AA

eBau

Logo eBau

Ab 1. März 2022 sind Baugesuche obligatorisch elektronisch einzureichen.
Das Obligatorium gilt auch für die Meldungen über baubewilligungsfreie Solaranlagen. Aber auch Voranfragen können auf eBau hochgeladen werden.

Für Baugesuche ab dem Obligatorium wird auf dieser Homepage (Aktuelles/Baupublikationen) die elektronische Auflage zur Verfügung stehen.

www.portal.ebau.apps.be.ch


Im September 2021 hat der Regierungsrat beschlossen, die Gesetzesänderung zum Obligatorium des elektronischen Baubewilligungsverfahrens per 1. März 2022 in Kraft zu setzen. Baugesuche können per 1. März 2022 nur noch auf eBau hochgeladen werden. Die bekannten, nummerierten Formulare haben ausgedient und können nicht mehr eingereicht werden. Auf eBau wird je nach Umfang und Art des Bauvorhabens jeweils ein individuelles Baugesuchsformular erstellt. Immer noch erforderlich sind entsprechende Nachweise, Berechnungen, Ausnahmegesuche, nachbarliche Zustimmungen und Ähnliches sowie der Situationsplan und die Projektpläne. Auch diese Unterlagen werden als PDF-Dateien hochgeladen.

Bereits ab 1. Juli 2018 war die Stadt Burgdorf Pilotgemeinde in der Entwicklung des elektronischen Baubewilligungsverfahrens. Seither wurde eBau zunehmend von Baugesuchstellenden und Projektverfassenden genutzt und positiv aufgenommen. Die Stadt selbst reicht seit Anfang 2021 die stadteigenen Baugesuche ausschliesslich auf eBau ein. Seit Beginn hat sich das Bauinspektorat umfassende Kompetenzen erworben, ist in kantonale Arbeitsgruppen delegiert und steht den Bauwilligen bei Fragen zur elektronischen Einreichung gerne beratend zur Verfügung.

Es müssen trotzdem noch zwei original unterzeichnete Dossiers per Post oder am Schalter eingereicht werden müssen. Ein Dossier erhält die Bauherrschaft am Ende mit schriftlichem Bauentscheid und den gestempelten Plänen wieder zurück. Der Papierumfang reduziert sich jedoch enorm. Auch das Bauinspektorat holt die Stellungnahmen von Behörden nicht mehr auf dem Postweg ein, sondern koordiniert das Baubewilligungsverfahren über die online basierte Plattform.

Neu hinzu kommt die digitale öffentliche Auflage der Baugesuche – in Ergänzung zur Papierauflage in der Baudirektion – während der Einsprachefrist.

Zusätzlich zu den Baugesuchen werden auch die Meldungen über den Baubeginn, die Bauvollendung und über geplante baubewilligungsfreie Solaranlagen auf eBau eingereicht werden müssen.

eBau empfiehlt sich aber auch für die Einholung von Baurechtsauskünften und das Stellen von Voranfragen.

Anmeldeportal
Webseite zu eBau
Baudirektion
Bauinspektorat

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen