Ist die Bezahlung von Steuern innert der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden, können Zahlungsfristen allenfalls erstreckt oder Teilzahlungen bewilligt werden. Zahlungserleichterungen sind nur für rechtskräftig veranlagte und in Rechnung gestellte Steuern möglich.
Mit Zahlungserleichterungen sollen zeitlich beschränkte, erhebliche Zahlungsschwierigkeiten berücksichtigt werden. Die Steuerverwaltung kann die Gewährung von Zahlungserleichterungen von Sicherheitsleistungen abhängig machen. Das Gesuch ist bei der zuständigen Inkassostelle einzureichen:
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Region Emmental-Oberaargau
Dunantstrasse 5
3400 Burgdorf
Tel. 031 633 60 01
E-Mail