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Grüngut

Das Grüngut (wie dies bei der Gartenpflege anfällt Baum-, Sträucher-, Rasen und Heckenschnitt, Laub, Weihnachtsbäume) sowie die Rüstabfälle werden von der Stadt Burgdorf gemäss dem Abfallkalender abgeführt.

Grünabfuhr - was ist gestattet, was ist nicht gestattet?

Gestattet

Äste, Blumen, Fallobst, Früchte, Gartenabfälle, Gartenabraum, Heckenschnitt (auch von Kirschlorbeer), Laub, Rasen- und Wiesenschnitt, Rüstabfälle von Gemüse, Kartoffeln, Salat, Zwiebeln etc., Unkraut

Nicht gestattet

Blumenschalen, Blumentöpfe, Brot, Eier, Fleisch, Hundesäckli (auch öko), Karton, Käse, Katzenstreu, Kompostsäckli, Neophyten (Berufskraut, Goldrute, Knöterich, Wurzeln von Kirchlorbeer etc.), Papier, Plastik, Salat mit Sauce, sämtliche zubereiteten Lebensmittel, Sand, Steine, Styropor, Textilien, Tierkörper/-kadaver

Das Grüngut (Garten- und Rüstabfälle) ist in Rollcontainern bereitzustellen. Sperrige Aeste etc. müssen gebündelt werden. Maximale Länge 1.00 m, maximales Gewicht 25 kg. Plastiksäcke, Plastikschnüre und Drähte dürfen nicht verwendet werden.

Tarife
Verkaufsstellen für Gebührensäcke, Sperrgutmarken und Grüngutmarken
Bestellformular Grüngutvignetten
Grünabfuhr - aber ohne Plastik!
Baudirektion
Werkbetrieb
Abfall- und Gebührenverordnung (AbfallV)

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