgdorf wohl fühlen. Er setzt sich dafür ein, dass sich alle gemäss ihren Interessen und Bedürfnissen in unserer Stadt entwickeln können. Das neue Kinder- und Jugendleitbild geht über den Fokus Freizeit hinaus. Es bildet eine wichtige Grundlage dafür, dass die Anliegen von Kindern und Jugendlichen in der Politik, bei der Bevölkerung und in der Verwaltung wahr- und ernstgenommen werden. Aus dem bestehenden, wertvollen Leitbild aus dem Jahr 2007 konnten schon verschiedene Projekte erfolgreich umgesetzt werden. Das neue Leitbild soll nun ein starkes Zeichen für die Wertschätzung und den Einsatz zum Wohl unserer Kinder und Jugendlichen setzen. Das bedingt auch, Vertrauen zu haben in die Ideen der Jugend, sich darauf einzulassen und gemeinsam zu erleben, dass etwas Wunderbares entsteht und die Jugend mithilft, die Verantwortung zu tragen. All denen, die in einem langen Prozess zum guten Gelingen des Kinder- und Jugendleitbildes beigetragen haben, spreche ich meinen grossen Dank aus. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Stadt mit einer konsequenten und mutigen Umsetzung zu einem noch lebenswerteren Ort für die heranwachsende Generation wird. Christoph Grimm Gemeinderat Burgdorf Ressort Bildung, Jugend, Freizeit Oberburg ist es ein Anliegen, dass sich die Kinder und Jugendlichen in ihrem Dorf wohl fühlen. Im Jahre 2009 lancierte Oberburg das Projekt «Pro Jugend», aus welchem das erste Konzept entstand. Dieses Fundament ermöglichte es, ein gutes Angebot in der Kinder- und Jugendarbeit zu realisieren. Im Jahre 2011 schloss sich Oberburg als Anschlussgemeinde an Burgdorf an und der erste Zusammenarbeitsvertrag mit professioneller Kinder- und Jugendarbeit wurde unterzeichnet. Die Zusammenarbeit mit Burgdorf hat von Anfang an bestens funktioniert, wodurch die Synergien effektiv genutzt werden konnten. Das zeigte sich einmal mehr bei der Erarbeitung des Leitbildes im Bereich der Kinder und Jugendlichen. Auf dieses stabile Fundament kann nun mit gezielten Massnahmen aufgebaut werden. Das vorliegende Leitbild bildet die Grundlage für die künftigen Aktivitäten, Massnahmen und die Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit in unseren Gemeinden. Ich freue mich auf die erfolgreiche gemeinsame Umsetzung und bedanke mich bei allen Mitwirkenden für die tolle Zusammenarbeit. Marion Sägesser-Bolz Gemeinderätin Oberburg Ressort Soziales 18
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Impressum Herausgeberin: Stadt Burgdorf und Gemeinde Oberburg Auftraggeberin: Gemeinderat Burgdorf und Gemeinderat Oberburg Projektleitung: Nicole Chen, Jugendbeauftragte, Bildungsdirektion Projektteam: Hansruedi Kummer, Leiter Bildungsdirektion Eliane Gebauer, Leiterin frühkindliche Bildung Begleitgruppe: Christoph Grimm, Gemeinderat Burgdorf, Ressort Bildung Marion Sägesser, Gemeinderätin Oberburg, Ressort Soziales Sarah Kräuchi, Jugendbeauftragte Oberburg Weitere Mitwirkende: Während der gesamten Erarbeitungsdauer 2021- 2023 waren zahlreiche weitere Personen, Kommissionen, Abteilungen, Räte, Schul- und Tagesschulleitende, Kinder- und Jugend-/Vereine, Landeskirchen und viele mehr beteiligt. Hervorzuheben ist die Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler der Gsteigräte Primarstufe und Oberstufe, der Schülerrat Oberstufe Pestalozzi, die 4. bis 6. Klassen des Lindenfelds sowie eine Klasse mit Schwerpunktfach Philosophie, Pädagogik und Psychologie des Gymnasiums Burgdorf. Sie alle trugen massgebend zum Leitbild bei. Ein riesiges Danke für die Mitarbeit! Genehmigung: Der Gemeinderat Burgdorf hat das Kinder- und Jugendleitbild an seiner Sitzung vom 26. August 2024 genehmigt. Der Gemeinderat Oberburg hat das Kinder- und Jugendleitbild an seiner Sitzung vom 12. August 2024 genehmigt.
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