Dienstleistung | Dokumente | Bestellen | Formular/Link | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Bestattung - Form bestimmen ![]() Zu Lebzeiten können Sie festlegen, wie Sie - im Falle Ihres Todes - bestattet werden möchten. Wenn eine verstorbene Person keine Angaben hinterlässt, wie sie bestattet werden möchte, bestimmen die Angehörigen die Bestattungsart. In der Schweiz sind folgende Bestattungsarten verbreitet:
| Gemeinschaftsgrab - Merkblatt | Welche Bestattungsarten gibt es in der Schweiz? | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Heimatausweis bestellen ![]() Heimatausweis für Wochenendaufenthalter neu bestellen | Heimatausweis bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Heimatausweis verlängern ![]() Sie können Ihren Heimatausweis online verlängern. Bitte füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus, klicken Sie auf „Bestellung abschicken“ und wir werden Ihnen den neuen Heimatausweis innerhalb einer Woche per Post zustellen. Die Gebühr von Fr. 10.00 werden wir Ihnen in Rechnung stellen. | Heimatausweis verlängern | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausweis über den registrierten Familienstand ![]() Ausweis über den registrierten Familienstand: Dieser Ausweis gibt Auskunft über den aktuellen Zivilstand sowie über alle ehelichen und nicht ehelichen Kinder einer Person. Dieses Dokument stellt Ihnen das Zivilstandsamt des Heimatortes aus. | Webseite Zivilstandsamt Emmental Zivilstandsdokumente bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Eheschein/Trauungsurkunde - bestellen ![]() Trauungsurkunden müssen beim Zivilstandsamt des Trauungsortes (nicht des Wohn- oder Heimatortes) bestellt werden. | Trauungsurkunde bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ehevorbereitung - Gesuche einreichen ![]() Das Ehevorbereitungsverfahren dient der administrativen Vorbereitung der Trauung. Es findet in Anwesenheit beider Brautleute statt. Wenden Sie sich an das Zivilstandsamt, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Es informiert Sie, welche Dokumente nötig sind, und vereinbart mit Ihnen einen Termin.
Voraussetzungen für die Eheschliessung: Braut und Bräutigam haben das 18. Altersjahr vollendet und sind urteilsfähig. Falls die Braut oder der Bräutigam nicht Schweizer Bürgerin oder Bürger ist, muss sie oder er ihren/seinen rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz während des Vorbereitungsverfahrens und bis zur Trauung nachweisen. Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Halbgeschwister dürfen einander nicht heiraten. | Webseite Zivilstandsamt Emmental | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Familienausweis - bestellen ![]() Der Familienausweis belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder. Bei einem neuen Zivilstandsereignis wird der Familienausweis nach Vorlage des alten Dokuments ersetzt. Die Ausstellung eines Familienausweises ist für ausländische oder eingebürgerte Personen nur möglich, wenn diese nach dem 31.12.2004 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis (z. B. Eheschliessung oder Geburt eines Kindes) hatten. Das Dokument beinhaltet die Personendaten ab Datum des ersten Zivilstandsereignisses in der Schweiz und ist nur unter der Bedingung vollständig, dass alle ausländischen Zivilstandsereignisse gemeldet worden sind. Den Familienausweis stellt Ihnen das Zivilstandsamt des Heimatortes aus. | Familienausweis bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Personenstandsausweis - bestellen ![]() Der Personenstandsausweis (für Schweizer Staatsangehörige) und die Bestätigung über den registrierten Personenstand (für ausländische Staatsangehörige) geben Auskunft über die aktuell registrierten Daten der Person und eignen sich zum Nachweis von Personendaten wie Namensführung, Zivilstand oder - für schweizerische Staatsangehörige - Bürgerrecht. Den Personenstandsausweis bestellen schweizerische Staatsangehörige beim Zivilstandsamt des Heimatortes. Die Bestätigung über den registrierten Personenstand bestellen ausländische Staatsangehörige beim Zivilstandsamt des Wohnortes. | Personenstandsausweis/Bestätigung über registrierten Personenstand bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anerkennungsschein/Kindesanerkennung (Kind) - bestellen ![]() Bestätigung einer Kindesanerkennung: Hat der Vater ein Kind rechtsgültig anerkannt, so kann er eine Bestätigung der Kindesanerkennung bestellen. Diese dient dem Nachweis über die erfolgte Anerkennung. Die Bestätigung einer Kindesanerkennung stellt Ihnen das Zivilstandsamt aus. | Bestätigung einer Kindesanerkennung bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Geburtsurkunde ![]() Geburtsurkunden müssen beim Zivilstandsamt des Geburtsortes (nicht des Wohn- oder Heimatortes) bestellt werden. | Zuständige Zivilstandsämter Geburtsurkunde bestellen (Kanton Bern) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mütter- und Väterberatungsstelle - Informationen einholen ![]() Haus zum Kyburger, Poststrasse 9, 3400 Burgdorf. Telefon für Anmeldungen | Mütter- und Väterberatungsstelle Burgdorf | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Todesschein - bestellen ![]() Todesbescheinigung besorgen Rufen Sie den Hausarzt oder den Notarzt (Nr. 144). Dieser wird eine Todesbescheinigung ausstellen. Stirbt die Person in einer Institution wie Spital, Heim oder Gefängnis, wird diese eine Todesmeldung ausstellen. Mit der Todesbescheinigung oder der Todesmeldung kann die verstorbene Person zum Aufbahrungsort überführt werden. | Bestattungsreglement Bestattungsverordnung | Checkliste Todesfall bis Bestattung (Teil 1) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Todesschein CIEC (international) - bestellen ![]() Todesbescheinigung besorgen | Bestattungsreglement Bestattungsverordnung | Checkliste Todesfall bis Bestattung (Teil 1) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuzug (Anmeldung) ![]() Die Anmeldung bei der Gemeinde muss persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen, falls die Abmeldung in der vorherigen Gemeinde nicht per eUmzug erledigt wurde. Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur von Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann. Bitte zur Anmeldung (Zuzug aus einer anderen Gemeinde) am Schalter mitbringen: Zuzug Schweizer:
Zuzug Wochenaufenthalter:
Zuzug Ausländer:
| Checkliste Zuzug / Umzug / Wegzug eUmzug | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Umzug (Ummeldung) innerhalb der Gemeinde ![]() Die Adressänderung innerhalb der Gemeinde muss innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten gemeldet werden. Die Adressänderung innerhalb von Burgdorf kann persönlich am Schalter, telefonisch oder per eUmzug gemeldet werden. Sie können Ihren Niederlassungsausweis kostenlos mit der neuen Adresse ergänzen lassen, dazu reichen Sie uns das Originaldokument ein.
Ausländer: Ausländischen Staatsangehörige melden denn Umzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzug. Bitte beachten Sie, dass Personen mit Ausweis N und S denn Umzug nicht via eUmzug melden können. | Verordnung Wohnungswechsel Ausländer | eUmzug Checkliste Zuzug / Umzug / Wegzug | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wegzug (Abmeldung) ![]() Wegzug in eine andere Gemeinde: Die Abmeldung muss entweder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste (mit Niederlassungsausweis bzw. Ausländerausweis) oder via eUmzug erfolgen. Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur von Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann. Wegzug ins Ausland: Eine Abmeldung ins Ausland hat spätestens am Tage des Wegzuges zu erfolgen. Es ist jedoch zu empfehlen, die Abmeldung frühzeitig (max. 3 Monate zum Voraus) zu melden. Eine Abmeldung ins Ausland via eUmzug ist nicht möglich. Zur Abmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Informationen Auslandschweizer: Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer müssen Sie sich bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz immatrikulieren. Das Schweizer Konsulat hat die gleiche Funktion wie die Gemeindeverwaltung in der Schweiz. Auf der EDA-Seite finden Sie die Schweizer Vertretung, die Ihrem Wohnsitz am nächsten liegt. | Vertreteradresse | eUmzug Checkliste Zuzug / Umzug / Wegzug | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jugendamt - Informationen einholen ![]() Aufgaben:
| Kantonales Jugendamt Bern | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Altersleitbild | Altersleitbild Stadt Burgdorf | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Todesfall - Was ist zu tun? ![]() Leitfaden siehe unten bei Dokumente | Todesfall - was ist zu tun | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Grabbepflanzung | Bepflanzungen Erdbestattungsgräber Bepflanzungen Urnen- und Kindergräber | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Spitex ![]() Folgende Dienstleistungen bietet die Spitex an:
Rund ums Haus (Balkon, Terrassen winterfest oder sommertauglich machen, Abfall entsorgen, Wischen vor dem Haus usw.)
Spitex 7x24 (Betreuung rund um die Uhr...) Zusammen mit der örtlichen Spitex werden Sie individuell gepflegt und umfassend betreut; dies während 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche.
Gerne gehen wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein. Stundeneinsätze mit fixem Preis und gleicher Mitarbeitenden.
Spitex Home
Der Verkauf und die Ausleihe von gualitativ hochstehenden Hilfsmitteln und Produkten zur Erhaltung der Gesundheit, der Mobilität und zur Prävention erfolgt durch das Weitere Anbieter von Spitex-Leistungen Hausbetreuungsdienst für Stadt und Land Telefon 034 422 18 11
| Spitex-Verein Burgdorf-Oberburg | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sozialhilfe ![]() Die Neuanmeldung zum Bezug von Sozialhilfe erfolgt in zwei Schritten. Der Ablauf wird Ihnen am Schalter erklärt. Die Anmeldung findet am Standort der Sozialdirektion am Kirchbühl 17 statt. Bitte kommen Sie für eine Neuanmeldung zu den Öffnungszeiten persönlich am Schalter vorbei. Nehmen Sie einen gültigen Personalausweis (ID, Pass) mit. Aufgaben
Gemäss dem kantonalen Sozialhilfegesetz sichert die Sozialhilfe die gemeinsame Wohlfahrt der Bevölkerung und ermöglicht jeder Person die Führung eines menschenwürdigen und eigenverantwortlichen Lebens. Die Sozialhilfe bezweckt, Notlagen zu verhüten und zu beheben. Sie ist bestrebt, die Eigenverantwortung und die Selbständigkeit der Hilfesuchenden zu stärken.
