Burgdorfer StadtMAGAZIN Nr. 01 - Frühling 2022

29 ferien klappen.» Beim Gespräch geht es um die Konkretisierung von Vorstellungen, um Sicherheitsaspekte in Bezug auf Schienen- und Strassenverkehr und auch um Fragen rund um die Entsorgung gebrauchter Spraydosen. Es werde eine möglichst schnelle Umsetzung angestrebt, so Christoph Grimm. «Es ist mir wirklich wichtig, diese seit nunmehr über 40 Jahre gelebte Jugendkultur vor Ort an bestimmten Wänden zu legalisieren», sagt auch Nicole Chen, Jugendbeauftragte bei der Burgdorfer Bildungsdirektion. Bislang müssten die Sprayerinnen und Sprayer aus der Region relativ weit reisen, um legal ihre Kunstform auszuüben. Umso mehr freue sie sich, dass der Jugendantrag nun bearbeitet werde und Schwung in die Sache komme. «Es hat lange gebraucht, bis die Jungen aus dem Schatten hervorgetreten sind.» Als nächsten Schritt brauche es ein gegenseitiges Kennenlernen und Verständnis für die einzelnen Anliegen von Liegenschaftsbesitzern und den jugendlichen Graffiti-Begeisterten. Doch wo können in Burgdorf passende Orte für Graffitis gefunden werden? «Die Stadt selbst hat nicht sehr viele geeignete Flächen», sagt Rudolf Holzer, Leiter der Baudirektion. Allenfalls müsste man nach Privateigentümern suchen und sie für das Anliegen der Jugendlichen begeistern. «Ich sehe aber intakte Chancen, dass wir ein paar geeignete Standorte finden werden», gibt er sich zuversichtlich. Dass eine Zustimmung der Eigentümerschaft in vielen Fällen ausreichen sollte, davon ist auch Burgdorfs Bauinspektor Michael Jermini überzeugt: «Obschon ein Graffiti formell auch eine baubewilligungspflichtige äusserliche Veränderung eines Gebäudes darstellen kann, wird's bei begrenzten Ausmassen wohl keine Bewilligung brauchen. Die Baubewilligungspflicht müsste im Einzelfall beurteilt werden.» Jugendantrag wenig genutzt Seit der Totalrevision der Gemeindeordnung im Jahr 2000 besteht in Burgdorf für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren die Möglichkeit sich auf politischer Ebene mit einem Jugendantrag einzubringen. Von diesem Mitspracherecht wurde allerdings noch nicht allzu oft Gebrauch gemacht; zuletzt im März 2019 betreffend einer Rollsportanlage. Dieser Antrag ist noch hängig. Es ist ein Auftrag der offenen Kinder- und Jugendarbeit Burgdorf und Umgebung, die Jugendlichen über dieses politische Instrument zu informieren. Was es für das Einreichen neben 30 Unterschriften von Gleichgesinnten sonst noch braucht, steht auf einem Merkblatt, welches auf der Website der Stadt Burgdorf heruntergeladen werden kann. Dort gibt es auch ein Beispiel und eine Vorlage als Word-Dokument. «Ich fände es grossartig, wenn nun noch das Mindestalter für Jugendanträge auf zwölf Jahre heruntergesetzt würde», sagt Nicole Chen. Gerade in den fünften Klassen sei aufgrund des Lehrplans die Motivation jeweils hoch, politisch etwas einzufordern. Ein entsprechender Vorstoss der SP-Fraktion im Stadtrat ist in Bearbeitung und wird gemäss Auskunft von Stadtschreiber Stefan Ghioldi spätestens am 20. Juni dieses Jahres vom Parlament behandelt. «Wir möchten lieber helfen statt verfolgen. Die Stadt kann in Sachen Spraywände Hand bieten, aber organisieren müssen sich die Jugendlichen selbst.» Christoph Grimm, Gemeinderat GLP Fahrt auf Flächen für legale Graffiti-Kunst, wie hier an einem Beispiel in Liestal, sind in der Schweiz Mangelware

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