Bestattung - Form bestimmen

  • Bestattung - Form bestimmen

Zu Lebzeiten können Sie festlegen, wie Sie - im Falle Ihres Todes - bestattet werden möchten. Wenn eine verstorbene Person keine Angaben hinterlässt, wie sie bestattet werden möchte, bestimmen die Angehörigen die Bestattungsart.


In der Schweiz sind folgende Bestattungsarten verbreitet:

Feuerbestattung (Kremation)
Die sterblichen Überreste werden eingeäschert (kremiert) und die Asche in einem Aschebehältnis gesammelt. Dieses kann in einem Friedhof beigesetzt werden, oder es wird den Angehörigen übergeben und kann zu Hause aufbewahrt werden.


Erdbestattung
Die verstorbene Person wird in einem Sarg ausschliesslich auf einem Friedhof in die Erde gelegt. In Burgdorf stehen dafür Reihengräber oder Familiengräber zur Auswahl.


Hinweis nicht kremierte Gegenstände:

Gemäss Verordnung über das Bestattungswesen Art. 21a:
Ohne anderslautende Anordnung der verstorbenen Person oder der entscheidungsbefugten Personen werden während der Kremation nicht zu Asche verbrannte Objekte und Materialien ausgesondert. Der Gemeinderat entscheidet über die Verwendung der ausgesonderten Objekte und Materialien auf die kein Anspruch auf Herausgabe erhoben wurde.

Welche Bestattungsarten gibt es in der Schweiz?
Dienstleistungen bei Todesfall
Gemeinschaftsgrab - Merkblatt

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