Die bernische Sozialhilfegesetzgebung und das kantonale Handbuch BKSE orientieren sich an den gesamtschweizerischen SKOS-Richtlinien. Die Bemessung der Sozialhilfe im Einzelfall erfolgt nach den Detailregelungen von Handbuch BKSE und stadteigenen Bestimmungen. | Informationsblatt Sozialhilfe | Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz Sozialhilfegesetz, SHG | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Suchthilfe und Prävention ![]()
Website CONTACT Stiftung für Suchhilfe
CONTACT Mobil - Aufsuchende Suchtarbeit CONTACT Mobil bietet Menschen mit einem problematischen Konsum von Freizeitdrogen oder einem chronischen Suchtmittelkonsum Information und Kurzberatung vor Ort an. CONTACT Mobil hilft, die Risiken und Folgeschäden des Suchtmittelkonsums zu erkennen und zu mindern. Auch ermöglichen die mobilen Interventionen einen niederschwelligen Zugang zu weiterführenden Hilfsangeboten. CONTACT Mobil, mit Sitz in Bern, ist im ganzen Kanton Bern tätig.
CONTACT Wohnen - Begleitetes Wohnen CONTACT Wohnen bietet Menschen mit Suchtmittelproblemen und psychosozialen Schwierigkeiten Hilfe im Wohnalltag in der eigenen Wohnung an. CONTACT Wohnen fördert das eigenständige Wohnen und die soziale Integration. In einem geschützten Rahmen können die begleiteten Personen ihre Lebenssituation verbessern. CONTACT Wohnen, mit Sitz in Schönbühl, ist im Berner Mittelland tätig.
| biwak Burgdorf Berner Gesundheit Suchtberatung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Pilzkontrollen ![]() Pilzkontrolle Burgdorf und Oberburg Dauer: 2. August – 31. Oktober 2020 Ort: Im Frommgut, Oberburgstrasse 1, 3400 Burgdorf (Zufahrt über Frommgutweg-Wöschhüsliweg)
Gemeinden Burgdorf und Oberbuerg gratis. Aussengemeinden CHF 5.- pro Kontrolle. | Schweizerische Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Arbeitslosigkeit ![]() Anmeldeverfahren per 1. Januar 2013 neu direkt beim RAV Ab dem 1. Januar 2013 ist neu die Regionale Arbeitsvermittlung (RAV) und nicht mehr die Gemeinde für die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung zuständig. Wenn Ihnen gekündet wurde oder Sie gekündigt haben, wenn Ihr Arbeitgeber den Lohn nicht mehr zahlen kann oder wenn Sie die Stellenvermittlung des RAV in Anspruch nehmen wollen, dann melden Sie sich direkt bei einem der 14 RAV im Kanton Bern. Bitte melden Sie sich für die Anmeldung persönlich beim RAV Ihrer Wahl und nehmen Sie Identitätskarte, Pass, Führerschein oder Ihren Ausländerausweis sowie aktuelle Bewerbungsunterlagen mit. Eine Terminreservation ist nicht erforderlich. | Treffpunkt Arbeit Informationen Arbeitslosigkeit Kanton Bern | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
AHV-Zweigstelle ![]() Aufgaben: Die AHV-Zweigstellen sind die „Frontorganisation“ der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB). Die Aufgaben der Zweigstellen lassen sich in die im Bundesrecht vorgesehenen Aufgaben gliedern. Die von der AKB und ihren Zweigstellen betreuten Sozialversicherungswerke sind | AHV / IV (Informationsstelle) Ausgleichkasse Kanton Bern | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kulturförderung ![]() Hier finden Sie Informationen für Kulturschaffende im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Kulturförderung zu Corona-Zeiten Kulturförderung Die Stadt Burgdorf verfügt über vier Kulturförderungsinstrumente:
Im Merkblatt Kulturförderung finden Sie den Beschrieb zu allen Beitragsarten inklusive allgemeinen Bestimmungen, Kriterien und Anforderungen an ein Gesuch. Sitzungstermine der Kulturkommission und jeweiliger Eingabeschluss für Gesuche:
Dagmar Kopše
| Merkblatt Kulturförderung Verordnung über die Kulturkommission | Kulturkommission | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ferienpass ![]() Der Ferienpass steht für Spass, Freude und Action für Schülerinnen und Schüler während der Sommerferien. | Burgdorfer Ferienpass | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
eUmzug ![]() Seit dem 2. Dezember 2019 macht die Stadt Burgdorf beim Projekt eUmzug mit. Der elektronische Umzug ermöglicht in der Schweiz niedergelassenen Schweizerinnen und Schweizern, sich elektronisch an- oder abzumelden. Das persönliche Vorsprechen am Schalter der Einwohnerkontrolle ist bei der Verwendung des eUmzugs nicht mehr notwendig. Für ausländische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz hängt die Zulässigkeit der Nutzung von eUmzug von der Ausweisart ab.
Links zu Dienstleistungen: | eUmzug | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mietmaterial für Veranstaltungen ![]() Die Stadt Burgdorf vermietet Infrastruktur für Veranstaltungen wie z.B. Tischgarnituren, Marktstände oder Signalisationsmaterial.
Wo kann ich Tischgarnituren mieten?
Wo kann ich Marktstände mieten?
Wo kann ich Signalisationsmaterial mieten?
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Stadtbibliothek Burgdorf ![]() Die Stadtbibliothek Burgdorf wurde 1729 gegründet; seit 1994 steht sie Ihnen renoviert und erweitert zur Verfügung. Damit ist sie gleichzeitig eine der ältesten öffentlichen Bibliotheken im Kanton Bern und eine der modernsten der Schweiz. In die Bibliothek integriert ist ein umfassendes historisches Archiv und eine grosse "Emmentalia-Sammlung".
Angebote: Bücher, Zeitschriften, elektronische Medien, Internet Öffnungszeiten: Mo – Fr 13.30 – 18.30 Uhr, Sa 10.00 – 16.00 Uhr
Stadtbibliothek | Webseite Stadtbibliothek | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Feuerungskontrolle ![]() Durchführen von Feuerungskontrollen. Gemäss der eidg. Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 16. Dezember 1985 müssen Öl- und Gasfeuerungsanlagen mindestens alle zwei Jahre durch die Behörde lufthygienisch und energetisch kontrolliert werden.
Die Feuerungskontrolle hat die Stadt Burgdorf seit 2008 ausgelagert. Die Anmeldung (Karte) erhalten Sie somit von der Hügli FEUKO GmbH, Neuhüsliweg 5, 3421 Lyssach. feuko@besonet.ch
| Gebührentarif für die Feuerungskontrolle | http://www.vsfk.ch/ https://www.vol.be.ch/vol/de/index/luft/luftreinhaltung/energie--und-waermegewinnung/oel--und-gasfeuerung.html | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kehrichtabfuhr ![]() Abfuhr von Hauskehricht und Kleinsperrgut
Hauskehricht und Kleinsperrgut werden von der Stadt Burgdorf einmal wöchentlich abgeholt. Die Bereitstellung muss zwischen 19.00 Uhr am Vorabend und 07.00 Uhr am Abfuhrtag bei den definierten Sammelpunkten erfolgen. Alle Informationen über Abfuhrtage & Kehrichtentsorgung entnehmen Sie dem Abfallkalender
| Abfallmerkblatt auf Bosnisch-Kroatisch-Serbisch Abfallmerkblatt auf Englisch Abfallmerkblatt auf Mazedonisch Allgemeines Gebührenreglement Kunststoff-Recycling Sammelpunkte Gesamtplan | Abfallkalender | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Häckseldienst ![]() Die Stadt Burgdorf bietet jeweils im Frühling und im Herbst einen Häckseldienst auf Anmeldung an. Daten siehe Abfallkalender
Bereitstellung
Bereitstellungsort
Material
Anmeldung | Abfallkalender für Burgdorf | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Baugesuch einreichen ![]() Brauche ich für mein Bauvorhaben eine Baubewilligung? | Baumschutz Baureglement Baureglement Zonenplan 1 Baureglement Zonenplan 2 Checkliste für die Baueingabe Checkliste nach Erhalt des Bauentscheids Der Hausbriefkasten Gesuch für die Beanspruchung von Ausnahmen Merkblatt Bauinspektorat Merkblatt Beilage III Baureglement Art. 79 EGzZGB Merkblatt Kontaktstellen Grundlagen Merkblatt Pflanzenrückschnitt entlang öffentlicher Strassen Merkblatt Reklamen im Strassenraum Merkblatt Selbstdeklaration Baukontrolle Merkblatt für die Baueingabe Merkblatt für geringfügige Bauvorhaben - kleine Baubewilligung Näherbaurecht - nachbarliche Zustimmung Zustimmungserklärung nach Art. 27 BewD | eBau (Baugesuch elektronisch einreichen) Formulare (SB1 Selbstdeklaration Baukontrolle 1, SB2 Selbstdeklaration Baukontrolle 2) / Baugesuche | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Geodaten und Pläne ![]() Aktuelles und öffentlich zugängliches Kartenmaterial finden Sie auf der Webseite von RegioGIS:
Geometer für die Region Burgdorf: Grunder Ingenieure AG Tel. +41 34 460 10 10
| Geoportal des Kantons Bern Infos über Bauland und Grundstück | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tageskarten Gemeinde ![]()
*Achtung! Tageskarten ab Juni 2021 sind aus Liefergründen erst ab Anfangs Mai 2021 abholbereit!
