Gemeindeabstimmung 9. Juni 2024

Protokollauszug SRB 2024-725 Seite 2 sung haben aber alle die Chance gehabt, die begründeten Anträge entsprechend zu beraten. Man hofft auf eine Überraschung, wie in der Antrittsrede von Stadtratspräsidentin Vogt Anette beschrieben wurde. Seitens der Parteien muss festgehalten werden, dass für ein solches wichtiges und einschneidendes Geschäft zu wenig Zeit zur Verfügung gestanden ist. Man bedauert deshalb ausserordentlich, dass man vorgängig nicht besser informiert wurde, sei es an der Informationsveranstaltung oder im Rahmen einer Mitwirkung. Das hat man auch bei der Umsetzung des überwiesenen Vorstosses betreffend Solätte Freinacht gemacht und die betroffenen Organisationen vorgängig angefragt. Der vorliegende Vorschlag zum Abstimmungsreglement ist ein wahres Bürokratiemonster. Sowohl für die Verwaltung, aber auch vor allem für die Parteien. Man ist etwas erstaunt. Geht der GR davon aus, dass die Stadtverwaltung zu wenig zu tun hat, es ihr langweilig ist oder gerne Erbsen zählt. Eine Stellenaufstockung für die Ausführung der Transparenzregelung wird abgelehnt. Eigentlich schade, denn mit der Abschaffung der Unterschriften für die Stadtratsliste gibt es dank dem überwiesenen Vorstoss auch eine Erleichterung für die Parteien und Verwaltung. Mit den Transparenzvorschlägen wird der eingesparte Aufwand wieder zunichte gemacht. Stattdessen würde man sich lieber auf die politische Arbeit für unsere schöne Stadt einsetzen. Es geht der FDP-Fraktion nicht darum, nicht transparent zu sein, im Gegenteil, man unterstützt eine sinnvolle Transparenzregelung und akzeptiert den überwiesenen Vorstoss. Man ist sich bewusst, dass auf nationaler und mit der gestarteten Vernehmlassung auf kantonaler Ebene eine Regelung gibt. Jedoch gilt bei der Rechtssetzung das grundlegende rechtstaatliche Prinzip der Verhältnismässigkeit. In der vorliegenden Umsetzung ist dies nicht der Fall und der Aufwand und die Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Mehrwert. Im Gegensatz zu den Parteien auf nationaler und kantonaler Ebene ist man ehrenamtlich und in Milizfunktion tätig. Es geht bei den Parteifinanzen um so kleine Beträge, dass es äusserst naiv wäre, wenn man denkt, dass mit den eingesetzten Mitteln Sitze im GR und SR erkauft werden können. Als Vergleich, der Lohn des Stadtpräsidenten ist wohl höher als alle Budgets der Stadtparteien zusammen. Wieso soll man jetzt noch beübt werden? Es geht um Anpassungen von diversen Artikeln und wichtige Präzisierungen und Umsetzungen, die nicht verhältnismässig sind und allenfalls dem Datenschutz widersprechen. Stadträtin Lüthi-Kohler Barbara teilt mit, dass Kompromisse gesucht werden. Beim Artikel 20 bei der Offenlegung von Spenden soll im Sinn eines Kompromisses ein Vorschlag unterbreitet werden. Für die einen sind die Zahlen zu hoch und für die anderen zu tief. Im Sinn eines Kompromisses schlägt Stadträtin Lüthi-Kohler Barbara den Betrag von Fr. 5'200.-- vor. Der Betrag ist nicht aus der Luft gegriffen, es handelt sich um den Betrag, der bei den Kantons- und Gemeindesteuern steuerfrei ist und auch nicht meldepflichtig ist. Antrag Artikel 20f: Offenlegung von Spenden Betrag Fr. 5'200.— Stadträtin Bannwart Gabriela, namens der SP-Fraktion, dankt für die Ausarbeitung der vorliegenden Vorlage, insbesondere für die sehr übersichtliche Gegenüberstellung der verschiedenen Anträge, was einem die Arbeit sehr erleichtert hat. Es ist unbestritten, dass Handlungsbedarf nötig ist und das Abstimmungsreglement angepasst werden muss. Das zeigen die eingereichten Vorstösse. Unbestritten ist auch die Abschaffung der Unterzeichnung von Wahlvorschlägen. Die Parteifinanzierung gibt mehr zu reden. Es ist in der Schweiz ein Dauerthema. Stadträtin Bannwart Gabriela hat angeschaut, wer auf Bundesebene die Transparenzinitiative unterstützt hat. Sie wurde von der SP, Grüne, EVP, die frühere BDP und den jeweiligen Jungparteien getragen. Es gibt mittlerweile kantonale und nationale Lösungen. Transparenz hört aber an der Kantons- oder Landesgrenze nicht auf. Wie wollen wir der Burgdorfer Bevölkerung verkaufen, dass sie kein Anrecht haben zu wissen, woher das Geld kommt.

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