22.08.2025
Nachträgliche ordentliche Bewilligung von Bagatelländerungen, Aufschaltung adaptiver Antennen und Korrekturfaktor / BUHG
Baupublikation
Gesuchstellende
Swisscom (Schweiz) AG, Thanusan Balasingam, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern
Projektverfassende
cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen
Projektstandort
Bernstrasse 70a, 3400 Burgdorf / Parzelle Nr. 1874
Bauvorhaben
Nachträgliche ordentliche Bewilligung von Bagatelländerungen, Aufschaltung adaptiver Antennen und Korrekturfaktor / BUHG
Nutzungszone
Wohnzone 2
Gewässerschutz
Gewässerschutzbereich Au; Schmutzabwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet, Regenwasser wird zur Versickerung gebracht.
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 22. September 2025
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssach-
strasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.
Burgdorf, 18. August 2025
Bauinspektorat