Gemeindeabstimmung 9. Juni 2024

Protokollauszug SRB 2024-725 Seite 3 Kantonal und National darf man es wissen, aber auf Gemeindeebene leider nicht. Demokratie ergibt sich nicht von selbst. Deshalb ist die SP-Fraktion der Meinung, dass sie offengelegt werden müssen. Die Beträge hat man sich nicht aus den Fingern gesogen. Stadtrat Käsermann Fabian wird sich dazu noch äussern. Die SP-Fraktion wird grossmehrheitlich die Anträge des GR unterstützen. Die Verwaltung möchte man nicht sinnlos beschäftigen und deshalb wird man das zur Verfügung gestellte einheitliche Formular unterstützen. Stadtrat Dür Hermann, namens der SVP-EDU-Fraktion, teilt mit, dass der Artikel 20 des Abstimmungsreglements unsorgfältig vorbereitet wurde. Es ist unausgegoren. Die dringende Bitte deshalb vorab. Bei solchen heiklen Themen soll in Zukunft ein Mitwirkungsverfahren erfolgen, bei dem die Parteien vorgängig miteingebunden werden. Das hätte die heutige Diskussion wahrscheinlich vereinfachen können. Man sieht drei Problemkreise, die unbedingt sorgfältiger behandelt werden müssen. Erstens den Privatsphärenschutz. Warum ist das wichtig? Garantie der Privatsphäre betreffend politische Gesinnung ist für die Bürger ein ausgesprochen hohes Rechtsgut. Wenn bei der brieflichen Stimmabgabe verglichen wird, wie es funktioniert, damit keine Rückschlüsse gezogen werden können, wer wie abgestimmt hat. Mit den zwei Couverts garantiert man den Privatsphärenschutz. Beim Artikel 20 erfolgt aber im Sinne der Transparenz, wie gesagt wird, die Aufhebung des Privatsphärenschutzes. Indem die Bürger den Privatsphärenschutz verlieren ab dem Zeitpunkt, wo sie sich finanziell bei der Partei engagieren. Das ist ein massiver Eingriff. Das ist die andere Seite der Transparenz. Deshalb müssen die Hürden sehr hoch gesetzt werden bevor dieser Schutz verletzt werden darf. Zweitens der Bürokratieaufwand. Es sind die Bürger, die Parteien und die Verwaltung betroffen. Es müssen Informationen eingeholt werden, es müssen Meldungen erstellt werden, Meldungen müssen eingereicht und geprüft werden, Formulare müssen verteilt werden, Meldungen müssen publiziert werden, Gesuche müssen gestellt und behandelt werden und Strafverfahren müssen eingeleitet und behandelt werden. Es stellt sich die Frage, was hat die KITA, die Lehrer und das Pflegewesen davon? Man ist der Meinung, dass man bürokratische Ausgaben nur dort machen soll, wo es wirklich nötig ist und diese auch möglichst gering hält. Drittens die Rechtsunklarheiten. Es steht zum Beispiel im Artikel 20d, dass weitere Auskünfte soweit erforderlich eingeholt werden können. Unklar ist, wo die Grenze der Auskunftspflicht ist. Es wird zudem verlangt, dass man jährlich die Ausgaben und Einnahmen publiziert, um die Mittelherkunft zu eruieren. Wenn man jetzt die Mittelherkunft der Mitgliederbeiträge eruieren will, heisst das, dass man zum Beispiel das Mitgliederverzeichnis zusätzlich publizieren muss. Es ist nicht klar formuliert. Will man einen weiteren Punkt der Rechtsunsicherheit, eine verschuldunabhängige Haftung, im Artikel 20f einführen? Der Datenschutz wurde gar nicht angesprochen und auch nicht geregelt. Es besteht ein dringender Handlungsbedarf betreffend dem jetzigen Text. Die Abänderungsanträge dienen genau dem. Die Zielsetzung der Anträge ist dreierlei. Falls der Artikel 20 angenommen wird, geht es darum, die Privatsphäre der Bürger nur minimal einzuschränken, den Bürokratieaufwand zu minimieren und die Rechtssicherheit und den Datenschutz herzustellen. Stadträtin Liechti-Lanz Esther, namens der EVP-Fraktion, teilt mit, dass als lokale, kantonale und nationale Partei die finanzielle politische Transparenz ein sehr wichtiger Aspekt ist. Deshalb will man es in Burgdorf auch so gelebt haben. Man hat nicht solche Bedenken wie sie von der SVP-EDU-Fraktion vorgebracht wurde, dass es ein solches Ausmass annehmen wird in der Verwaltung mit der zukünftigen Deklaration der Spenden. Um es einmal von einer anderen Seite anzuschauen, ist es doch auch positiv, wenn Leute die politische Arbeit der Parteien mit Spenden unterstützen möchten. Das soll man auch würdigen und öffentlich und einsehbar machen. Die EVP ist eine kleine Partei und überschaubar. Die Spenden sind in einem kleinen Bereich und man hätte gar keine Chance sich auszuweisen, wenn die Hürde auf Fr. 15'000.-- gesetzt wird. Deshalb ist man für eine tiefe Limite und wird den Antrag der SP-Fraktion mit Fr. 1'000.-- unterstützen.

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