Gemeindeabstimmung 9. Juni 2024

Protokollauszug SRB 2024-725 Seite 10 dem Antrag wird die Streichung des Absatzes 4 gefordert. Weitere Einsicht und Auskünfte will man nicht. Man will es sogar beschränken. Man erachtet es zudem als Demokratie gefährdend. Es kann nicht sein, dass zum Beispiel der GR oder die Verwaltung Einsicht in Vorstandsprotokolle oder Mitgliederlisten hat. Stadtrat Dür Hermann, namens der SVP-EDU-Fraktion, teilt mit, dass es, wie es jetzt formuliert ist ohne eine Limitierung, eine Carte blanche ist. Es ist nicht aufgeführt, wo die Grenze bei den Auskünften ist. Deshalb auch hier die Bitte an den GR, zu erläutern was gemeint ist mit weiteren Auskünften. Es soll abschliessend formuliert werden, was die weiteren Auskünfte umfassen. Stadtpräsident Berger Stefan teilt mit, dass es einheitliche digitale Formulare geben wird, damit es so wenig Aufwand wie möglich geben wird. Wenn es daraus dann Fragen geben sollte, muss man irgendwo nachfragen können. Das war mit der zusätzlichen Information gemeint. Es geht nicht darum, die Protokolle anzuschauen. Es geht lediglich darum, falls bei den ausgefüllten Formulare Sachen nicht klar sind, dass man nachfragen kann. Irgendwo muss es festgehalten werden. Es geht nicht darum, dass man die Parteien überwachen will. Die Demokratie wird extrem hoch eingeschätzt. Stadtrat Maier Elias, namens der FDP-Fraktion, macht einen Kompromissvorschlag. Absatz 4: "Die bezeichnete zuständige Stelle ist berechtigt, weitere Auskünfte zu verlangen." Damit ist klar, dass weitere Auskünfte verlangt werden können. Alle erforderlichen Unterlagen Einsicht zu nehmen, geht zu weit. Stadtpräsident Berger Stefan schlägt folgenden Wortlaut im Absatz 4 vor: "Die bezeichnete zuständige Stelle ist berechtigt, präzisierende Auskünfte zu verlangen." Stadtrat Käsermann Fabian, namens der SP-Fraktion, teilt mit, dass man bei diesem Artikel Einzelabstimmung beim Absatz 2 verlangt, weil der Abänderungsantrag unterstützt wird. Die SP-Fraktion kann auch mit dem vorgebrachten Kompromissvorschlag leben. Abstimmung Artikel 20d Absatz 1 und 3 1 Die bezeichnete zuständige Stelle ist zuständig für die Erhebung der Informationen gemäss Artikel 20a–20c. 3 Parteien und Organisationen gemäss Artikel 20a–20c haben der bezeichneten zuständigen Stelle die für die Einhaltung der Offenlegungspflichten verantwortliche Person anzugeben. Beschluss Der Stadtrat genehmigt mit 34 Ja Stimmen bei 4 Enthaltungen die Absätze 1 und 3. Abstimmung Artikel 20d Absatz 2 Antrag GR: 0 Stimmen 2 Sie kann zu diesem Zweck die Verwendung einheitlicher Formulare vorsehen. Antrag FDP, SVP, EDU, GLP, Die Mitte: 38 Stimmen

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