07.08.2025
Anbringung einer Wohnungsvermietungswerbung an Ballfangzaun
Baupublikation
Gesuchstellende/Projektverfassende
Copytrend AG Basel, Gewerbestrasse 24, 4123 Allschwil
Projektstandort
Dammstrasse 22, Burgdorf / Parzelle Nr. 1330
Bauvorhaben
Anbringung einer Wohnungsvermietungswerbung an Ballfangzaun
Überbauungsordnung
XXVII Typon
Gefahrengebiet
geringe Gefährdung (Überschwemmung)
Ausnahme
Nach Art. 10 RR für eine befristete Werbung
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 8. September 2025
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist,
die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.
Burgdorf, 5. August 2025
Bauinspektorat