Seit Mai 2013 arbeitet das Fundbüro Burgdorf mit dem Fundsystem easyfind. Alle Fundgegenstände werden elektronisch im easyfind erfasst und können abgefragt werden.
Vorgehen
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie bei easyfind nach dem Gegenstand suchen oder eine Verlustmeldung aufgeben. Einwohner/innen welchen keinen Zugriff auf das Internet möglich ist, können sich weiterhin bei den Einwohnerdiensten melden.
Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben, geben Sie diesen bitte am Schalter der Einwohnerdienste ab, damit wir den Gegenstand schnellstmöglich im easyfind erfassen können.
Gesetzliche Grundlage
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch regelt den Umgang mit Fundgegenständen wie folgt:
Art. 720
Art. 722