Hohengasse 23
25.09.2025
Umnutzung eines Ladens in einen öffentlichen Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank im Erd- und Untergeschoss inkl. Terrasse mit Selbstbedienung, Einrichtung Laden und Seminarraum
Baupublikation
Bauherrschaft / Projektverfassender
Martin Egger, Froberg 2, 3422 Kirchberg
Projektstandort
Hohengasse 23 3400 Burgdorf, Parzelle 196
Bauvorhaben
Umnutzung eines Ladens in einen öffentlichen Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank im Erd- und Untergeschoss inkl. Terrasse mit Selbstbedienung, Einrichtung Laden und Seminarraum
Koordinaten
2’614’353 / 1’211’719
Zone (Nutzungszone und/oder Überbauungsordnung)
Ensembleschutzzone, Mischzone Altstadt MA, Schutzzone/Schutzobjekt Schützenswert, K-Objekt, Baugruppe A
Gewässerschutzbereich/Massnahme
Au
Ausnahme
Unterschreiten der Fensterfläche (Art. 64 BauV)
Elektronische Auflage
Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances. Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist
27. Oktober 2025
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3401 Burgdorf
Es wird auf die Gesuchsakten und die Amts- und Fachberichte verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Langnau, 24. September 2025
Regierungsstatthalteramt Emmental