Gemeindeabstimmung 9. Juni 2024

Protokollauszug SRB Seite 2 zwingenden beruflichen Gründen während maximal zwölf Monaten durch eine Person vertreten lassen, die auf der gleichen Liste für die Wahl in den Stadtrat kandidiert hat und zum Zeitpunkt der Stellvertretung erste oder zweite Ersatzperson ist. Stadtpräsident Berger Stefan teilt mit, warum man über die Anpassungen der Gemeindeordnung und des Abstimmungsreglements diskutiert. Der Ursprung sind verschiedene politische Vorstösse betreffend Stellvertretungsregelung, Senkung des Mindestalters bei Jugend- und Ausländeranträgen, Wahlvorschläge und Fristen der Referenden. Das Abstimmungsreglement wird geändert, weil ein Vorstoss betreffend Parteienfinanzierung vorliegt. Zusätzlich ist der Vorstoss betreffend Smartvote für die nächsten Wahlen hängig. Smartvote kann umgesetzt werden und braucht keine Reglementsänderung. Das Projekt für Smartvote läuft. Die Einwohner- und Sicherheitsdirektion sowie die Präsidialdirektion sind an den Vorbereitungen. Im März 2024 beim Parteientreffen wird eine erste Information erfolgen. Die Parteien werden bei Smartvote miteinbezogen. Bei allen anderen Anträgen hat man das Ziel gesetzt, dass diese für die Gemeindewahlen 2024 gültig sind. Für die vorliegende Teilrevision braucht es eine Gemeindeabstimmung. Die Volksabstimmung soll am 9. Juni 2024 erfolgen. Es liegen viele verschiedene Abänderungsanträge vor, welche im GR noch nicht diskutiert werden konnten. Gewisse Anträge betreffend der Gemeindeordnung können diskutiert werden. Für die Anträge betreffend der Gemeindeordnung werden wir heute Abend sicher eine Lösung finden. Beim Abstimmungsreglement handelt es sich um politische Fragen. Betreffend Parteienfinanzierung soll der SR entscheiden. Der GR hat einen Vorschlag gemacht, schlussendlich entscheidet jedoch der SR. Wichtig ist jedoch, dass die Volksabstimmung am 9. Juni 2024 erfolgen kann. Einen gewissen Zeitrahmen hat man noch, aber Ziel ist so viel wie möglich zu bereinigen in der möglichen Zeit. Die Haltung des GR wird nicht jetzt zu jedem Antrag erfolgen, sondern bei der entsprechenden Diskussion. Man ist gespannt auf die Diskussion im SR zur Gemeindeordnung und zum Abstimmungsreglement. Stadtratspräsident Greisler Yves stellt gemäss Artikel 23 Stadtratsreglement den Antrag auf eine 2. Lesung. Der Grund ist der grosse Diskussionsbedarf zum Abstimmungsreglement. Verschiedene Parteien haben Abänderungsanträge zum gleichen Artikel eingereicht. Aus diesem Grund macht eine 2. Lesung durchaus Sinn. Die Gemeindeordnung könnte man bereits an der heutigen Sitzung zwischenbereinigen. Das Abstimmungsreglement kann an der Sitzung vom 29. Januar 2024 bereinigt werden. Im Anschluss erfolgt die Gesamtabstimmung über beide Reglemente. Die Reglemente wären dann per 1. September 2024 in Kraft und gültig für die Gemeindewahlen 2024. Abstimmung Der Stadtrat beschliesst für die Änderung des Reglements über die Urnenwahlen und Abstimmungen vom 2. Dezember 2001 gemäss Artikel 23 Stadtratsreglement eine 2. Lesung. Beschluss Der Stadtrat genehmigt mit 29 Ja und 9 Nein Stimmen bei 1 Enthaltung den Antrag. Stadträtin Bannwart Gabriela, namens der SP-Fraktion, teilt mit, dass man kurz ins Strudeln gekommen ist nachdem am Sonntag die sieben Abänderungsanträge der FDP-, SVP-, EDU-, Die Mitte- und GLP-Fraktion eingetroffen sind. Die SP-Fraktion hat es jedoch geschafft und die Anträge absprechen und besprechen können. Die SP-Fraktion hat deshalb heute um 14.09 Uhr beim Ratsbüro den Antrag eingereicht, nur für einzelne Artikel eine 2. Lesung zu verlangen. Es betrifft dabei das Abstimmungsreglement und die Artikel 20b, 20c und 20f. Wenn die Diskussion über alle anderen Artikel bereits heute lanciert wird, würde das dem SR bereits heute ermöglichen zu beraten und abzusegnen, damit

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