Das kantonale Volksschulgesetz sowie das Reglement über das Schulwesen der Stadt Burgdorf sehen eine aktive Elternmitarbeit in der Schule vor.
Die Richtlinien für den Gesamtelternrat (GER) und die Elternräte (ER) finden Sie hier: Richtlinien Gesamtelternrat und Elternräte.
Den Leitfaden zur Zusammenarbeit von Schule und Eltern finden Sie hier: Leitfaden zur Zusammenarbeit Schule und Eltern.
Was will der Elternrat?
- Der Elternrat setzt sich für eine lebendige Zusammenarbeit zwischen Schule, Kindergarten, Eltern und Behörden ein.
- Fördert die Elternmitarbeit in der Schule.
- Setzt sich für eine fördernde und aktive Schule zum Wohle unserer Kinder ein.
- Unterstützt die Schule bei der Umsetzung des Schulprogramms in Arbeitsgruppen.
- Vertritt die Interessen und Anliegen der Eltern im Schulbereich.
Wie arbeitet der Elternrat?
- Der Elternrat setzt sich pro Schulhaus aus den gewählten ElternvertreterInnen aller Klassen, einer angemessenen Vertretung der Lehrerschaft und Bezugspersonen des Schulhauses zusammen.
- Die gewählten ElternvertreterInnen treffen sich regelmässig, um Anliegen aus den verschiedenen Klassen zu diskutieren und anstehende Projekte in Arbeitsgruppen umzusetzen.
- Im Elternrat werden grundsätzliche Fragen diskutiert, Informationen ausgetauscht und Absprachen getroffen. Es geht um Themen, die für die ganze Schule von Bedeutung sind.
- Damit der Elternrat die Interessen der Eltern vertreten kann, braucht es die Mitwirkung aller Eltern, sei es nun als Mitglied des Elternrates oder auch als Ideen- oder Anliegenlieferant.
- Je eine Vertretung der Elternräte ist Teil des Gesamtelternrats Burgdorf. Dieser hat Einsitz in die Volksschulkommission mit Antragsrecht.