Weitere Informationen entnehmen Sie den Bestimmungen. | Bestimmungen Tageskarten | Tageskarten Gemeinde online bestellen Übersicht alle Tageskarten Gemeinde Schweiz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Klima Force Burgdorf ![]() Der Gemeinderat will den Klimaschutz verstärken. Viele schon bisher eingeleitete Massnahmen sollen konsequent und rascher vorangetrieben sowie neue Handlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Dafür setzt der Gemeinderat eine verwaltungsinterne „Klima Force Burgdorf“ unter der Federführung der Baudirektion ein. Im Rahmen dieses Projektes wird das weitere Vorgehen entwickelt und die rasche Umsetzung von Massnahmen zum Klimaschutz begleitet. Haben Sie Anregungen, Inputs, Vorschläge und Forderungen? Bitte teilen Sie uns diese mit via Mail an klimaforce@burgdorf.ch | Klima Force Stadt Burgdorf | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Grabenaufbrüche ![]() Instandstellung von Grabenaufbrüchen im öffentlichen Grund Verrechnungsansätze für Deckbeläge und Markierungen | Grabenaufbrüche Grabenaufbrüche - Anhang 1 Grabenaufbrüche - Anhang 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schiesspflicht - erfüllen ![]() 2016 sind schiesspflichtig:
| Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär BSM Schiesspflicht - erfüllen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sektionschef - Meldepflicht ![]() Wohnortswechsel
| Meldepflicht Sektionschefs | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fundbüro Burgdorf - easyfind ![]() Seit Mai 2013 arbeitet das Fundbüro Burgdorf mit dem Fundsystem easyfind. Alle Fundgegenstände werden elektronisch im easyfind erfasst und können abgefragt werden.
Vorgehen Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben, geben Sie diesen bitte am Schalter der Einwohnerdienste ab, damit wir den Gegenstand schnellstmöglich im easyfind erfassen können.
Gesetzliche Grundlage | easyfind - Das Online-Fundbüro für die Schweiz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Feuerwehr - anmelden ![]() Wer ist Feuerwehrdienstpflichtig? | Feuerwehr-Reglement | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesuch um Datensperre ![]() Gesuche um Datensperre (Sperrung der Daten für die Bekanntgabe durch die Einwohnerkontrolle) sind schriftlich an die Einwohnerkontrolle zu richten. | Gesuch Datensperre | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einkommenssteuern (Gemeinde) - entrichten ![]() Die Einkommens- und Vermögenssteuern (Kanton und Gemeinde) für das laufende Steuerjahr werden mit drei Ratenrechnungen erhoben. Sie sind jeweils am 20. Mai, 20. August und 20. November fällig und wie die Schlussabrechnung innert 30 Tagen zahlbar. Die Rechnungen für die übrigen Steuerarten sind innert 30 Tagen nach Fälligkeit zu zahlen.
Vorauszahlungen: Im Kanton Bern gibt es die Möglichkeit, verzinsliche Vorauszahlungen zu leisten? Dafür können bei der kantonaler Steuerverwaltung zusätzliche Einzahlungsscheine bestellt werden: Elektronisch: über das Kontaktformular der Homepage www.fin.be.ch Schriftlich: Steuerverwaltung des Kantons Bern, Postfach, 3001 Bern oder Inkassostelle der Region Emmental-Oberaargau, Dunantstrasse 5, 3400 Burgdorf Telefonisch: 031 633 60 01 (mit Angabe der ZPV-Nr.) | Kantonale Steuerverwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erlass von Steuerpflichten - Gesuch einreichen ![]() Wer in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, bei der Veranlagungsgemeinde ein Gesuch um Steuererlass einzureichen (Art. 240 StG). Gegenstand des Erlasses ist die rechtskräftig veranlagte Steuerveranlagung. Bereits bezahlte Steuerbeträge werden nur erlassen, wenn die Zahlung unter ausdrücklichem Vorbehalt geleistet worden ist. Bei Erlassgesuchen bleibt die gesetzliche Pflicht zur Bezahlung von Verzugszins in jedem Fall vorbehalten.
Beurteilung Erlassgesuch Für die Beurteilung eines Erlassgesuches sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der steuerpflichtigen Person im Zeitpunkt des Erlassentscheids unter Berücksichtigung der Zukunftsaussichten massgebend. Mitberücksichtigt wird, ob die steuerpflichtige Person im Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuerforderung eine fristgerechte Zahlung hätte leisten können. Die Erlassbehörde prüft die konkreten Umstände und stützt sich dabei im Wesentlichen auf die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums. Eine Notlage ist gegeben, wenn die steuerpflichtige Person in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet ist. Die Notlage muss dauerhaft sein. Ist sie lediglich vorübergehend (Einkommensschwankungen), kann sie bei der ordentlichen Veranlagung berücksichtigt oder durch eigene Anstrengungen bzw. allfälligen Vermögenszufluss beseitigt werden, ist kein Erlass möglich.
Voraussetzungen für Steuererlass Ein Erlassgesuch hat nur Aussichten auf Erfolg, wenn folgende sieben Fragen mit «Nein» beantwortet werden können. Wenn eine dieser Fragen mit «Ja» beantwortet werden muss, kann grundsätzlich kein Erlass gewährt werden:
Einreichung Erlassgesuch Erlassgesuche sind schriftlich und unterzeichnet mit dem bei der Veranlagungsgemeinde einzureichen. Wird das Erlassgesuch von einem Vertreter der steuerpflichtigen Person gestellt, ist eine entsprechende Vollmacht beizulegen. Das entsprechende Gesuchsformular finden Sie auf der Homepage der Steuerverwaltung des Kantons Bern:
Es ist empfohlen, wenn immer möglich unter Vorbehalt (schriftlich formulieren) eines allfälligen Erlassgesuches Teilzahlungen zu leisten. Bei einer allfälligen Abweisung oder nur teilweisen Gutheissung des Gesuches werden damit übermässige Zahlungsrückstände sowie Zinsfolgen vermieden.
| Steuerverwaltung des Kantons Bern - Steuererlass | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steuerbares Einkommen einer Person - Auskunft einholen ![]() Alle im Steuerregister geführten Werte unterliegen ab dem 1. Januar 2016 grundsätzlich dem Steuergeheimnis. Die Gemeinden oder kantonalen Steuerbehörden erteilen an Dritte nur noch Auskunft über die letzten rechtskräftigen Steuerfaktoren von natürlichen oder juristischen Personen. Diese Anfragen müssen schriftlich und begründet gestellt werden. Die Gemeinde kann eine Gebühr von Fr. 10.-- erheben. | Auskunft aus dem Steuerregister | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steuererklärung ![]() Vor dem Ausfüllen Ihrer Steuererklärung lesen Sie bitte die Wegleitung. Die Formulare 1-5 sind von allen steuerpflichtigen Personen auszufüllen. Durch das Ausfüllen des Formulars 1 kann festgestellt werden, welche anderen Formulare zusätzlich ausgefüllt werden müssen. Formular 1 und 3 müssen zwingend unterschrieben werden. Eine Vereinfachung zur Erledigung der Steuererklärung bietet das TaxMe Online-System. Die Login-Daten erhalten Sie jeweils anfangs Jahr per Brief. | Reglement über die Liegenschaftssteuer | Steuererklärung online im Internet ausfüllen - TaxMe Online Steuern im Kanton Bern | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahlungserleichterung - Gesuch einreichen ![]() Ist die Bezahlung von Steuern innert der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden, können Zahlungsfristen allenfalls erstreckt oder Teilzahlungen bewilligt werden. Zahlungserleichterungen sind nur für rechtskräftig veranlagte und in Rechnung gestellte Steuern möglich.
Mit Zahlungserleichterungen sollen zeitlich beschränkte, erhebliche Zahlungsschwierigkeiten berücksichtigt werden. Die Steuerverwaltung kann die Gewährung von Zahlungserleichterungen von Sicherheitsleistungen abhängig machen. Das Gesuch ist bei der zuständigen Inkassostelle einzureichen:
Steuerverwaltung des Kantons Bern Region Emmental-Oberaargau Dunantstrasse 5 3400 Burgdorf
Tel. 031 633 60 01 Mail region.eo@fin.be.ch | Zahlungserleichterungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Handlungsfähigkeitszeugnis ![]() Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass die Person mündig und urteilsfähig ist und wird durch die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB ausgestellt.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Dorfstrasse 21 Tel. 031 635 22 00 Öffnungszeiten: 08.00 - 12.00 Uhr (Mo - Do) 08.00 - 12.00 Uhr (Fr)
Telefonzeiten: 08.30 - 12.00 Uhr (Mo - Do) 08.30 - 12.00 Uhr (Fr)
Zuständig für die Gemeinden Aefligen, Affoltern i. E., Alchenstorf, Bätterkinden, Burgdorf, Dürrenroth, Eggiwil, Ersigen, Hasle b. Burgdorf, Heimiswil, Hellsau, Hindelbank, Höchstetten, Kernenried, Kirchberg (BE), Koppigen Krauchthal, Langnau im Emmental, Lauperswil, Lützelflüh, Lyssach, Mötschwil, Oberburg, Röthenbach im Emmental, Rüderswil, Rüdtligen-Alchenflüh, Rüegsau, Rumendingen, Rüti b. Lyssach, Schangnau, Signau, Sumiswald, Trachselwald, Trub, Trubschachen, Utzenstorf, Wiler b. Utzenstorf, Willadingen, Wynigen, Zielebach
| Handlungsfähigkeitszeugnis bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vermietung öffentliche Räume und Sportplätze ![]() Reservationssystem Das Reservationssystem der Gemeinde Burgdorf und ermöglicht die Online-Reservierung von Objekten zu den aktuellen Gebühren und Tarifen der Gemeinde Burgdorf.
