Öffentliche Planauflage - Publikation der öffentlichen Auflage nach Art. 60 BauG

22.10.2025

Änderung Überbauungsordnung Nr. IV «Buchmatt»

Der Gemeinderat der Stadt Burgdorf bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung Nr. IV «Buchmatt» zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 24. Oktober bis 24. November 2025, in der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3401 Burgdorf öffentlich auf und können während den Büroöffnungszeiten oder unabhängig davon auf der Website der Stadt Burgdorf eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Baudirektion Burgdorf einzureichen.

Burgdorf, 20. Oktober 2025

Der Gemeinderat

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