15.08.2025
Revision Reklamereglement
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Der Gemeinderat der Stadt Burgdorf legt die Totalrevision ihrer Reklameerlasse zur Mitwirkung nach Art. 58 BauG (BSG 721.0 - Baugesetz (BauG) vom 09.06.1985) auf. Im Rahmen der Mitwirkung können die Bevölkerung und die privaten Organisationen Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten.
Vorgesehen ist der Ersatz des Reklamereglements mit Kommentar (RR), des Plakatierungsplans zum Reklamereglement sowie die Aufhebung der Verordnung über die Reklame in der Stadt Burgdorf (Reklameverordnung RV) und des Anhangs zur Reklameverordnung; Erlasse vom 7. November 2005. Neu erlassen werden soll das Reklamereglement (RR) und der Plakatierungsplan zum Reklamereglement. Mit der Revision des Reklamereglements wird das Ziel verfolgt, eine neue, zeitgemässe und planbeständige Ordnung für Reklamen an Gebäuden und in Freiräumen zu schaffen.
Die Erlasse liegen während der Mitwirkungsfrist vom 11. August bis am 12. September 2025 auf der Baudirektion zu den Öffnungszeiten auf. Sie können auch auf www.dialog.burgdorf.ch (Stadt Burgdorf | E-Mitwirkung) eingesehen werden.
Mitwirkungseingaben können schriftlich auf der Baudirektion oder digital auf www.dialog.burgdorf.ch eingereicht werden.
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92 3401 Burgdorf
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 12. September 2025
Burgdorf, 15.08.2025
Bauinspektorat