Felseggstrasse 9

09.10.2025

Nachträgliches Baugesuch für das Aufstellen von Sichtschutzwänden

Baupublikation

Gesuchstellende / Projektverfassende
Salome Schweizer, Felseggstrasse 9, 3400 Burgdorf

Projektstandort
Felseggstrasse 9, Burgdorf / Parzelle Nr. 1356

Bauvorhaben
Nachträgliches Baugesuch für das Aufstellen von Sichtschutzwänden

Nutzungszone
Wohnzone 3

Ausnahme(n)
Nach Art. 81 SG von Art. 56 SV für das Bauen von Einfriedungen im Strassenabstand (Bauverbotszone)

Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances

Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 10. November 2025

Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.

Burgdorf, 7. Oktober 2025

Bauinspektorat

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