Die Reservationsanfrage ist für jedermann möglich. Die Freigabe bzw. Bestätigung der Reservation erfolgt unter Vorbehalt der formellen und rechtlichen Prüfung durch die Gemeinde Burgdorf. Ortsansässigen Personen, Vereinen, Parteien und Unternehmen wird gegenüber Ortsfremden ein Vorbezugsrecht eingeräumt. | Online-Reservation | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Arbeitsbewilligungen ![]() Wirtschaftsförderung Kanton Bern Die WFB steht Ihnen von der Standortevaluation bis zur Gründung Ihrer Firma zur Verfügung. Sie vermittelt Kontakte, Immobilien und Grundstücke, unterstützt bei Formalitäten wie Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen und unterstützt ebenfalls in Form von Finanzierungsbeiträgen und Steuererleichterungen.
Kontakt | Standortförderung des Kantons Bern | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sozialversicherungen ![]() Habe ich Anspruch auf Sozialhilfe? | Versicherungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlaufstelle Integration ![]() Ansprechstelle Integration der Informationsstelle für Ausländerinnen- und Ausländerfragen - isa
Im Auftrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion ist die isa Ansprechstelle Integration für den Perimeter Emmental, Mittelland, Oberaargau.
In dieser Region berät die isa MigrantInnen und SchweizerInnen unabhängig von ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit zu den Themen: Arbeit, Aufenthalt, Ausländerrecht, Bildung / Deutschkurse, Diskriminierungsschutz, Ehe und Partnerschaft, Familie, Finanzen, Schule usw.
Die Beratungen können in Burgdorf in 6 Sprachen durchgeführt werden (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Tamil und Türkisch). Sie erfolgen telefonisch, persönlich oder elektronisch (per E-mail).
Die MitarbeiterInnen der isa unterstehen der beruflichen Schweigepflicht. Daten werden nur im Einverständnis mit den Ratsuchenden weitergeleitet. Die BeraterInnen haben eine fundierte Ausbildung und bilden sich regelmässig weiter.
Ziel jeder Beratung ist es, den Ratsuchenden möglichst vielfältige Lösungswege aufzuzeigen, damit sie anstehende Entscheidungen selbständig treffen können. Dabei baut die isa auf den Ressourcen der Ratsuchenden auf (Empowerment).
Daneben führt die isa Zweitgespräche mit NeuzuzügerInnen im Rahmen der Umsetzung des Integrationsgesetzes durch und begleitet Integrationsvereinbarungen.
Zusätzlich bietet die isa im Auftrag der Stadt Burgdorf folgende Dienstleistungen an:
Öffnungszeiten für persönliche Beratungen ohne Voranmeldung: Anwesenheit Projektleitung PraktiCum und Organisation Begegnungsfest: jeweils Dienstag und Mittwoch ganzer Tag
PraktiCum Mehr dazu finden Sie unter: http://isabern.ch/projekt-prakticum
Anmelden können sich Interessierte unter: http://www.isabern.ch/file/453/Anmeldeformular%20PraktiCum%201.pdf
Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne Monika Weber: weber@isabern.ch oder praktiCum@isabern.ch
| Informationsstelle für Ausländerinnen- und Ausländerfragen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ![]() Revision Integrationsleitbild Das Integrationsleitbild der Stadt Burgdorf wird überarbeitet. Die Bevölkerung ist eingeladen, Anliegen und Bedürfnisse rund um das Thema Integration von Menschen mit Migrationshintergrund mitzuteilen, damit diese Themen im neuen Leitbild Integration Migration berücksichtigt werden können. In Burgdorf finden Sie verschiedene Integrationsangebote:
| Ausschuss Integration Info HSK Adressliste | Integrations-Portal des Kantons Bern | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MuKi-Deutsch Kurse ![]() Die Stadt Burgdorf bietet MUKI-Deutsch-Kurse (Deutsch und Integrationskurse für fremdsprachige Mütter mit ihren Kindern im Vorschulalter) an. Die MuKi-Deutsch-Kurse werden am Neuhofweg 4, im Chalet im 1. Stock in Burgdorf angeboten.
Zusätzlich gibt es Deutschkurse an der BWK Burgdorfer Weiterbildungskurse, der VHS Volkshochschule Bern und vom Lern.Punkt der Heilsarmee.
| Anmeldung Albanisch Anmeldung Arabisch Anmeldung Deutsch Anmeldung Englisch Anmeldung Italienisch Anmeldung Mazedonisch Anmeldung Portugiesisch Anmeldung Serbisch-Bosnisch-Kroatisch Anmeldung Spanisch Anmeldung Tamil Anmeldung Tigrinya Anmeldung Türkisch Kursausschreibung Kurzfassung Lageplan | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einbürgerungsverfahren ![]() Die Einwohnerdienste prüfen, ob die Sprachstandanalyse und der Einbürgerungstest absolviert werden müssen. Die Kurse werden im Auftrag der Einwohnerdienste durch die BWK Berufliche Weiterbildungskurse in Burgdorf durchgeführt.
Für weiterführende Informationen und Terminvereinbarung kontaktieren Sie bitte Frau Jacqueline Stauffer, Sachbearbeiterin Einbürgerungen: Telefon: 034 429 92 62 (Montag & Donnerstag) | Merkblatt Einbürgerungsverfahren Verordnung über die Einbürgerungskommission | BWK Berufliche Weiterbildungskurse Ordentliche Einbürgerung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schulsozialarbeit ![]() Die Schulsozialarbeit ist ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für die gesamte Volksschule. Sie bietet:
Standortzuständigkeiten finden Sie unter www.schuleburgdorf.ch
| Infobroschüre Schulsozialarbeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einschulung ![]() Einschulung Sämtliche Informationen zum Thema Einschulung finden Sie unter folgendem Link:
Webseite der Burgdorfer Volksschulen
| Fit für die Schule | Erziehungsdirektion Kanton Bern Fit für den Kindergarten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schweizerische Rote Kreuz Bern-Emmental ![]() Das Schweizerische Rote Kreuz Bern-Emmental engagiert sich im sozialen Bereich für Senioren, Betagte und ihren Angehörigen in Burgdorf und im Emmental. Die vielseitigen Dienstleistungen werden hauptsächlich von den rund 450 engagierten Freiwilligen Mitarbeitenden erbracht. Seniorenunterstützung zu Hause:
| Webseite SRK Bern-Emmental | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Heiraten im Zeremonielokal in Burgdorf ![]() Möchten Sie sich in der schönen Burgdorfer Altstadt trauen lassen? Alle Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: | Zeremonielokal Burgdorf | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Budget der Stadt Burgdorf ![]() Das Budget 2020 wurde nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2, gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, [BSG 170.11]), erstellt. | Budgetbuch 2021 Kompass zum Budget 2021 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Solennität - Solätte ![]() Die Solennität ist unser jährliches Burgdorfer Kinderfest, welches Gross und Klein begeistert.
Alle Informationen zum Thema Solennität
| Info-Broschüre Bekleidung und Blumenschmuck | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Energieberatungsstelle ![]() Regionale Energieberatung
Telefonische Beratungen, Mailberatungen und Beratungen im Energieberaterbüro (Standorte Burgdorf und Langnau) sind unentgeltlich. Beratungen vor Ort, z.B. in einer Liegenschaft, gegen einen Unkostenbeitrag von:
Private / EFH CHF 100.00 Mehrfamilienhäuser CHF 150.00 Industrie und Gewerbe CHF 250.00
Die Beratung besteht im Wesentlichen aus Wissensvermittlung, Vorgehensberatung und Coaching.
Kontakt Energieberatungsstelle Emmental Telefon: 034 402 24 94
Webseite Energieberatungsstelle
| Webseite Energiefranken | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sportlerehrung ![]() Die Sportlerehrung 2020 vom 22. Januar 2021 findet aufgrund der Pandemie nicht statt. Weitere Informationen aus dem Bereich Sport folgen. Bleiben Sie gesund! | MM Absage Sportlerehrung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Angebote für Senioren ![]() Hier finden Sie Angebote, Veranstaltungen und Dienstleistungen für Seniorinnen und Senioren. Die Suche lässt sich individuell nach Kategorien einschränken.
