Elternmitwirkung

Das kantonale Volksschulgesetz sowie das Reglement über das Schulwesen der Stadt Burgdorf sehen eine aktive Elternmitarbeit in der Schule vor.


Was will der Elternrat?

  • Der Elternrat setzt sich für eine lebendige Zusammenarbeit zwischen Schule, Kindergarten, Eltern und Behörden ein.
  • Fördert die Elternmitarbeit in der Schule.
  • Setzt sich für eine fördernde und aktive Schule zum Wohle unserer Kinder ein.
  • Unterstützt die Schule bei der Umsetzung des Schulprogramms in Arbeitsgruppen.
  • Vertritt die Interessen und Anliegen der Eltern im Schulbereich.


Wie arbeitet der Elternrat?

  • Der Elternrat setzt sich pro Schulhaus aus den gewählten ElternvertreterInnen aller Klassen, einer angemessenen Vertretung der Lehrerschaft und Bezugspersonen des Schulhauses zusammen.
  • Die gewählten ElternvertreterInnen treffen sich regelmässig, um Anliegen aus den verschiedenen Klassen zu diskutieren und anstehende Projekte in Arbeitsgruppen umzusetzen.
  • Im Elternrat werden grundsätzliche Fragen diskutiert, Informationen ausgetauscht und Absprachen getroffen. Es geht um Themen, die für die ganze Schule von Bedeutung sind.
  • Damit der Elternrat die Interessen der Eltern vertreten kann, braucht es die Mitwirkung aller Eltern, sei es nun als Mitglied des Elternrates oder auch als Ideen- oder Anliegenlieferant.
  • Je eine Vertretung der Elternräte ist Teil des Gesamtelternrats Burgdorf. Dieser hat Einsitz in die Volksschulkommission mit Antragsrecht.

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