Gemeindeabstimmung 9. Juni 2024

Protokollauszug SRB 2024-725 Seite 7 den, so wie es der GR vorsieht, ist definitiv nicht im Sinn des Erfinders. Da müsste man schon fast jemanden einstellen, der dies für die fast 200 Kandidierenden überprüft. In einem unschönen Fall eines Bagatellfalles und jemanden es nicht eingibt, zum Beispiel ein Listenfüller, der seine Finanzen nicht offenlegt, hätte je nachdem noch mit einer Busse zu rechnen. Deshalb hat man den Kompromissvorschlag eingegeben mit einer Regelung, dass man nachträglich die Finanzierung der Wahlkampagne für Parteien ab Fr. 15'000.-- und für Kandidierende für SR, GR und Stadtpräsidium ab Fr. 5'000.-- offenlegt. Im Absatz 4 steht 90 Tage. Dort hat man vorgesehen 1. Juli im Folgejahr, wenn man sich auf eine Jahresrechnung stützen möchte. Bis am 30. Juni finden jeweils die HV's der Parteien statt und bis den muss die Rechnung vorliegen und revidiert sein. So besteht auch die Möglichkeit, dass die Zahlen zur Wahlkampagne von den Revisoren überprüft werden können. Der SR wird gebeten, dem Antrag zuzustimmen. Stadtrat Käsermann Fabian, namens der SP-Fraktion, teilt mit, dass die Fr. 15'000.-- für die Stadt Burgdorf nichts bringt, weil es dann kein solches Reglement braucht. Deshalb schlägt die SP-Fraktion Fr. 3'000.-- vor und unterstützt die Fr. 5'000.-- wie es der GR vorschlägt. Stadtrat Maier Elias, namens der FDP-Fraktion, möchte von der SP-Fraktion wissen, ob sie dafür sind, dass es vorgängig eingereicht werden soll. Stadtrat Käsermann Fabian, namens der SP-Fraktion, teilt mit, wenn die Abstimmung im März stattfindet und erst im Juli im darauffolgenden Jahr die Finanzierung offengelegt werden muss, sind das über ein Jahr später und dann interessiert es niemanden mehr. Ein Budget für die Wahlen hat jede Partei. Es ist klar, dass diese Zahlen nicht hundertprozentig stimmen. Bei Wahlen in Burgdorf kann jede Partei ihre Finanzierung offenlegen. Deshalb unterstützt die SP-Fraktion den Vorschlag des GR. Stadtrat Maier Elias, namens der FDP-Fraktion, teilt mit, dass beim Absatz 2 steht, dass zur gleichen Zeit die Kandidierenden für den Stadtrat, den Gemeinderat und das Stadtpräsidium die Höhe der Aufwendungen für ihre persönliche Wahlkampagne nachträglich offen legen. Dieser Absatz ist sowieso unklar. Zur gleichen Zeit und dann noch nachträglich ist unpräzise und unklar formuliert. Dieser Absatz müsste noch angepasst werden damit er verständlich ist. Stadtrat Dür Hermann, namens der SVP-EDU-Fraktion, möchte wissen, wie der GR zu den Voten steht. Stadtpräsident Berger Stefan teilt mit, dass es nicht Sinn macht, wenn die Offenlegung Jahre später erfolgt. Innerhalb von 90 Tagen sollte das Komitee oder die Parteien die Abrechnung für Wahlen und Abstimmungen erstellen können. Es wird für alles ein Formular geben. Stadtrat Käsermann Fabian, namens der SP-Fraktion, teilt mit, dass die Abstimmung im gesamten erfolgen soll, weil es fast nicht möglich ist, die einzelnen Punkte zu trennen. Die Anträge des GR sollen als Gesamtes betrachtet werden, wie auch die Abänderungsanträge. Die Abstimmung zum Artikel soll im Gesamten erfolgen. Die SP-Fraktion unterstützt dieses Vorgehen. Stadtpräsident Berger Stefan teilt mit, dass im Absatz 2 das Wort "nachträglich" gestrichen werden kann. Abstimmung Artikel 20b Absatz 2

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