| Verzeichnis der Seniorenangebote Veranstaltungen für Senioren | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bestattungswünsche bei eigenem Ableben ![]() Leitfaden und Formular finden sie unten bei Dokumente
| Bestattungswünsche zum eigenen Ableben | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Pro Senectute ![]() Pro Senectute führt in Burgdorf eine Beratungsstelle für die Region Emmental-Oberaargau. Tel: 034/ 420 16 50
Das Dienstleistungsangebot für Seniorinnen und Senioren ist vielfältig: Sozialberatung
Hilfen zu Hause
Sport und Bewegung
Bildung
Angebote zur Stärkung der Gesundheit
Winhoch3
| infosenior.ch — der schnelle Weg zur passenden Information Pro Senectute Region Emmental-Oberaargau | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Defibrillatoren / AED ![]() Defibrillatoren auf dem Stadtgebiet In der Schweiz gibt es jährlich 30‘000 Herznotfälle. Nach 3 – 5 Minuten sinkt die Überlebenschance pro Minute um 7 – 10%. Bei einem Herznotfall ist die Hilfe von Ersthelfer und First Responder überlebenswichtig. Sie können die Zeit zwischen der Alarmierung und dem Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken. Nebst einer raschen Alarmierung (144) ist die frühe Wiederbelebung durch Herzmassage und Beatmung wesentlich. Massiv erhöht werden die Überlebenschancen, wenn zusätzlich ein Defibrillator beziehungsweise konkret ein AED (automatischer externer Defibrillator) eingesetzt wird. Die Stadt Burgdorf hat 14 Geräte, die auf dem Stadtgebiet verteilt sind. Davon sind 6 Geräte 24 Stunden zugänglich indem sie in einem Aussenkasten im öffentlichen Raum deponiert sind. Die restlichen Geräte sind bei Schul- resp. Schalteröffnungszeiten verfügbar. | AED Karte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sozialpreis ![]() Am 24. Oktober 2019 um 18:30 Uhr verleiht die Stadt Burgdorf im Stadthaus Burgdorf den mit 8000 Fr. dotierten Preis für soziales Engagement. Die Preisverleihung mit anschliessendem Apéro ist öffentlich und kostenlos. Der Sozialpreis wird alle zwei Jahre an eine Einzelperson, Vereine, Gruppen, Organisationen oder Unternehmen vergeben, die sich über längere Zeit freiwillig oder ehrenamtlich sozial engagieren. Ausgezeichnet werden können Engagements zur Förderung der Integration von Personen die aus sozialen, psychischen oder gesundheitlichen Gründen in ihren Möglichkeiten eingeschränkt sind. | Ticketreservation | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tagesfamilien-SRK ![]() Tagesfamilien-SRK des Schweizerischen Roten Kreuzes, Region Emmental Die Tagesfamilien-SRK ist eine Dienstleistung des SRK Kanton Bern, Region Emmental, die sie im Auftrag der Stadt Burgdorf ausführt. In einer Tagesfamilie werden Kinder im Alter von ca. 4 Monaten bis 12 Jahren tagsüber von sorgfältig ausgewählten und geschulten Tageseltern betreut. Die Tagesfamilien-SRK sucht und vermittelt die geeigneten Betreuungsplätze und begleitet sowohl Eltern wie auch Tagesfamilien während der gesamten Betreuungszeit.
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Tagesschule Burgdorf ![]() Die Tagesschule Burgdorf bietet ein modulares Betreuungsangebot für alle Kindergarten- und Schulkinder an. Zu den Hauptaufgaben gehören kindergerechte Mahlzeiten, eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung und eine Hausaufgabenbetreuung. Die Eltern haben Beiträge an die Kosten zu leisten, wobei die Höhe von den Einkommensverhältnissen der Familie abhängig ist. Dazu stellt die Erziehungsdirektion einen Tarifrechner für Eltern zur Verfügung. Die soziale Eingliederung in eine Gemeinschaft ausserhalb der Schule bringt vielen Kindern und Jugendlichen wertvolle Lebenserfahrungen.
Aktuelles Wichtigste Hygiene- und Verhaltensmassnahmen:
Die Distanz Regel zwischen den Familien einhalten
Adressen der Tagesschulstandorte Burgdorf
| Anmeldung Tagesschule Burgdorf 2020 Ausschreibung Mittagstisch für Jugendliche 2020 Einkommenserklärung Tagesschule 2020 Kontakte Tagesschule Burgdorf 2020 Merkblatt Eltern Tagesschule 2020 Schutzkonzept Volksschule und Tagesschule Tagesschulverordnung | Tarifrechner (pädagogisches Angebot) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Berufliche Weiterbildungskurse Burgdorf (BWK) ![]() Die Beruflichen Weiterbildungskurse Burgdorf (BWK) bieten ein breitgefächertes Angebot an Weiterbildungen für Privatpersonen, Firmen und Verwaltungen an.
Kontakt:
| Webseite BWK Burgdorf | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Offene Kinder- und Jugendarbeit Burgdorf und Umgebung ![]() Die Offene Kinder- und Jugendarbeit Burgdorf und Umgebung will die Lebensqualität insbesondere die Freizeitmöglichkeiten zusammen mit den Kindern und Jugendlichen erweitern und den Bedürfnissen anpassen. Sie bietet nebst Jugendtreffs und Jugendbüros auch Veranstaltungen an und hilft den Kindern und Jugendlichen beim Umsetzen eigener Ideen.
| Offene Kinder- und Jugendarbeit Burgdorf und Umgebung (JuBU) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kindes- und Erwachsenenschutz ![]() Aufgaben
Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Bern (KESB) Kreis Emmental, werden wir tätig, wenn Erwachsene und Kinder wegen fehlender oder eingeschränkter Urteilsfähigkeit nicht in der Lage sind, ihre persönlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten selbständig zu erledigen. Wir führen Beistandschaften und Vormundschaften.
Unsere Fachstelle PRIMA berät private MandatsträgerInnen bei Fragen rund um die Mandatsführung.
Für Burgdorf und unsere Anschlussgemeinde Hasle und Oberburg ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Emmental zuständig. | Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Emmental | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Parkhaus Oberstadt ![]() Die erste Stunde ist GRATIS! Ein Grund mehr das Parkhaus zu benützen, von dort aus durch die Innenstadt zu spazieren, gemütlich einzukaufen und die Altstadt zu geniessen.
| Parkplatzreglement Parkplatzverordnung | Webseite Parkhaus Oberstadt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SEPP – die Parkuhr-App ![]() Zur Parkuhr laufen und „Münz“ suchen war gestern! Ab heute geht’s bargeldlos mit der SEPP-App auf dem Smartphone. Die Neuerung funktioniert auf allen städtisch bewirtschafteten Parkplätzen und auch im Parkhaus Oberstadt. Die App ist kostenlos. Sie ermöglicht minutengenaue Parkgebühren. Bezahlt werden kann auch weiterhin mit Bargeld an den Automaten. | Sepp-Parking | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Parkkarten, -bewilligung | Parkplatzreglement Parkplatzverordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Adressauskunft ![]() Gesuch um Erteilung einer Auskunft aus dem Einwohnerregister der Stadt Burgdorf Per Telefon werden keine Adressauskünfte erteilt. | ![]() | Adressauskunft online beantragen Datenschutzgesetz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beglaubigungen ![]() Beglaubigung von Unterschriften Gemäss Notariatsverordung des Kantons Bern (Art. 62) sind für die Beglaubigung von Unterschriften im Kanton Bern die Notare zuständig. | Notariatsverordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Heiraten - standesamtliche Trauung ![]() Um heiraten zu können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen und beim Zivilstandsamt ein Gesuch einreichen. Erst danach kann die zivile Trauung stattfinden. Zuständige Stelle: Zivilstandsamt Emmental, Marktstrasse 7, 3550 Langnau i.E., 031 635 41 50 Voraussetzungen
Hinderungsgründe
Gesuch stellen
Das Zivilstandsamt prüft danach das Gesuch und teilt Ihnen schriftlich mit, ob die Heirat möglich ist. Zivile Trauung - Wahl des Zivilstandsamts Möchten Sie die Zeremonie in einem anderen Zivilstandsamt durchführen als die Vorbereitung? Dann erhalten Sie nach dem Vorbereitungsverfahren gegen eine Gebühr eine entsprechende Ermächtigung.
Durchschnittliche Kosten
Kirchliche Trauung
Wen muss ich informieren
Dokumente anpassen
| Heiraten: standesamtliche Trauung Zivilstandsamt Emmental | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Heirat im Ausland ![]() Wer im Ausland heiraten will und die Ehe in der Schweiz anerkennen lassen, muss sich vor der Trauung über die verlangten Papiere informieren sowie nach der Zeremonie bei der schweizerischen Vertretung die Heirat melden, damit die Dokumente in die Schweiz übermittelt werden können. Vorbereitung
Anerkennung der Heirat in der Schweiz Ist einer der beiden Ehepartner Ausländer bzw. Ausländerin, werden von ihm in der Regel zusätzliche Dokumente benötigt. Informieren Sie sich frühzeitig bei der schweizerischen Vertretung im gewählten Land, welche Dokumente für Ihre Situation notwendig sind. Die Eheleute haben eine ausländische Nationalität | Zivilstandsamt Emmental Heirat im Ausland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Namenswahl bei Heirat und eingetragener Partnerschaft ![]() Sie können, müssen sich aber bei der Heirat nicht mehr für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Seit dem 1.1.2013 behalten die Eheleute ihren Namen. Sie können sich aber für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden: für den Ledignamen der Frau oder für den Ledignamen des Mannes. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft haben eintragen lassen. Doppelnamen
Namen der Kinder
Übergangsrecht
Namensänderung Dokumente anpassen
Beschriftung des Briefkastens | Webseite Zivilstandsamt Emmental Namenswahl bei Heirat und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erleichterte Einbürgerung ![]() Als ausländische Ehepartnerin bzw. Ehepartner oder Kind einer Schweizerin bzw. eines Schweizers können Sie unter bestimmen Voraussetzungen von der so genannten erleichterten Einbürgerung profitieren.
