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Umzug (Ummeldung) innerhalb der Gemeinde

Die Adressänderung innerhalb der Gemeinde muss innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten gemeldet werden.

Schweizer:

Die Adressänderung innerhalb von Burgdorf kann persönlich am Schalter, telefonisch oder per eUmzug gemeldet werden. Sie können Ihren Niederlassungsausweis kostenlos mit der neuen Adresse ergänzen lassen, dazu reichen Sie uns das Originaldokument ein.

Ausländer:

Ausländischen Staatsangehörige melden denn Umzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzug. Bitte beachten Sie, dass Personen mit Ausweis N und S denn Umzug nicht via eUmzug melden können.

eUmzug
Checkliste Zuzug / Umzug / Wegzug
Einwohnerdienste
Verordnung Wohnungswechsel Ausländer

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