31.07.2025
Umbau Kiosk mit Schaufenster zu Werbezwecken und PV-Anlage auf dem Dach
Baupublikation
Gesuchstellender
René Blatter-Huguenin, Heimiswilstrasse 2b, 3400 Burgdorf
Projektverfassende
Archetekton GmbH, Bernstrasse 59, 3066 Stettlen
Projektstandort
Sägegasse 36, Burgdorf / Parzelle Nr. 3563
Bauvorhaben
Umbau Kiosk mit Schaufenster zu Werbezwecken und PV-Anlage auf dem Dach
Nutzungszone
Ensembleschutzzone
Schutzgebiet
Baugruppe, Ortsbildschutzgebiet O I, Altstadt; im Gewässerraum, Archäologische Gebiete Nr. 806
Gefahrengebiet
Mittlere Gefährdung (Überschwemmung)
Ausnahmen
Nach Art. 80 SG für das Bauen im Strassenabstand (Bauverbotszone)
Nach Art. 41c GSchV für das Bauen im Gewässerraum
Nach Art. 38 GSchG für das Überdecken von Fliessgewässern
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 1. September 2025
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.
Burgdorf, 29. Juli 2025
Bauinspektorat