| Staatssekretariat für Migration Erleichterte Einbürgerung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rechtliche Folgen einer Heirat ![]() Eine Heirat hat zahlreiche persönliche und finanzielle Folgen. Name Bürgerrecht Gemeinsame Steuern Erbschaft Auskunftspflicht Kinder Familienwohnung Beistand und Unterstützung Scheidung Güterstände | Rechtliche Folgen einer Heirat | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wirtschaftliche Folgen der Ehe – Güterstand ![]() Mit dem Güterstand wird festgelegt, wem während der Ehe was gehört und wie Vermögen und Schulden bei Scheidung oder Tod aufgeteilt werden. In der Schweiz gibt es drei verschiedene Güterstände: Errungenschaftsbeteiligung,Gütergemeinschaft und Gütertrennung. Errungenschaftsbeteiligung / Zugewinngemeinschaft
Gütergemeinschaft
Das Gesamtgut beinhaltet Vermögen und Einkommen der Eheleute mit Ausnahme der Gegenstände, die von Gesetzes (persönliche Gegenstände) oder von Ehevertrages wegen Eigengut sind. Es gehört beiden ungeteilt, wird gemeinsam von den verwaltet und im Falle der Auflösung des Güterstandes zwischen Ehefrau und Ehemann aufgeteilt. Gütertrennung Güterrechtliche Auseinandersetzung
Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung werden die in die Ehe eingebrachten oder während der Ehe gekauften Vermögenswerte (Möbel, Liegenschaften, Geld, Wertpapiere) auf die beiden Eheleute aufgeteilt. Wenn Schulden vorhanden sind, muss abgeklärt und festgehalten werden, wer sie übernimmt. | Wirtschaftliche Folgen der Ehe – Güterstand | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abwasserentsorgung ![]() Für die Ableitung der Abwässer unterhält die Stadt Burgdorf ein Leitungsnetz und ist Mitglied des Gemeindeverbands Abwasser-Reinigungs-Anlage Burgdorf-Fraubrunnen (ARA). | Abwasserentsorgungsreglement Abwasserentsorgungsreglement mit Gebührenreglement und Abwassertarif Abwasserentsorgungsreglement mit Kommentar | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Denkmalpflege ![]() Baudenkmäler begleiten und prägen uns im Alltag. Sie sind die baulichen, authentischen Zeugnisse unserer Geschichte und Kultur. Es ist der Auftrag der Denkmalpflege, sich um unser bauliches Erbe zu kümmern und die besonderen Werte und Qualitäten von Baudenkmälern zu vermitteln.
Die Denkmalpflege des Kantons Bern ist Dienstleisterin und Partnerin für alle privaten Personen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die sich mit dem Umbau oder der Restaurierung eines Baudenkmals befassen. Als Grundlage für ihre Beratungstätigkeit erforscht und dokumentiert die Denkmalpflege das gebaute Erbe. Ihre Informationen stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Planen Sie ein Bauvorhaben an einem denkmalpflegerisch eingestuften Objekt (Baudenkmal im Bauinventar) oder in einem Schutzgebiet, empfehlen wir die frühzeitige Kontaktaufnahme mit einer der zuständigen Fachstellen. Für die Beantworung der Frage, wer wofür zuständig ist, wenden Sie sich bitte an das Bauinspektorat Burgdorf. | Bauinventar Denkmalpflege | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Datenschutz ![]() In der Stadt Burgdorf nimmt die Geschäftsprüfungskommission des Stadtrates die Aufgabe der Aufsichtsstelle für Datenschutz wahr.
Der Betrieb einer zeitgemässen und effizienten öffentlichen Verwaltung setzt voraus, dass Personendaten bearbeitet werden können. Der Datenschutz bzw. das Datenschutzrecht will nicht jede Bearbeitung von Personendaten unterbinden, sondern den Missbrauch von Personendaten verhindern. Das für die Stadt Burgdorf massgebliche Datenschutzrecht finden Sie unten zum Herunterladen. Zusätzlich enthält das Polizeirecht des Kantons Bern Vorschriften über die Videoüberwachung im öffentlichen Raum.
Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften ist in erster Linie Aufgabe der Verwaltung selbst. Bitte wenden Sie sich deshalb in Datenschutzfragen oder mit Einsichts-, Sperr- und Berichtigungsgesuchen zuerst immer an die zuständige Direktion der Stadtverwaltung. Wenn die Verwaltung ein Einsichts-, Sperr- oder Berichtigungsgesuch abweist, erlässt sie eine Verfügung, die auf dem gewöhnlichen Rechtsweg angefochten werden kann.
Gesuche um Datensperre (Sperrung der Daten für die Bekanntgabe durch die Einwohnerkontrolle) sind schriftlich an die Einwohnerkontrolle zu richten.
Wenn Probleme mit der Stadtverwaltung hinsichtlich der Abwicklung von Datenschutzfragen entstehen oder wenn Sie begründeten Verdacht haben, dass Personendaten durch die Stadtverwaltung missbräuchlich verwendet werden, können Sie sich an die Aufsichtsstelle wenden. Diese kann Sie beraten und von der Stadtverwaltung Auskünfte einholen. Letztlich steht ihr ein Beschwerderecht zu.
Links:
| Datenregister Baudirektion Datenregister Bildungsdirektion Datenregister ESiD AHV-Zweigstelle Datenregister ESiD Einbürgerungen Datenregister ESiD Einwohnerdienste Datenregister ESiD Feuerwehr & Zivilschutz Datenregister ESiD Friedhofadministration Datenregister ESiD Sicherheitsdienst Datenregister Präsidialdirektion Datenregister Sozialdirektion Datensammlung Finanzdirektion Datenschutzbericht 2016 Datenschutzbericht 2017 Datenschutzbericht 2018 Datenschutzbericht 2019 Datenschutzbericht 2020 Datenschutzreglement Verordnung GERES | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Recht ![]() Rechtsberatung des Bernischen Anwaltsverbands Der Bernische Anwaltsverband bietet zwei Mal monatlich Rechtsberatungen an, welche gegen einen Unkostenbeitrag von maximal Fr. 50.- pro Konsultation in Anspruch genommen werden kann.
Die Gespräche finden von 17.30 bis ca. 19.00 Uhr im Burgdorfer Rathaus am Kirchbühl 19 statt (Publikation im Anzeiger).
Termine 2021
| Kontaktadresse für Fragen: Geschäftsstelle Bernischer Anwaltsverband | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Richtlinien Altstadtfonds | ![]() CHF 2.00 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tierschutz ![]() Informationen zu Tierschutz, Tierwelt, Tierhaltung, Tierschutzrecht und Vollzug Fragen rund um das Tier im Recht - so z.B. wann hat Hundegebell als übermässig zu gelten oder ist eine Vernachlässigung von Katzen als tierschutzrelevant zu betrachten? Antworten auf diese und viele andere tierrelevante Fragen stehen auf der einzigartigen Plattform der Stiftung für das Tier im Recht kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung. Die Plattform richtet sich an alle, denen Tiere ein Anliegen sind oder beruflich mit ihnen zu tun haben. | Die schweizweite Kampagne setzt sich ein für gesunde und glückliche Katzen (hier klicken) Stiftung für das Tier im Recht (hier klicken) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wildhüter ![]() Wildhüter Region Burgdorf
Anrufe welche zwischen 19 und 7 Uhr eingehen, werden automatisch an die Kantonspolizei weitergeleitet. | Wildhut Region Mittelland - Oberaargau | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tiervermisstenmeldung ![]() STMZ Schweizerische Tiermeldezentrale AG Tiere kennen weder Grenzen noch Bürozeiten. Darum bietet die STMZ Schweizerische Tiermeldezentrale AG eine 24-Stunden-Meldestelle für Meldungen vermisster und gefundener Tiere in der ganzen Schweiz an - über die gut merkbare Telefon-Nummer 0848 567 567 (Fr. 1.95/min.) oder über www.stmz.ch (gratis).
Schweizerische Tiermeldezentrale AG
Kantonale Meldestelle für Findeltiere
Wer im Kanton Bern eine Katze, einen Hund oder ein anderes herrenloses Haustier findet, muss dies seit dem 1. Januar 2009 der neuen kantonalen Meldestelle für Findeltiere mitteilen: | Berner Tierschutz Schweizerische Tiermeldezentrale STMZ (hier klicken) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Checkliste Zuzug / Umzug / Wegzug ![]() Die nachstehenden Amtsstellen und Institutionen sind Ihnen dankbar, wenn Sie den bevorstehenden Wohnungswechsel rechtzeitig bekannt geben und die Adresse ändern. Damit ersparen Sie sich und allen Beteiligten Ärger und zeitraubende Umtriebe:
| Checkliste für den Umzug | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenverordnung | Gebührenverordnung | ![]() CHF Kostenlos | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernfahrausweis ![]() Einreichen des Gesuches Erstmaliges Einreichen eines Gesuches um einen Lernfahr- oder Führerausweis: Gesuchsunterlagen persönlich einreichen bei:
Mit allen erforderlichen Unterlagen. (siehe Informationen zum Lernfahrausweis) Nach dem Bestätigen der Identität sendet die prüfende Stelle die Unterlagen an die Geschäftsstelle in Bern. | ![]() | Informationen zum Lernfahrausweis (hier klicken) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Umtausch des Führerausweises (FAK) | Informationen zum Umtausch (hier klicken) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Reklamereglement | Plakatierungsplan Reklamereglement Reklameverordnung | ![]() CHF Kostenlos | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Stadtplan | ![]() CHF 10.00 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abfallentsorgung - Annahmestellen ![]() Neben Hauskehricht, Kleinsperrgut, Papier und Gartenabfällen, für welche ein Abholservice besteht, nimmt die Stadt Burgdorf an Nebensammelstellen und an der Hauptsammelstelle auch anderes Sammelgut entgegen. An der Hauptsammelstelle an der Lyssachstrasse 92 können die geläufigsten Fraktionen abgegeben werden, neu auch Kunststoff-Sammelsäcke. Einzelne Fraktionen werden nur in Kleinmengen aus Haushalten angenommen und sind zum Teil gebührenpflichtig.
