Burgdorfer StadtMAGAZIN Nr. 02 - Sommer 2021

30 Hecken, Bäume und Sträucher Freie Sicht für mehr Sicherheit Bei der Pflanzung und Pflege von Hecken, Sträu- chern und Bäumen gibt es einiges zu beachten, damit im Strassenverkehr nicht unnötige Gefahren entste- hen. Die Burgdorfer Baudirektion hilft bei der Ein- haltung der nötigen Schnittmasse. Eine grüne Stadt bringt viel für uns Menschen und auch für die Artenvielfalt. Doch gerade in Quartieren, entlang von Fuss- und Radwegen sowie im Zusam- menhang mit hohen Fahrzeugen gilt es einiges zu be- achten, damit die Verkehrs- und Fussgängersicherheit nicht auf der Strecke bleibt. Grundeigentümer haben bei Grundstückausfahrten und bei Kreuzungen die Sichtbermen, so der Fach- ausdruck für den Sichtzonenbereich, zu beachten und frei überblickbar zu halten. Bepflanzungen, landwirt- schaftliche Kulturen aber auch Mauern, Zäune und andere Sichtbehinderungen dürfen innerhalb dieser Bereiche zum Beispiel maximal eine Höhe von 60 cm ab Strasse erreichen. Die Sichtweiten und der Beob- achtungspunkt variieren je nach signalisierter Geschwindigkeit. Auch für Ausfahrten über Trottoirs auf Strassen bestehen gesetzliche Anforderungen bezüglich der Sicht auf den Fussgängerverkehr. Bäume und Sträucher entlang der Verkehrswege müssen so geschnitten werden, dass Fuss- und Rad- wege ohne Hindernisse passierbar sind und hohe Fahrzeuge durch den Bewuchs am Strassenrand nicht behindert werden. Hierzu bestehen klare Richt- linien sowohl im Strassengesetz als auch in der Strassenverordnung. Gute Übersicht dient allen «Es ist wichtig, dass bereits bei der Anpflanzung auf den richtigen Abstand geachtet wird», betont Rudolf Holzer, Leiter der Burgdorfer Baudirektion. So muss zwischen dem äussersten Punkt eines aufgewachse- nen Strauchs immer ein Streifen von 50 cm zur Fahr- bahn frei bleiben. Bäume müssen so gepflanzt werden, dass zwischen Baum und Fahrbahn ein Mindestabstand von 3 Metern besteht. Zu Gehwegen ist ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. All diese Massnahmen dienen der Verkehrssicherheit und ermöglichen saubere sowie im Winter schnee- freie Gehwege. Zudem wird die regelmässige Keh- richtabfuhr in den Quartieren gewährleistet. Und nicht zuletzt garantieren derart freigehaltene Wege und Strassen eine freie Fahrt und gute Übersicht für Rettungsfahrzeuge. Für detaillierte Informationen hat die Baudirektion ein Merkblatt herausgegeben, welches auf der Website von Burgdorf zum Download zur Verfügung steht. 0,6 m 3,0 m

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