Alle im Steuerregister geführten Werte unterliegen ab dem 1. Januar 2016 grundsätzlich dem Steuergeheimnis. Die Gemeinden oder kantonalen Steuerbehörden erteilen an Dritte nur noch Auskunft über die letzten rechtskräftigen Steuerfaktoren von natürlichen oder juristischen Personen. Diese Anfragen müssen schriftlich und begründet gestellt werden. Die Gemeinde kann eine Gebühr von Fr. 10.-- erheben.