Öffnungszeiten Hauptsammelstelle
Nebensammelstellen für Glas, Blechbüchsen und Batterien
| Kunststoff-Recycling | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verkaufsstellen für Gebührensäcke, Sperrgutmarken und Grüngutmarken ![]() Verkaufsstellen für Gebührensäcke, Sperrgutmarken und Grüngutmarken
Die Jahresvignetten für die Grünabfuhr können an der Hauptsammelstelle, Lyssachstrasse 94, 3400 Burgdorf, bezogen werden oder gegen Rechnung (+ Versandkosten CHF 5.30 - Zustellung erfolgt per Einschreiben) mittels online-Formular bestellt werden. | Bestellformular Grüngut-Jahresvignetten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abfallgebühren (Angaben inkl. MWST) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ÖREB-Kataster ![]() Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rah-menbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. Ziel ist es, bis 2019 ein schweizweites amtliches Informationssystem zu erstellen. Seit anfangs 2016 können 11 der 18 Themen des ÖREB-Katasters in allen Gemeinden des Kantons Bern eingesehen werden. Für die Einführung der gemeindespezifischen Themen (z.B. Raumplanung, Waldgrenzen, etc.) wurde ein etappiertes Vorgehen gewählt. Seit dem 11. Juni 2018 ist die Gemeinde Burgdorf öffentlich im ÖREB-Kataster aufgeschaltet. Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern in Form einer dynamischen Karte eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden. Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie in der Publikumsbroschüre sowie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes. | Broschüre Öreb-Kataster https://www.map.apps.be.ch/pub/synserver | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Grüngut ![]() Das Grüngut (wie dies bei der Gartenpflege anfällt Baum-, Sträucher-, Rasen und Heckenschnitt, Laub, Weihnachtsbäume) sowie die Rüstabfälle werden von der Stadt Burgdorf gemäss Speisereste hingegen gehören nicht in den Grüngutcontainer, sondern in den Hauskehricht. Das Grüngut (Garten- und Rüstabfälle) ist in Rollcontainern bereitzustellen. Sperrige Aeste etc. müssen gebündelt werden. Maximale Länge 1.00 m, maximales Gewicht 25 kg. Plastiksäcke, Plastikschnüre und Drähte dürfen nicht verwendet werden. Verkaufsstellen für Gebührensäcke, Sperrgutmarken und Grüngutmarken | Bestellformular Grüngutvignetten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Informationen zur korrekten Entsorgung ![]() Bei der Kehrichtabfuhr ist zu beachten:
| Abfallkalender Kunststoff-Recycling | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Elterntreff plus ![]() In den Räumen der Tagi Gotthelf bietet die Stadt zweimal wöchentlich den „Elterntreff plus“ an, eine geleitete Gruppe aus maximal 8 Eltern und 10-12 Kindern im Alter von 0-4 Jahren. Zwei Leiterinnen bearbeiten die Themen Erziehung, Ernährung, Gesundheit und Schule in der Schweiz. Der Kurs richtet sich vorwiegend an Migrantinnen und Migranten und ihre Kinder. Es werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt.
| Elterntreff plus | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abfallmerkblatt in Fremdsprachen ![]() Hier finden Sie die Übersetzung des Kehrichtmerkblattes der Stadt Burgdorf in folgenden Fremdsprachen: | Abfallmerkblatt auf Bosnisch-Kroatisch-Serbisch Abfallmerkblatt auf Englisch Abfallmerkblatt auf Mazedonisch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Strafregisterauszug - bestellen ![]() Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) auf Bestellung erstellt. | Strafregisterauszug - bestellen Schweizerisches Strafregister | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Pass und ID ![]() Seit dem 1. März 2010 können bei den Gemeinden keine Schweizerpässe und Identitätskarten mehr beantragt werden. Die Antragstellung hat ausschliesslich bei einem von sieben Ausweiszentren im Kanton Bern gegen telefonische Voranmeldung unter der Nummer 031 635 40 00 zu erfolgen. | Schweizer Pass Pass und ID | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bewirtschaftung städtische Liegenschaften ![]() Vermietung, Verwaltung und Betrieb der städtischen Liegenschaften | Formular für eine Wohnung der Stadt Burgdorf (Warteliste) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gastgewerbe ![]() AKTUELL: FAQ WIEDERERÖFFNUNG NACH CORONA-KRISE Informationen für Gastronomie
Um die rechtzeitige Erteilung einer Bewilligung zu gewährleisten, sind die entsprechenden Einreichungsfristen einzuhalten. Gesuchsformulare finden Sie auf der Website des Kantons Bern
Die Gesuchsformulare können auch bei der Stadtverwaltung Burgdorf bezogen werden.
Kontaktstelle: Ordnungs- und Sicherheitsdienste Kirchbühl 23, Postfach 1570, 3401 Burgdorf Telefon: 034 429 92 98 E-Mail: karin.niederhauser@burgdorf.ch | FAQ-Wiedereroeffnung-Restaurationsbetriebe | Gastgewerbegesetzgebung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Stadtrat | Stadtratsreglement | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mofavignette und Mofaschilder ![]() Für den Kauf von Mofavignette und Mofaschilder (gilt auch für Elektrofahrräder) müssen Sie mit dem Fahrzeugausweis persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorsprechen. Gebühren:
| Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern SVSA | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Notfalldienste ![]() Ärztlicher Notfalldienst
| Hausärztlicher Notfalldienst im Emmental (vereinheitlicht per 1.4.2009) Medphone Notruftelefon 0900 57 67 47 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Signalisationen ![]() Zuständigkeiten:
Preise gemäss Gebührenverordnung
Fragen und Bestellungen: Werkbetrieb, Lyssachstrasse 92 Brechbühl Georg Telefon 034 429 42 47 Lüdi Jonas, Telefon 034 429 42 30
Für die dauerhafte Montage eines Betriebswegweisers wenden Sie sich bitte an: Baudirektion Burgdorf Werkbetrieb, Lyssachstrasse Lüdi Jonas, Telefon 034 429 42 30
Parkplatzmarkierungen auf privatem Grund sind baubewilligungspflichtig. Weitere Informationen erteilt Ihnen die Baudirektion, Bauinspektorat, Telefon 034 429 42 11 | Reklamereglement | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Geschäftsbericht der Stadt Burgdorf ![]() Der Geschäftsbericht muss unterschiedliche Anforderungen des Controllings einerseits und der guten Lesbarkeit andererseits erfüllen. | Geschäftsbericht 2019 | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zivilschutz Burgdorf ![]() Zivilschutz Seit 1963 ist der Zivilschutz in der Schweiz auf Bundesebene geregelt. Heute ist er aber nicht mehr auf die Kriegsbedrohung, sondern auf Katastrophen und Notlagen ausgerichtet.
| Webseite Zivilschutz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auszug Betreibungsregister bestellen ![]() Für Auszüge aus dem Betreibungsregister ist das Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental zuständig: Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dunantstrasse 7C, 3400 Burgdorf, 031 635 51 77
| Webseite Betreibungsamt Emmental-Oberaargau | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Standorte Volksschule Burgdorf ![]() Detaillierte Informationen finden Sie unter www.schuleburgdorf.ch
Hier finden Sie eine Übersicht über die Standorte der Burgdorfer Volksschulen: Übersichtsplan
| Übersichtsplan Schulstandorte Burgdorf | Website Schulen Burgdorf | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kinder- und Jugendangebote in Burgdorf ![]() Kinder-/Jugendangebote Das Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche ist vielfältig und attraktiv. Den Kindern und Jugendlichen stehen in Burgdorf viele verschiedene Freizeitangebote zur Verfügung. Kadetten, Schulsport, Sportvereine, Freizeitwerkstätte, Musikschule, Tanzunterricht, Ludothek, Stadtbibliothek, Pfadi, Angebote bei Arbeitslosigkeit oder verschiedenste Beratungsstellen sind nur einige Beispiele davon.
| Kinder- und Jugendangebote in Burgdorf | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sportkommission Burgdorf ![]() Die Tätigkeit der Sportkommission basiert auf:
Kontakt Sportkommission Burgdorf: Schaad Karin | Leistungsvereinbarung Sportkommission Leitbild Sport Verordnung über die Sportkommission | Zusammensetzung der Sportkommission | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schulsport ![]() Der Schulsport Burgdorf ist vereinsunabhängig und die ausgeschriebenen Kurse können von allen Schülerinnen und Schülern der Stadt Burgdorf besucht werden. Der freiwillige Schulsport versteht sich als Bindeglied zwischen dem obligatorischen Schulsport und dem freiwilligen Vereinssport. | Webseite Schulsport | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lebensmittelkontrolle ![]() Ihr Ansprechpartner für alle Fragen und Meldungen, die Lebensmittel betreffen (z.B. das Herstellen, Verarbeiten, Behandeln, Lagern, Transportieren, Kennzeichnen, Anpreisen und Abgeben von Lebensmitteln) ist das Kantonale Laboratorium in Bern. | Kantonales Laboratorium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Betreuungsgutscheine ![]() Die Stadt Burgdorf stellt Betreuungsgutscheine für die Betreuung der Kinder in der Kita aus. Bei Fragen zum Antrag helfen wir Ihnen gerne.
| www.kibon.ch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Merkblätter & Checklisten | Checkliste Bauinstallationen Checkliste für die Baueingabe Checkliste nach Erhalt des Bauentscheids Merkblatt Baustelleninstallation Merkblatt Kontaktstellen Grundlagen Merkblatt Pflanzenrückschnitt entlang öffentlicher Strassen Merkblatt Reklamen im Strassenraum Merkblatt Selbstdeklaration Baukontrolle Merkblatt für geringfügige Bauvorhaben - kleine Baubewilligung Nachbarrechtliche Bestimmungen EGz ZGB Näherbaurecht - nachbarliche Zustimmung RL1 - Baubewilligungspflicht bei Gefährdung der Brandsicherheit Richtlinien Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien Solarleitung und Photovoltaik-Verkabelung im Kaminschacht (bei Kaminsanierungen) Zustimmungserklärung nach Art. 27 BewD | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kulturlegi ![]() Die Kulturlegi ermöglicht es Menschen in sehr bescheidenen finanziellen Verhältnissen, Angebote aus Kultur, Bildung und Sport zu stark ermässigten Preisen zu nutzen. Auch die Stadt Burgdorf gehört zu den KulturLegi-Gemeinden im Kanton Bern.
