Gemeindeabstimmung 9. Juni 2024

Protokollauszug SRB 2024-725 Seite 8 Zur gleichen Zeit legen die Kandidierenden für den Stadtrat, den Gemeinderat und das Stadtpräsidium die Höhe der Aufwendungen für ihre persönliche Wahlkampagne nachträglich offen. Beschluss Der Stadtrat genehmigt einstimmig die Änderung im Artikel 20b Absatz 2. Abstimmung Artikel 20b, Absatz 1 bis 4 Antrag GR: 20 Stimmen 1 Personen oder Organisationen, die Wahlvorschläge für den Gemeinderat und den Stadtrat einreichen, legen mit der Einreichung bei der vom Gemeinderat bezeichneten zuständigen Stelle die Höhe der vorgesehenen Aufwendungen für die Wahlkampagne offen. 2 Zur gleichen Zeit legen die Kandidierenden für den Stadtrat, den Gemeinderat und das Stadtpräsidium die Höhe der Aufwendungen für ihre persönliche Wahlkampagne offen. 3 Betragen die vorgesehenen Aufwendungen einer Wahlkampagne 3'000 Franken oder mehr bei Einzelpersonen und bei Organisationen 10'000 Franken oder mehr, ist über die Einnahmen und Ausgaben sowie die Herkunft der Mittel Bericht zu erstatten. 4 Spätestens 90 Tage nach dem Wahltermin müssen alle, die die Limite überschritten haben, einen Schlussbericht zur Finanzierung der Kampagne einreichen. Die Frist kann auf begründetes Gesuch hin verlängert werden. Antrag FDP, SVP, EDU, GLP, Die Mitte: 18 Stimmen 1 Personen oder Organisationen (bzw. Parteien), die Wahlvorschläge für den Gemeinderat und den Stadtrat einreichen, legen Aufwendungen für die Wahlkampagne ab 15‘000.- Franken offen. 2 Kandidierende für den Stadtrat, den Gemeinderat und das Stadtpräsidium legen die Aufwendungen für ihre persönliche Wahlkampagne ab 5‘000.- Franken offen. 3 streichen 4 Spätestens per 1. Juli im Folgejahr ist ein Bericht zur Finanzierung der Kampagne einzureichen. Die Frist kann auf begründetes Gesuch hin verlängert werden. Beschluss Der Stadtrat stimmt mit 20 zu 18 Stimmen dem Antrag des Gemeinderates zu. Abstimmung Genehmigung Artikel 20b Absatz 1 bis 4 Beschluss Der Stadtrat genehmigt mit 22 Ja und 16 Nein Stimmen den Artikel 20b Absatz 1 bis 4. Artikel 20c Stadtrat Maier Elias, namens der FDP-Fraktion, teilt mit, dass bei Wahlen und Abstimmung Aufwendungen ab Fr. 10'000.-- offengelegt werden sollen und das Reporting per 1. Juli im Folgejahr erfolgen soll. Die FDP-Fraktion geht davon aus, dass das Abstimmungsergebnis ähnlich aussehen wird. Es ist deshalb ein Anliegen, dass der Absatz 4 gestrichen wird. Bei der Finanzierung von Initiativen und Referenden geht man davon aus, dass die Parteien nicht gross Kosten zu verzeichnen haben. Die

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