Gemeindeabstimmung 9. Juni 2024

Protokollauszug SRB 2024-725 Seite 12 Stadtrat Käsermann Fabian, namens der SP-Fraktion, teilt mit, dass betreffend Datenschutz im Absatz 1 es schlicht nicht nötig ist, weil das übergeordnete Datenschutzgesetz gilt. Im Absatz 2 will man aus Praktikabilitätsgründen auf den Jahrgang verzichten. Im Absatz 3 wird verlangt, dass die Formulare zu Beginn der folgenden Legislatur gelöscht werden. Das unterstützt man nicht, weil man doch zurückschauen will. Wenn die Wahlen Ende Legislatur stattfinden, müssen die Daten innerhalb von rund zwei Monaten gelöscht werden. Diese Frist ist zu kurz. Der Vorschlag des GR zu Absatz 1 und 3 wird unterstützt. Im Absatz 2 liegt ein Antrag der SP-Fraktion vor, der dem Antrag von FDP, SVP, EDU, GLP und Die Mitte entspricht. Wenn dieser zurückgezogen wird, würde man nur noch über den Antrag der SP-Fraktion gegenüber dem Antrag des GR abstimmen. Stadtrat Maier Elias, namens der FDP-Fraktion, teilt mit, dass der Antrag zum Absatz 2 zurückgezogen wird. Beim Absatz 3 könnte man damit leben, wenn es mit dem städtischen Datenschutz geklärt wird, wie lange die Daten offiziell auf der Website bleiben können. Mehr als ein Jahr braucht es nicht. Es braucht eine Regelung, auch wenn es im Reglement nicht festgehalten wird. Es sind besonders schützenswerte Daten und gemäss kantonalem Datenschutzgesetz muss ein Reporting erfolgen, wie man mit den Daten umgeht. Deshalb muss zwingend eine Regelung gefunden werden. Stadtrat Dür Hermann, namens der SVP-EDU-Fraktion, interessiert sich auch hier für die Meinung des GR. Wird das Datenschutzgesetz, welches auch Löschungsfristen vorgibt, berücksichtigt? Stadtpräsident Berger Stefan teilt mit, dass das Datenschutzgesetz selbstverständlich berücksichtigt wird, beziehungsweise das übergeordnete Recht gilt und wird entsprechend umgesetzt. Die GPK ist unsere Datenschutzaufsichtsstelle. Die GPK wird sicherlich darauf achten, dass alles richtig läuft. Stadtrat Dür Hermann, namens der SVP-EDU-Fraktion, möchte wissen, welche Löschungsfrist das Datenschutzgesetz vorsieht. Stadtpräsident Berger Stefan teilt mit, dass die übernächste Legislatur gilt. Es macht keinen Sinn, wenn Ende November die Wahlen stattfinden und bereits anfangs nächste Legislatur die Daten gelöscht werden. Ansonsten braucht man die Daten nicht. In der übernächsten Legislatur werden die Daten gelöscht. Stadtrat Käsermann Fabian, namens der SP-Fraktion, macht eine Anmerkung zu den besonders schützenswerten Daten. Auf eidgenössischer Ebene sind entsprechende Regelungen vorhanden. Auch auf kantonaler Ebene werden solche Regelungen kommen. Man geht davon aus, dass es reicht. Es gilt das übergeordnete Recht. Stadtrat Maier Elias, namens der FDP-Fraktion, teilt mit, dass es theoretisch um die Deklaration ab Fr. 1.-- geht. Beim Antrag der SP-Fraktion geht es um Fr. 1'000.-- und beim Antrag der FDP, SVP, EDU, GLP und Die Mitte um Fr. 5'000.--. Wenn jeder Franken deklariert werden muss, so wie es der GR vorschlägt, wäre es klar gemäss übergeordnetem Recht nicht möglich. Stadtrat Käsermann Fabian, namens der SP-Fraktion, ist der Meinung, ab der Hürde Name und Vorname ist es okay. Grosse Spenden über Fr. 1'000.-- und den Einzelspenden kann man zustimmen. Deshalb will man den Jahrgang streichen. Zu der Dauer, wie lange die Daten offengelegt sind, kann man fünf Jahren zustimmen. Es müssen mehrere Jahre sein, aber nicht bei der nächsten Legislatur. Stadtrat Maier Elias, namens der FDP-Fraktion, stellt den Antrag auf vier Jahre.

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