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Bewilligungen für Anlässe/Festivitäten

10.03.2025

Bewilligungen für Anlässe/Festivitäten

Let’s party! Um guten Gewissens feiern zu können, denken Sie daran, dass die meisten öffentlichen Veranstaltungen mit Verkauf von Speisen und/oder Getränken gegen Bezahlung bewilligungspflichtig sind.

Gesuche um gastgewerbliche Einzelbewilligung können digital unter www.rsta.dij.be.ch, Rubrik Gastgewerbe, eingereicht werden oder Sie geben die Unterlagen im Original frühzeitig bei den Ordnungs- und Sicherheitsdiensten Burgdorf, Kirchbühl 23, 1. Stock ab. Bei Fragen sind wir gerne behilflich. Informationen erhalten Sie unter Tel. Nr. 034 429 92 98.

EINWOHNER- UND SICHERHEITSDIREKTION BURGDORF
Fachbereich Ordnung und Sicherheit

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