Seit Anfang 2014 ist die KulturLegi auch in Burgdorf bei verschiedenen Institutionen und Veranstaltern im Bereich Kultur, Sport und Bildung gültig.
Auch für die Angebotspartner ist die KulturLegi ein Gewinn: Sie können mit der KulturLegi neue Zielgruppen erschliessen und ihre Besucherzahlen steigern!
Zu den lokalen Veranstaltern gibt es diverse überregionale Angebote wie beispielsweise Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements oder die Klubschule der Migros.
| Webseite Kulturlegi | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
RFO - Organigramm | RFO-Organigramm | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ferien-Welt ![]() Die Ferienbetreuung für alle Schulkinder wird in der Tagi Neumatt während 9 Ferienwochen angeboten. Im Sommer in den Wochen 30 und 31, und während Weihnachten und Neujahr bleiben die Betreuungsangebote geschlossen. Die Eltern haben Beiträge an die Kosten zu leisten, wobei die Höhe von den Einkommensverhältnissen der Familie abhängig ist. | Anmeldung Ferien-Welt 2020/21 Ausschreibung Ferien-Welt 2020/21 Merkblatt Ferien-Welt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sammelpunkte Kehrichtabfuhr ![]() Hauskehricht und Kleinsperrgut werden von der Stadt Burgdorf einmal wöchentlich abgeholt. Die Bereitstellung muss zwischen 19.00 Uhr am Vorabend und 07.00 Uhr am Abfuhrtag bei den definierten Sammelpunkten erfolgen. | Sammelpunkte Gesamtplan | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kulturplakatierung ![]() Die Stadt Burgdorf stellt für die Bewerbung nicht kommerzieller Kulturveranstaltungen, die in Burgdorf stattfinden, verschiedene Aushangflächen zur Verfügung.
Kulturplakatsäulen Kontakt: Spycher Helen
Kontakt: Spycher Helen
| Leitfaden Kulturplakatierung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterstützungsgesuch für Veranstaltungen ![]() Die Stadt kann Dienstleistungen für Veranstaltungen Dritter erbringen, sofern die betroffenen Abteilungen über die nötige Kapazität verfügen oder wenn Aussenstehende dazu nicht in der Lage sind.
Um Beiträge oder Dienstleistungen der Stadt zu beantragen, füllen Sie bitte das Formular «Gesuch für Beiträge und Dienstleistungen der Stadt Burgdorf» aus.
| Checkliste für Beitragsgesuch Veranstaltungen Gesuch für Beiträge Stadt Burgdorf | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Angebote für Flüchtlinge ![]() In der Region Burgdorf gibt es zahlreiche freiwillige Helfer die mithelfen, die geflüchteten Menschen an ihrem momentanen Wohnort zu unterstützen und zu integrieren. | Liste mit Angeboten von freiwilligen Helfern | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Baureglement | Baureglement Baureglement Zonenplan 1 Baureglement Zonenplan 2 | ![]() CHF kostenlos | Baureglement | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
An- und Abmelden von Hunden ![]() Jeder Hund in der Stadt Burgdorf muss bei der Einwohnerdirektion an- und abgemeldet werden.
Im Onlineschalter finden sie das entsprechende Formular.
Für die Entrichtung der Hundetaxe wird jährlich im August eine Rechnung versandt. Sämtliche Änderungen wie Neuanschaffung, Besitzerwechsel, Tod, usw. sind deshalb bei der Gemeinde zu melden. Die Hundetaxe beträgt 100.— und ist für alle Hunde ab dem sechsten Monat geschuldet. Bezüger von Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe erhalten auf Gesuch hin eine Ermässigung.
Seit 01.01.2016 ist die neue Hundeplattform «Amicus» in Betrieb. Dies bringt diverse Veränderungen mit sich:
Bei einer Erstanschaffung eines Hundes muss über die Gemeinde eine Personen-ID (Eintrag Hundehalter) verlangt werden, damit der Hund auf die jeweiligen Besitzer registriert werden kann.
Für die Umschreibung auf den neuen Besitzer muss die Personen-ID dem vorherigen Besitzer/dem Züchter gemeldet werden und derjenige muss die Umschreibung dann vornehmen.
Die Registrierung des Hundes muss über den Tierarzt vorgenommen werden.
Weitere Infos zu «Amicus» finden Sie unter www.amicus.ch, über Tel 0848 777 100 oder info@amicus.ch. | Hundereglement | Formular An- und Abmelden von Hunden Amicus | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verlängerung Ausländerausweise ![]() Die Beantragung der Ausweisverlängerung hat frühestens drei Monate und spätestens 14 Tage vor Ablauf der fremdenpolizeilichen Bewilligung persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu erfolgen.
| Migrationsdienst des Kantons Bern | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jugendprojekte ![]() Du willst etwas für die Jugend organisieren, weisst aber nicht wie? Du brauchst Unterstützung für deinen Event? Du weisst nicht, was du als Konzertveranstalter beachten musst? Melde dich bei der Offenen Kinder- und Jugendarbeit: Chen-Christen Nicole Für finanzielle Unterstützung hilft dir die Jugendbeauftragte der Stadt Burgdorf weiter: Chen-Christen Nicole
| Taetigkeitsfeld Jugendbeauftragte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beitragsgesuche Sportanlässe ![]() Die Stadt kann Dienstleistungen für Veranstaltungen Dritter erbringen, sofern die betroffenen Abteilungen über die nötige Kapazität verfügen oder wenn Aussenstehende dazu nicht in der Lage sind.
Als Dienstleistungen gelten Material, Naturalien, Mieten und Lohnkosten. Der Aufwand der Stadt wird nach gewerblich üblichen Ansätzen des Gemeinderates entschädigt.
Die Stadt kann ihre Kosten teilweise oder ganz erlassen wenn: - die Stadt als Mitorganisatorin auftritt - die Veranstaltung ausschliesslich sozialen oder erzieherischen Zwecken dient - die Veranstaltung zur Stadtbelebung beiträgt oder die Stadt daran ein repräsentatives Interesse hat.
Unter folgendem Link können Sie das Gesuch für Beiträge und Dienstleistungen der Stadt Burgdorf herunterladen. | Beitragsgesuche Sportanlässe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Pensionierung ![]()
| Weitere Informationen zum Thema Pensionierung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wohnsitzbescheinigung ![]() Die Bestellung kann nur für den Eigenbedarf von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Burgdorf erfolgen. Bitte füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus und wir werden Ihnen die Wohnsitzbescheinigung innerhalb einer Woche per Post zustellen. Die Gebühr von Fr. 20.00 werden wir Ihnen in Rechnung stellen. | Wohnsitzbescheinigung bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
eBau ![]() Mit eBau können Sie Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Den Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage. Bis zur gesetzlichen Anpassung müssen uns noch die Pläne und das Baugesuchsformular ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet. Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe! | Anmeldeportal Webseite zu eBau | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abfall- und Gebührenverordnung (AbfallV) | Abfall- und Gebührenverordnung (AbfallV) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Strassenmusik und Strassenartistik ![]() Die Behörden der Stadt Burgdorf betrachten Strassenmusik und Strassenartistik als kulturelle Belebung der Stadt. Darbietungen von Einzelpersonen und kleineren Gruppen sind ohne ausdrückliche Bewilligung erlaubt, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:
Widerhandlungen gegen diese Regelungen können mit Busse bestraft werden und ein Auftrittsverbot für die Stadt Burgdorf zur Folge haben. | Merkblatt Strassenmusik Mehrsprachig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Brandschutz ![]() | Die Zuständigkeiten im Bereich Brandschutz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jugendantrag ![]() Auch als junger Mensch hat man eine gute Vorstellung davon, was wichtig für eine Gemeinde ist, damit sich alle wohl fühlen. Damit junge Menschen ihre Ideen einbringen können, hat die Stadt Burgdorf den Jugendantrag geschaffen. | Beispiel eines Jugendantrag Informationen Jugendantrag Vorlage Jugendantrag | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BauD-Info ![]() Information über aktuelle Projekte der Baudirektion | BauD-Info - Ausgabe 1 - Januar 2021 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tombola, Lotto, Sportwetten und Pokerturniere ![]() Kleinspiele mit Ausnahme der kleinen Pokerturniere dürfen nur für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Sie brauchen dazu eine Bewilligung von der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern. Tombolas und Lottos unterliegen einer Meldepflicht | Bewilligungen / Meldungen (Lotterie- und Sportfonds) Sicherheitsdirektion - Kanton Bern |
Stadtverwaltung Burgdorf
Zentrale und Empfang, Kirchbühl 23, Postfach 1570, 3401 Burgdorf
Telefon Zentrale: 034 429 91 11
Fax Zentrale: 034 422 94 26
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