01.05.2025
Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor (ohne Änderung an der Mobilfunkanlage)
Baugesuch
Gesuchstellendende
Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern
Projektverfassende
Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen
Projektstandort
Gyrisbergstrasse 1a, Burgdorf, Parzelle Nr. 3820
Bauvorhaben
Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor (ohne Änderung an der Mobilfunkanlage)
Koordinaten
2'614'836 / 1'212'618
Nutzungszone
Ensembleschutzzone
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3401 Burgdorf, www.portal.e-bau.apps.ch/public-instances
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssach-
strasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 2. Juni 2025
Burgdorf, 1.5.2025
Bauinspektorat Burgdorf